Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
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Sonstige Bestimmungen<br />
12. WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU)<br />
Die Kundinnen- und Kundenfreundlichkeit im Bereich <strong>der</strong> elektronischen Kommunikation innerhalb <strong>der</strong> Sozialversicherung<br />
soll verbessert werden, indem wichtige Funktionalitäten für die Kundinnen und Kunden<br />
(Dienstgeber/innen, Versicherte und Bevollmächtigte) im Web angeboten werden.<br />
Allgemeine Informationen<br />
Das Projekt WEBEKU betreibt die Umsetzung <strong>der</strong> online Kontoinformation. Kundinnen und Kunden erhalten<br />
eine aktuelle Sicht auf die Beitragskonten <strong>bei</strong> allen <strong>Gebietskrankenkasse</strong>n.<br />
Seit Mai 2010 können alle betroffenen Unternehmen, die <strong>der</strong> Auftraggeber/innen-Haftung unterliegen, Einblick<br />
auf ihr Auftragnehmer/innenkonto nehmen. Weiters wurde eine elektronische Antragstellung (z.B.<br />
Guthabensauszahlung, Unbedenklichkeitsbescheinigung) ermöglicht. Zukünftig ist auch für Unternehmen<br />
eine Abfrage des Beschäftigtenstandes vorgesehen.<br />
Vorteile<br />
• Orts- und zeitunabhängiger Zugriff<br />
• Tagesaktuelle Daten<br />
• Benutzerfreundliche Anwendung<br />
• Einfache Administration<br />
• Rasche Möglichkeit zur Reaktion<br />
• Vermin<strong>der</strong>ung von Rückfragen<br />
• Verringerung <strong>der</strong> Papierflut<br />
Voraussetzungen<br />
Zur Authentifizierung gibt es folgende Möglichkeiten:<br />
• Authentifizierung mit Handy Signatur o<strong>der</strong> „Bürgerkarte“<br />
• Authentifizierung mit Benutzername und Kennwort<br />
Zuständige Stelle<br />
SV Service Center<br />
Tel.: 05 01 24 6200<br />
Bitte im Inland die erste Null nie weglassen!<br />
Verfahrensablauf Anmeldung<br />
Anmeldung ohne „Bürgerkarte“<br />
• Für eine Erstanmeldung ist eine schriftliche Antragstellung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Verfahrensablauf Weitergabe von Berechtigungen<br />
Mit „Bürgerkarte“<br />
• Sie können Ihre bestehenden Rollen auch an registrierte Benutzer/innen weitergeben. Diese Weitergabe<br />
kann je<strong>der</strong>zeit wie<strong>der</strong> rückgängig gemacht werden.<br />
Ohne „Bürgerkarte“<br />
• Eine Weitergabe kann auch mittels schriftlicher Antragstellung durch die Sozialversicherung erfolgen.<br />
Kosten<br />
Bei Benutzung dieses Online-Services fallen für Sie keine Gebühren an.<br />
Zusätzliche Informationen<br />
Alle Informationen zur Ausstellung einer „Bürgerkarte“ o<strong>der</strong> einer Handy Signatur finden Sie auf<br />
www.buergerkarte.at/de/aktivieren/.<br />
Für die Verwendung von Benutzername und Kennwort gilt:<br />
Eine Person beantragt <strong>bei</strong> einem Sozialversicherungsträger die Vergabe eines Sets von Benutzername-<br />
Kennwort (unter Angabe ihrer Sozialversicherungsnummer).<br />
Der Sozialversicherungsträger übergibt Benutzername und Kennwort nach ausreichen<strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Identität<br />
entwe<strong>der</strong> im Rahmen einer persönlichen Vorsprache gegen Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises<br />
o<strong>der</strong> durch qualifizierte Zustellung per RSa-, RSb- o<strong>der</strong> Einschreibbrief.<br />
ACHTUNG: Die Ausgabe von Benutzername und Kennwort bzw. die Übersendung <strong>der</strong> Zugangsdaten<br />
per RSa-, RSb- o<strong>der</strong> Einschreibbrief wird nicht durch alle Sozialversicherungsträger unterstützt.<br />
Fragen und Antworten<br />
Weitere Informationen und Antworten auf eventuelle Fragen finden Sie unter www.sozialversicherung.at.