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Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

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Sonstige Bestimmungen<br />

12. WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU)<br />

Die Kundinnen- und Kundenfreundlichkeit im Bereich <strong>der</strong> elektronischen Kommunikation innerhalb <strong>der</strong> Sozialversicherung<br />

soll verbessert werden, indem wichtige Funktionalitäten für die Kundinnen und Kunden<br />

(Dienstgeber/innen, Versicherte und Bevollmächtigte) im Web angeboten werden.<br />

Allgemeine Informationen<br />

Das Projekt WEBEKU betreibt die Umsetzung <strong>der</strong> online Kontoinformation. Kundinnen und Kunden erhalten<br />

eine aktuelle Sicht auf die Beitragskonten <strong>bei</strong> allen <strong>Gebietskrankenkasse</strong>n.<br />

Seit Mai 2010 können alle betroffenen Unternehmen, die <strong>der</strong> Auftraggeber/innen-Haftung unterliegen, Einblick<br />

auf ihr Auftragnehmer/innenkonto nehmen. Weiters wurde eine elektronische Antragstellung (z.B.<br />

Guthabensauszahlung, Unbedenklichkeitsbescheinigung) ermöglicht. Zukünftig ist auch für Unternehmen<br />

eine Abfrage des Beschäftigtenstandes vorgesehen.<br />

Vorteile<br />

• Orts- und zeitunabhängiger Zugriff<br />

• Tagesaktuelle Daten<br />

• Benutzerfreundliche Anwendung<br />

• Einfache Administration<br />

• Rasche Möglichkeit zur Reaktion<br />

• Vermin<strong>der</strong>ung von Rückfragen<br />

• Verringerung <strong>der</strong> Papierflut<br />

Voraussetzungen<br />

Zur Authentifizierung gibt es folgende Möglichkeiten:<br />

• Authentifizierung mit Handy Signatur o<strong>der</strong> „Bürgerkarte“<br />

• Authentifizierung mit Benutzername und Kennwort<br />

Zuständige Stelle<br />

SV Service Center<br />

Tel.: 05 01 24 6200<br />

Bitte im Inland die erste Null nie weglassen!<br />

Verfahrensablauf Anmeldung<br />

Anmeldung ohne „Bürgerkarte“<br />

• Für eine Erstanmeldung ist eine schriftliche Antragstellung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Verfahrensablauf Weitergabe von Berechtigungen<br />

Mit „Bürgerkarte“<br />

• Sie können Ihre bestehenden Rollen auch an registrierte Benutzer/innen weitergeben. Diese Weitergabe<br />

kann je<strong>der</strong>zeit wie<strong>der</strong> rückgängig gemacht werden.<br />

Ohne „Bürgerkarte“<br />

• Eine Weitergabe kann auch mittels schriftlicher Antragstellung durch die Sozialversicherung erfolgen.<br />

Kosten<br />

Bei Benutzung dieses Online-Services fallen für Sie keine Gebühren an.<br />

Zusätzliche Informationen<br />

Alle Informationen zur Ausstellung einer „Bürgerkarte“ o<strong>der</strong> einer Handy Signatur finden Sie auf<br />

www.buergerkarte.at/de/aktivieren/.<br />

Für die Verwendung von Benutzername und Kennwort gilt:<br />

Eine Person beantragt <strong>bei</strong> einem Sozialversicherungsträger die Vergabe eines Sets von Benutzername-<br />

Kennwort (unter Angabe ihrer Sozialversicherungsnummer).<br />

Der Sozialversicherungsträger übergibt Benutzername und Kennwort nach ausreichen<strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Identität<br />

entwe<strong>der</strong> im Rahmen einer persönlichen Vorsprache gegen Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises<br />

o<strong>der</strong> durch qualifizierte Zustellung per RSa-, RSb- o<strong>der</strong> Einschreibbrief.<br />

ACHTUNG: Die Ausgabe von Benutzername und Kennwort bzw. die Übersendung <strong>der</strong> Zugangsdaten<br />

per RSa-, RSb- o<strong>der</strong> Einschreibbrief wird nicht durch alle Sozialversicherungsträger unterstützt.<br />

Fragen und Antworten<br />

Weitere Informationen und Antworten auf eventuelle Fragen finden Sie unter www.sozialversicherung.at.

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