Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
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Beiträge – Ermittlung und Abfuhr<br />
240 Landar<strong>bei</strong>terfreibetrag gemäß § 104.<br />
243 Nicht geson<strong>der</strong>t angeführte steuerfreie Bezüge (z. B. Ausgleichszulage) sowie ein rückgezahlter Ar<strong>bei</strong>tslohn<br />
sind unter "Sonstige steuerfreie Bezüge" anzuführen.<br />
260 Die anrechenbare Lohnsteuer enthält auch die auf die sonstigen Bezüge gemäß § 67 innerhalb des<br />
Jahressechstels (Kennzahl 220) entfallende Lohnsteuer.<br />
Unter „Eingezahlter Übertragungsbetrag an BV“ ist nur jener Betrag einzutragen, <strong>der</strong> <strong>bei</strong>m Wechsel des<br />
Dienstnehmers vom alten ins neue Abfertigungssystem vom Dienstgeber direkt an die zuständige Betriebliche<br />
Vorsorgekasse einbezahlt wurde.<br />
Angaben zur Ar<strong>bei</strong>tsstätte<br />
Angaben sind nur erfor<strong>der</strong>lich, wenn die Adresse <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsstätte von <strong>der</strong> (Firmen)Adresse abweicht.<br />
Eine Ar<strong>bei</strong>tsstätte ist ein (Teil eines) Unternehmen(s) an einem räumlich festgelegten Ort (= Adresse), an<br />
dem o<strong>der</strong> von dem aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die mindestens eine Person (uU auch<br />
nur zeitweise) im Auftrag ein und desselben Unternehmens ar<strong>bei</strong>tet. Diese Definition und die folgenden Erläuterungen<br />
gelten analog auch für Einrichtungen des öffentlichen Bereiches, von Vereinen, Interessenvertretungen,<br />
sonstigen Körperschaften (wie z. B. Ämter, Dienststellen, Geschäftstellen, Büros).<br />
• Ar<strong>bei</strong>tsstätten können sich in Gebäuden bzw. Wohnungen (z. B. Arztpraxis) o<strong>der</strong> außerhalb eines<br />
Gebäudes (z. B. Schottergrube) befinden. Mehrere von einem Unternehmen genutzte Gebäude an<br />
<strong>der</strong>selben Adresse (Hausnummer) gelten als eine Ar<strong>bei</strong>tsstätte. Verteilt sich das Unternehmen auf<br />
mehrere Adressen (auch unterschiedliche Hausnummern <strong>der</strong>selben Straße, z. B. Büro und Werkstatt),<br />
so gilt jede dieser Adressen als eigene Ar<strong>bei</strong>tsstätte und sind die Beschäftigten diesen zuzuordnen.<br />
• In Einkaufszentren, Gewerbeparks o<strong>der</strong> Markthallen befinden sich die einzelnen Ar<strong>bei</strong>tsstätten meistens<br />
in so genannten Tops. In diesen Fällen gilt jedes Top als eigene Adresse. Falls sich in <strong>der</strong>artigen<br />
baulichen Einrichtungen mehrere Filialen des Unternehmens befinden, gilt daher jede dieser Filialen<br />
als eigene Ar<strong>bei</strong>tsstätte und es sind die Beschäftigten diesen zuzuordnen.<br />
• Baustellen, mobile Verkaufsstände o.Ä. sind keine Ar<strong>bei</strong>tsstätten, da sie nicht auf Dauer eingerichtet<br />
sind. Für dort Beschäftigte ist die Adresse jener Ar<strong>bei</strong>tsstätte anzugeben, <strong>der</strong> sie am Stichtag organisatorisch<br />
zugehörten, z. B. die regionale Nie<strong>der</strong>lassung, von <strong>der</strong> aus die Ar<strong>bei</strong>tseinteilung vorgenommen<br />
wird.<br />
• Für Beschäftigte mit wechselnden Ar<strong>bei</strong>tsorten (Außendienst, Montage etc.) ist ebenfalls die Adresse<br />
jener Ar<strong>bei</strong>tsstätte anzugeben, <strong>der</strong> sie am Stichtag organisatorisch zugehörten, z. B. die regionale<br />
Nie<strong>der</strong>lassung, von <strong>der</strong> aus die Ar<strong>bei</strong>tseinteilung vorgenommen wird.<br />
• Für Beschäftigte, die ins Ausland entsendet wurden, ist keine genaue Adresse, son<strong>der</strong>n nur <strong>der</strong> betreffende<br />
Staat anzugeben.<br />
Straße<br />
Es ist die offizielle Straßenbezeichnung bzw. Hausnummer einzutragen. Falls es keine Straßenbezeichnung<br />
gibt, genügt die Angabe im Ortschaftsfeld.<br />
Ortschaft<br />
Die Angabe <strong>der</strong> Ortschaft ist u.a. deshalb notwendig, da es innerhalb einer Gemeinde gleiche Straßenbezeichnungen,<br />
allerdings in unterschiedlichen Ortschaften geben kann.<br />
Politische Gemeinde bzw. Staat, wenn Ausland<br />
Die Angabe <strong>der</strong> Gemeinde ist deshalb notwendig, da nicht jede Gemeinde eine eigene Postleitzahl hat und<br />
außerdem gleiche Straßenbezeichnungen vorkommen können.<br />
Befindet sich die Ar<strong>bei</strong>tsstätte im Ausland, ist nur <strong>der</strong> Staat anzugeben.<br />
Gemeindekennziffer (entfällt <strong>bei</strong> Ausland)<br />
Die Gemeindekennziffer (5-stellig) finden Sie auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Statistik Austria ("www.statistik.at" unter<br />
"Klassifikationen, Verzeichnisse/Gemeinden, Ortschaften, Postleitzahlen").<br />
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