Formulare und Erläuterungen 15. Ar<strong>bei</strong>ts- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld Papierformular A B C 1 2 3 4 D 100
Formulare und Erläuterungen Die Ar<strong>bei</strong>ts- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld dient zur Berechnung und Anweisung des Wochengelds. Weiters ersetzt sie die gesetzlich vorgeschriebene Meldung über die Unterbrechung des Entgeltanspruchs während <strong>der</strong> Dauer des Wochengeldbezugs. Nur vollständig ausgefüllte Bestätigungen können anerkannt werden. Die Kasse behält sich die Prüfung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Entgeltsbestätigung gemachten Angaben vor. Zur Ausstellung <strong>der</strong> Entgeltsbestätigung verpflichtete Dienstgeberinnen/Dienstgeber haften für Schäden, die <strong>der</strong> Kasse infolge unrichtiger Angaben entstehen. Nachträgliche Richtigstellungen sind mit Datum, Stempel und Unterschrift so zu bestätigen, dass die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben. A bis D Beachten Sie bitte die Beschreibung auf Seite 79 unter „Allgemeine Datenfel<strong>der</strong> in den meisten Meldungen“. 1 Beschäftigt seit Tragen Sie den Beginn des letzten Beschäftigungsverhältnisses ein. 2 Grund d. Ar<strong>bei</strong>tseinstellung … • Beispiele zu “Grund d. Ar<strong>bei</strong>tseinstellung“: o allgemeine Gründe: Mutterschaft, bezahlter Urlaub, unbezahlter Urlaub; dauert <strong>der</strong> unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, endet die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruchs - bitte die Abmeldung nicht vergessen. o ar<strong>bei</strong>tsrechtliche Gründe wie Entlassung, einvernehmliche Lösung; bitte die Abmeldung nicht vergessen. Kreuzen Sie bitte den zutreffenden Abmeldegrund an (02-07) o<strong>der</strong> geben Sie unter "sonstige Gründe" einen abweichenden Abmeldegrund bekannt (00). • Letzter Ar<strong>bei</strong>tstag: Der letzte Ar<strong>bei</strong>tstag ist jener Tag, an dem die Versicherte das letzte Mal vor dem Eintritt des Versicherungsfalls <strong>der</strong> Mutterschaft gear<strong>bei</strong>tet hat. 3 Ar<strong>bei</strong>tsverdienst / Netto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienst Als Netto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienst gelten alle Geld- und Sachbezüge, einschließlich <strong>der</strong> die Höchst<strong>bei</strong>tragsgrundlage übersteigenden Entgeltteile, abzüglich <strong>der</strong> Lohnsteuer, des Anteils <strong>der</strong> Dienstnehmerin an den Sozialversicherungs<strong>bei</strong>trägen, <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>terkammerumlage/Landar<strong>bei</strong>terkammerumlage, des Wohnbauför<strong>der</strong>ungs<strong>bei</strong>trags, <strong>der</strong> <strong>bei</strong>tragsfreien Lohn- o<strong>der</strong> Gehaltszuschläge, die <strong>bei</strong>m Aussetzen <strong>der</strong> Beschäftigung wegfallen (Ersätze für tatsächlich geleistete Aufwendungen wie z. B. Fahrtspesenvergütungen, Mankogeld), und des Schlechtwetterentschädigungs<strong>bei</strong>trags. • Tragen Sie jeweils den Netto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienst <strong>der</strong> letzten drei Kalen<strong>der</strong>monate vor dem Eintritt des Versicherungsfalls <strong>der</strong> Mutterschaft ein. • Hat das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis erst in dem Monat begonnen, in dem auch <strong>der</strong> Versicherungsfall <strong>der</strong> Mutterschaft eingetreten ist, so ist nur <strong>der</strong> in diesem Monat erzielte Netto- Ar<strong>bei</strong>tsverdienst anzugeben. Fallen in diese drei Kalen<strong>der</strong>monate Zeiten, in denen die werdende Mutter keinen o<strong>der</strong> nicht den vollen Ar<strong>bei</strong>tsverdienst erhalten hat, sind diese Zeiten als Unterbrechung anzuführen und bleiben <strong>bei</strong>m Netto- Ar<strong>bei</strong>tsverdienst außer Betracht. Dies betrifft Zeiten <strong>der</strong> Unterbrechung des vollen Lohns o<strong>der</strong> Gehalts wegen Krankheit, Kurzar<strong>bei</strong>t, unbezahlten Urlaubs, Dienstes als Schöffin o<strong>der</strong> Geschworene, einer Maßnahme nach dem Epidemie- o<strong>der</strong> Tierseuchengesetz und Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Rahmen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Vorschriften über die erweiterte Bildungsfreistellung. Bei freien Dienstnehmerinnen gilt an Stelle des Netto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienstes <strong>der</strong> Brutto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienst ohne Sachbezüge. Sachbezüge (Näheres dazu ab Seite 23) sind art- und mengenmäßig anzuführen, wenn sie <strong>der</strong> Versicherten unentgeltlich gewährt werden. Ergänzen Sie auch, an wie vielen Tagen pro Woche Sachbezüge gewährt werden. Beitragspflichtige Sachbezüge, die während <strong>der</strong> Wochenhilfe nicht weiter gewährt werden, zählen zum Netto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienst. Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlungen: Tragen Sie ein, auf wie viele Monats- o<strong>der</strong> Wochenbezüge Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlungen (Näheres dazu auf Seite 26) pro Jahr besteht. 4 Während des Beschäftigungsverhältnisses besteht ... Besteht während <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit durch gesetzliche o<strong>der</strong> vertragliche Vorschriften Anspruch auf Fortbezug des Entgelts, führen Sie dies bitte an. 101