Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
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Versichertengruppe - Beson<strong>der</strong>heiten<br />
Das herabgesetzte Entgelt liegt über dem Betrag von € 1.570,35<br />
- Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen über die Familienhospizkarenz kommen nicht zur<br />
Anwendung.<br />
- Es hat sich nur die Beitragsgrundlage geän<strong>der</strong>t. Davon sind von <strong>der</strong> Dienstgeberin/vom Dienstgeber<br />
alle Beiträge und Umlagen zu entrichten.<br />
- Diese Personen haben auch während <strong>der</strong> Familienhospizkarenz Anspruch auf Barleistungen (Kranken-<br />
und Wochengeld) und Sachleistungen.<br />
Meldungen<br />
Die Inanspruchnahme und die Än<strong>der</strong>ung (bzw. Verlängerung) einer Familienhospizkarenz wie auch die<br />
Höhe des Entgeltes vor und während einer Familienhospizkarenz sind dem zuständigen Krankenversicherungsträger<br />
zu melden. Für die Meldung <strong>der</strong> Familienhospizkarenz sind eigenständige Meldungen<br />
vorgesehen (Näheres dazu auf Seite 91).<br />
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