Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
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Formulare und Erläuterungen<br />
Das Formular Ar<strong>bei</strong>ts- und Entgeltsbestätigung verwenden Sie ausschließlich <strong>bei</strong> einer Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit<br />
Ihrer krankenversichert Beschäftigten, damit diese ihren Anspruch auf Krankengeld geltend machen können.<br />
Nur vollständig ausgefüllte Bestätigungen können anerkannt werden. Die Kasse behält sich die Prüfung<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Entgeltsbestätigung gemachten Angaben vor. Für Schäden, die <strong>der</strong> Kasse infolge unrichtiger<br />
Angaben erwachsen, haftet die Dienstgeberin/<strong>der</strong> Dienstgeber, die/<strong>der</strong> zur Ausstellung <strong>der</strong> Entgeltsbestätigung<br />
verpflichtet ist. Nachträgliche Richtigstellungen sind mit Datum, Stempel und Unterschrift so zu<br />
bestätigen, dass die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben.<br />
A bis D<br />
Beachten Sie bitte die Beschreibung auf Seite 79 unter „Allgemeine Datenfel<strong>der</strong> in den meisten Meldungen“.<br />
1 Beschäftigt seit<br />
Tragen Sie den Beginn des letzten Beschäftigungsverhältnisses ein.<br />
2 Grund d. Ar<strong>bei</strong>tseinstellung ...<br />
• Beispiele zu “Grund d. Ar<strong>bei</strong>tseinstellung“:<br />
o allgemeine Gründe: Krankheit, bezahlter Urlaub, unbezahlter Urlaub; dauert <strong>der</strong> unbezahlte Urlaub<br />
länger als einen Monat, endet die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruchs – vergessen<br />
Sie die Abmeldung nicht.<br />
o ar<strong>bei</strong>tsrechtliche Gründe: Entlassung, einvernehmliche Lösung – vergessen Sie die Abmeldung nicht.<br />
o Letzter Ar<strong>bei</strong>tstag: Der letzte Ar<strong>bei</strong>tstag ist jener Tag, an dem die versicherte Person das letzte Mal<br />
vor <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit gear<strong>bei</strong>tet hat.<br />
• Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses: Kreuzen Sie den zutreffenden Abmeldegrund<br />
an (01- 12, 30) o<strong>der</strong> geben Sie unter "sonstige Gründe" einen abweichenden Abmeldegrund bekannt<br />
(00).<br />
3 Entgelt ...<br />
Entgelt – Näheres dazu ab Seite 16; Son<strong>der</strong>zahlungen und <strong>bei</strong>tragsfreie Bezüge zählen nicht zum monatlichen<br />
Entgelt.<br />
Als Beitragszeitraum gilt <strong>der</strong> Kalen<strong>der</strong>monat.<br />
• Geben Sie das Entgelt an, das im zuletzt vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>monat (<strong>bei</strong> freien Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern<br />
in den letzten drei Kalen<strong>der</strong>monaten) vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs<br />
gebührt hat o<strong>der</strong> darüber hinaus gewährt wurde. Wird das Entgelt aus beson<strong>der</strong>en Gründen nicht zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Fälligkeit ausgezahlt, so ist es jenem Kalen<strong>der</strong>monat zuzuordnen, in dem darauf Anspruch<br />
bestand. Bezüge ohne Rechtsanspruch sind entsprechend dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Auszahlung zu<br />
berücksichtigen. Wird Kurzar<strong>bei</strong>ts- o<strong>der</strong> Qualifizierungsunterstützung bezogen, geben Sie den vor Eintritt<br />
<strong>der</strong> Kurzar<strong>bei</strong>t erzielten Lohn an, wenn dieser höher ist als <strong>der</strong> aktuelle Lohn; vermerken Sie, seit<br />
wann die Kurzar<strong>bei</strong>ts-/Qualifizierungsunterstützung gebührt.<br />
• Bestand wegen einer früheren Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit nur für einen Teil des letzen Kalen<strong>der</strong>monats (<strong>bei</strong><br />
freien Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern <strong>der</strong> letzten drei Kalen<strong>der</strong>monate) vor dem Ende des vollen<br />
Entgeltanspruchs Beitragspflicht, geben Sie ebenfalls das Entgelt dieses Kalen<strong>der</strong>monats (<strong>bei</strong> freien<br />
Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern dieser drei Kalen<strong>der</strong>monate) an. Das Entgelt des laufenden Kalen<strong>der</strong>monats<br />
bleibt hier unberücksichtigt.<br />
• Wenn im zuletzt vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>monat (<strong>bei</strong> freien Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern in<br />
den letzten drei Kalen<strong>der</strong>monaten) vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs entwe<strong>der</strong> das Beschäftigungsverhältnis<br />
noch nicht bestand o<strong>der</strong> die versicherte Person (z. B. <strong>bei</strong> Wie<strong>der</strong>erkrankung) im zuletzt<br />
vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>monat (<strong>bei</strong> freien Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern in den letzten drei Kalen<strong>der</strong>monaten)<br />
wegen Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit keinen Anspruch auf <strong>bei</strong>tragspflichtiges Entgelt hatte, ist das<br />
<strong>bei</strong>tragspflichtige Entgelt des laufenden Beitragszeitraumes einzutragen.<br />
• Unbezahlter Urlaub (ohne Abmeldung höchstens bis zu einem Monat möglich): Führen Sie den Betrag<br />
an, <strong>der</strong> auf jenen Zeitabschnitt entfällt, <strong>der</strong> unmittelbar vor diesem Urlaub liegt und in seiner Länge <strong>der</strong><br />
Urlaubsdauer entspricht.<br />
Son<strong>der</strong>zahlungen: Bestätigen Sie hier den Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlungen, wenn solche im Kalen<strong>der</strong>jahr,<br />
in dem die Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit eingetreten ist, bereits gezahlt wurden o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> Annahme eines fortlaufenden<br />
Beschäftigungsverhältnisses noch fällig werden.<br />
4 Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung<br />
Näheres dazu ab Seite 27.<br />
5 Volles Entgelt wird weiterbezahlt bis<br />
Geben Sie das Datum des Endes des Entgeltanspruchs - unter Berücksichtigung des § 9 des Ar<strong>bei</strong>tsruhegesetzes<br />
- an. Besteht während <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit durch gesetzliche o<strong>der</strong> vertragliche Vorschriften<br />
Anspruch auf Weiterleistung des Entgelts o<strong>der</strong> auf Gewährung von Zuschüssen, muss dies genau angeführt<br />
werden. Hinweise wie "laut Kollektivvertrag" o<strong>der</strong> "im gesetzlichen Ausmaß" genügen nicht.<br />
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