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Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

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Bildung <strong>der</strong> Beitragsgrundlage<br />

Die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungs<strong>bei</strong>träge sowie <strong>der</strong> Zuschlag nach dem<br />

IESG werden dem Dienstgeber jedoch vom Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice (AMS) teilweise ersetzt.<br />

Auskünfte zum Altersteilzeitgeld bzw. zum Solidaritätsprämienmodell (z. B. betreffend die Erstattung von<br />

Beiträgen) erteilen alle regionalen Geschäftsstellen des Ar<strong>bei</strong>tsmarktservices.<br />

Beispiel:<br />

Angestellter:<br />

Gehalt vor Herabsetzung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tszeit monatlich € 3.000,--<br />

Herabsetzung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tszeit um 50 %<br />

Gehalt für 50 % <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tszeit € 1.500,--<br />

Lohnausgleich AMS 50 % von € 1.500,-- € 750,--<br />

Gesamtbezug € 2.250,--<br />

Beitragsabrechnung mit GKK:<br />

Allgemeine Beitragsgrundlage € 3.000,-- x 37,85 % (D1) = € 1.135,50<br />

Ar<strong>bei</strong>terkammerumlage € 3.000,-- x 0,5 % (AK) = € 15,--<br />

Wohnbauför<strong>der</strong>ungs<strong>bei</strong>trag € 3.000,-- x 1,0 % (WF) = € 30,--<br />

Zuschlag nach dem IESG € 3.000,-- x 0,55 % (IE) = € 16,50<br />

Beitrag zur Betriebl. Vorsorge € 3.000,-- x 1,53% (BV) = € 45,90<br />

Gesamtabrechnung = € 1.242,90<br />

Anteil des Angestellten:<br />

Gesamtbezug € 2.250,-- x 17,07 % (D1) = € 384,08<br />

Ar<strong>bei</strong>terkammerumlage € 3.000,-- x 0,5 % (AK) = € 15,00<br />

Wohnbauför<strong>der</strong>ungs<strong>bei</strong>trag € 3.000,-- x 0,5 % (WF) = € 15,00<br />

Gesamtabzug = € 414,08<br />

Kurzar<strong>bei</strong>tsunterstützung/Qualifizierungsunterstützung<br />

Leistet die Ar<strong>bei</strong>tgeberin/<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber <strong>bei</strong> Kurzar<strong>bei</strong>t eine Entschädigung an die Ar<strong>bei</strong>tnehmerin/den<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer zur teilweisen Abgeltung des Verdienstausfalles (Kurzar<strong>bei</strong>tsunterstützung bzw. Qualifizierungsunterstützung),<br />

kann diese Person vom Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice unter bestimmten Voraussetzungen<br />

eine Kurzar<strong>bei</strong>ts<strong>bei</strong>hilfe (Qualifizierungs<strong>bei</strong>hilfe) erhalten.<br />

Während des Bezuges <strong>der</strong> Kurzar<strong>bei</strong>ts- bzw. Qualifizierungsunterstützung bleibt die Pflichtversicherung<br />

unverän<strong>der</strong>t aufrecht.<br />

Beitragsgrundlage<br />

Die Beiträge und Leistungen <strong>der</strong> Sozialversicherung sind grundsätzlich nach <strong>der</strong> letzten Beitragsgrundlage<br />

vor Eintritt <strong>der</strong> Kurzar<strong>bei</strong>t zu bemessen. Seit 1.7.2009 ist ein Günstigkeitsvergleich durchzuführen.<br />

Konkret ist ein Vergleich zwischen<br />

• <strong>der</strong> Beitragsgrundlage vor Beginn <strong>der</strong> Kurzar<strong>bei</strong>t und<br />

• jener Beitragsgrundlage, die die Ar<strong>bei</strong>tnehmerin/<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer hätte, würde keine Kurzar<strong>bei</strong>t<br />

vorliegen,<br />

anzustellen.<br />

Von <strong>der</strong> jeweils höheren Beitragsgrundlage sind die Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge sowie die Leistungen<br />

aus <strong>der</strong> Pflichtversicherung zu bemessen.<br />

„Stichtag“ ist da<strong>bei</strong> <strong>der</strong> erste Tag <strong>der</strong> Kurzar<strong>bei</strong>t bzw. <strong>der</strong> erste Tag einer etwaig verlängerten Kurzar<strong>bei</strong>t.<br />

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