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Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

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Beiträge – Ermittlung und Abfuhr<br />

240 Landar<strong>bei</strong>terfreibetrag gemäß § 104.<br />

243 Nicht geson<strong>der</strong>t angeführte steuerfreie Bezüge (z. B. Ausgleichszulage) sowie ein rückgezahlter Ar<strong>bei</strong>tslohn<br />

sind unter "Sonstige steuerfreie Bezüge" anzuführen.<br />

260 Die anrechenbare Lohnsteuer enthält auch die auf die sonstigen Bezüge gemäß § 67 innerhalb des<br />

Jahressechstels (Kennzahl 220) entfallende Lohnsteuer.<br />

Unter „Eingezahlter Übertragungsbetrag an BV“ ist nur jener Betrag einzutragen, <strong>der</strong> <strong>bei</strong>m Wechsel des<br />

Dienstnehmers vom alten ins neue Abfertigungssystem vom Dienstgeber direkt an die zuständige Betriebliche<br />

Vorsorgekasse einbezahlt wurde.<br />

Angaben zur Ar<strong>bei</strong>tsstätte<br />

Angaben sind nur erfor<strong>der</strong>lich, wenn die Adresse <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsstätte von <strong>der</strong> (Firmen)Adresse abweicht.<br />

Eine Ar<strong>bei</strong>tsstätte ist ein (Teil eines) Unternehmen(s) an einem räumlich festgelegten Ort (= Adresse), an<br />

dem o<strong>der</strong> von dem aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die mindestens eine Person (uU auch<br />

nur zeitweise) im Auftrag ein und desselben Unternehmens ar<strong>bei</strong>tet. Diese Definition und die folgenden Erläuterungen<br />

gelten analog auch für Einrichtungen des öffentlichen Bereiches, von Vereinen, Interessenvertretungen,<br />

sonstigen Körperschaften (wie z. B. Ämter, Dienststellen, Geschäftstellen, Büros).<br />

• Ar<strong>bei</strong>tsstätten können sich in Gebäuden bzw. Wohnungen (z. B. Arztpraxis) o<strong>der</strong> außerhalb eines<br />

Gebäudes (z. B. Schottergrube) befinden. Mehrere von einem Unternehmen genutzte Gebäude an<br />

<strong>der</strong>selben Adresse (Hausnummer) gelten als eine Ar<strong>bei</strong>tsstätte. Verteilt sich das Unternehmen auf<br />

mehrere Adressen (auch unterschiedliche Hausnummern <strong>der</strong>selben Straße, z. B. Büro und Werkstatt),<br />

so gilt jede dieser Adressen als eigene Ar<strong>bei</strong>tsstätte und sind die Beschäftigten diesen zuzuordnen.<br />

• In Einkaufszentren, Gewerbeparks o<strong>der</strong> Markthallen befinden sich die einzelnen Ar<strong>bei</strong>tsstätten meistens<br />

in so genannten Tops. In diesen Fällen gilt jedes Top als eigene Adresse. Falls sich in <strong>der</strong>artigen<br />

baulichen Einrichtungen mehrere Filialen des Unternehmens befinden, gilt daher jede dieser Filialen<br />

als eigene Ar<strong>bei</strong>tsstätte und es sind die Beschäftigten diesen zuzuordnen.<br />

• Baustellen, mobile Verkaufsstände o.Ä. sind keine Ar<strong>bei</strong>tsstätten, da sie nicht auf Dauer eingerichtet<br />

sind. Für dort Beschäftigte ist die Adresse jener Ar<strong>bei</strong>tsstätte anzugeben, <strong>der</strong> sie am Stichtag organisatorisch<br />

zugehörten, z. B. die regionale Nie<strong>der</strong>lassung, von <strong>der</strong> aus die Ar<strong>bei</strong>tseinteilung vorgenommen<br />

wird.<br />

• Für Beschäftigte mit wechselnden Ar<strong>bei</strong>tsorten (Außendienst, Montage etc.) ist ebenfalls die Adresse<br />

jener Ar<strong>bei</strong>tsstätte anzugeben, <strong>der</strong> sie am Stichtag organisatorisch zugehörten, z. B. die regionale<br />

Nie<strong>der</strong>lassung, von <strong>der</strong> aus die Ar<strong>bei</strong>tseinteilung vorgenommen wird.<br />

• Für Beschäftigte, die ins Ausland entsendet wurden, ist keine genaue Adresse, son<strong>der</strong>n nur <strong>der</strong> betreffende<br />

Staat anzugeben.<br />

Straße<br />

Es ist die offizielle Straßenbezeichnung bzw. Hausnummer einzutragen. Falls es keine Straßenbezeichnung<br />

gibt, genügt die Angabe im Ortschaftsfeld.<br />

Ortschaft<br />

Die Angabe <strong>der</strong> Ortschaft ist u.a. deshalb notwendig, da es innerhalb einer Gemeinde gleiche Straßenbezeichnungen,<br />

allerdings in unterschiedlichen Ortschaften geben kann.<br />

Politische Gemeinde bzw. Staat, wenn Ausland<br />

Die Angabe <strong>der</strong> Gemeinde ist deshalb notwendig, da nicht jede Gemeinde eine eigene Postleitzahl hat und<br />

außerdem gleiche Straßenbezeichnungen vorkommen können.<br />

Befindet sich die Ar<strong>bei</strong>tsstätte im Ausland, ist nur <strong>der</strong> Staat anzugeben.<br />

Gemeindekennziffer (entfällt <strong>bei</strong> Ausland)<br />

Die Gemeindekennziffer (5-stellig) finden Sie auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Statistik Austria ("www.statistik.at" unter<br />

"Klassifikationen, Verzeichnisse/Gemeinden, Ortschaften, Postleitzahlen").<br />

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