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Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

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Allgemeine Hinweise<br />

Meldungen außerhalb <strong>der</strong> DFÜ sind ordnungsgemäß erstattet, wenn<br />

- eine Meldung über DFÜ für die meldepflichtige Stelle unzumutbar ist, weil sie über keine EDV-<br />

Ausstattung (zumindest Computer) verfügt und sich ihre Personalabrechnung (Lohnverrechnung)<br />

auch von keiner an<strong>der</strong>en Stelle (Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>/innen, Datenverar<strong>bei</strong>tungsbetrieb usw.)<br />

durchführen lässt, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> eine entsprechende EDV-Einrichtung vorhanden ist, o<strong>der</strong><br />

- die Meldung nachweisbar durch unverschuldeten Ausfall eines wesentlichen Teils <strong>der</strong> DFÜ-<br />

Einrichtung (Computer, Bildschirm, Tastatur, Modem, Leitungsweg) für längere Zeit technisch ausgeschlossen<br />

war und deshalb nicht innerhalb <strong>der</strong> Meldefrist hätte erstattet werden können.<br />

Mindestangaben-Anmeldungen außerhalb <strong>der</strong> DFÜ sind ordnungsgemäß erstattet, wenn<br />

- die meldepflichtige Stelle über keinen Internet-Zugang verfügt o<strong>der</strong><br />

- sich ihre Personalabrechung (Lohnverrechnung) von einer an<strong>der</strong>en Stelle (Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>/in,<br />

Datenverar<strong>bei</strong>tungsbetrieb usw.) durchführen lässt, diese aber nicht mehr erreichbar ist (Ar<strong>bei</strong>tsaufnahme<br />

außerhalb <strong>der</strong> Bürozeiten <strong>der</strong> Dienstleisterin/des Dienstleisters) o<strong>der</strong><br />

- die/<strong>der</strong> Beschäftigte in einer Betriebsstätte (Filiale, Baustelle) <strong>der</strong> Dienstgeberin/des Dienstgebers<br />

aufgenommen wird und die Betriebsstätte (Filiale, Baustelle) über keine EDV-Ausstattung, keinen<br />

Computer o<strong>der</strong> keinen Internetzugang verfügt.<br />

Die Reihenfolge an<strong>der</strong>er Meldungsarten, die außerhalb <strong>der</strong> DFÜ verwendet werden dürfen, sind:<br />

1. mit Datenträger (Diskette, Magnetband, Magnetbandkassette) in einem vom Versicherungsträger<br />

zugelassenen Format,<br />

2. mit Telefax auf dem Formular, das <strong>bei</strong>m Versicherungsträger für Meldungen aufliegt,<br />

3. schriftlich mit dem Formular, das <strong>bei</strong>m Versicherungsträger für Meldungen aufliegt.<br />

Die Reihenfolge an<strong>der</strong>er Meldungsarten, die außerhalb <strong>der</strong> DFÜ, für Mindestangaben-<br />

Anmeldungen verwendet werden dürfen, sind:<br />

1. mit Telefax auf dem Formular „Mindestangaben-Anmeldung“, das <strong>bei</strong>m Versicherungsträger aufliegt<br />

und an das ELDA-Call-Center unter <strong>der</strong> Telefaxnummer 05 7807 61 gesendet wird;<br />

2. telefonische Mitteilung an das ELDA-Call-Center unter <strong>der</strong> Telefonnummer 05 7807 60;<br />

3. schriftlich mit dem Formular „Mindestangaben-Anmeldung“, das <strong>bei</strong>m Versicherungsträger aufliegt.<br />

An<strong>der</strong>e Übermittlungswege – wie z. B. via E-Mail (ohne sichere elektronische Signatur), SMS usw. –<br />

bewirken keine ordnungsgemäße Meldung. Die Meldung ist in solchen Fällen zurückzuweisen.<br />

Hinweis: Die von den Ausnahmebestimmungen betroffenen Dienstgeber/innen können bundeseinheitliche<br />

Meldeformulare <strong>bei</strong> dem für sie örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger anfor<strong>der</strong>n.<br />

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