Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Allgemeine Hinweise<br />
Meldungen außerhalb <strong>der</strong> DFÜ sind ordnungsgemäß erstattet, wenn<br />
- eine Meldung über DFÜ für die meldepflichtige Stelle unzumutbar ist, weil sie über keine EDV-<br />
Ausstattung (zumindest Computer) verfügt und sich ihre Personalabrechnung (Lohnverrechnung)<br />
auch von keiner an<strong>der</strong>en Stelle (Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>/innen, Datenverar<strong>bei</strong>tungsbetrieb usw.)<br />
durchführen lässt, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> eine entsprechende EDV-Einrichtung vorhanden ist, o<strong>der</strong><br />
- die Meldung nachweisbar durch unverschuldeten Ausfall eines wesentlichen Teils <strong>der</strong> DFÜ-<br />
Einrichtung (Computer, Bildschirm, Tastatur, Modem, Leitungsweg) für längere Zeit technisch ausgeschlossen<br />
war und deshalb nicht innerhalb <strong>der</strong> Meldefrist hätte erstattet werden können.<br />
Mindestangaben-Anmeldungen außerhalb <strong>der</strong> DFÜ sind ordnungsgemäß erstattet, wenn<br />
- die meldepflichtige Stelle über keinen Internet-Zugang verfügt o<strong>der</strong><br />
- sich ihre Personalabrechung (Lohnverrechnung) von einer an<strong>der</strong>en Stelle (Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>/in,<br />
Datenverar<strong>bei</strong>tungsbetrieb usw.) durchführen lässt, diese aber nicht mehr erreichbar ist (Ar<strong>bei</strong>tsaufnahme<br />
außerhalb <strong>der</strong> Bürozeiten <strong>der</strong> Dienstleisterin/des Dienstleisters) o<strong>der</strong><br />
- die/<strong>der</strong> Beschäftigte in einer Betriebsstätte (Filiale, Baustelle) <strong>der</strong> Dienstgeberin/des Dienstgebers<br />
aufgenommen wird und die Betriebsstätte (Filiale, Baustelle) über keine EDV-Ausstattung, keinen<br />
Computer o<strong>der</strong> keinen Internetzugang verfügt.<br />
Die Reihenfolge an<strong>der</strong>er Meldungsarten, die außerhalb <strong>der</strong> DFÜ verwendet werden dürfen, sind:<br />
1. mit Datenträger (Diskette, Magnetband, Magnetbandkassette) in einem vom Versicherungsträger<br />
zugelassenen Format,<br />
2. mit Telefax auf dem Formular, das <strong>bei</strong>m Versicherungsträger für Meldungen aufliegt,<br />
3. schriftlich mit dem Formular, das <strong>bei</strong>m Versicherungsträger für Meldungen aufliegt.<br />
Die Reihenfolge an<strong>der</strong>er Meldungsarten, die außerhalb <strong>der</strong> DFÜ, für Mindestangaben-<br />
Anmeldungen verwendet werden dürfen, sind:<br />
1. mit Telefax auf dem Formular „Mindestangaben-Anmeldung“, das <strong>bei</strong>m Versicherungsträger aufliegt<br />
und an das ELDA-Call-Center unter <strong>der</strong> Telefaxnummer 05 7807 61 gesendet wird;<br />
2. telefonische Mitteilung an das ELDA-Call-Center unter <strong>der</strong> Telefonnummer 05 7807 60;<br />
3. schriftlich mit dem Formular „Mindestangaben-Anmeldung“, das <strong>bei</strong>m Versicherungsträger aufliegt.<br />
An<strong>der</strong>e Übermittlungswege – wie z. B. via E-Mail (ohne sichere elektronische Signatur), SMS usw. –<br />
bewirken keine ordnungsgemäße Meldung. Die Meldung ist in solchen Fällen zurückzuweisen.<br />
Hinweis: Die von den Ausnahmebestimmungen betroffenen Dienstgeber/innen können bundeseinheitliche<br />
Meldeformulare <strong>bei</strong> dem für sie örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger anfor<strong>der</strong>n.<br />
7