Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
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Formulare und Erläuterungen<br />
Abmeldung<br />
Papierformular<br />
A bis D<br />
Beachten Sie bitte die Beschreibung<br />
auf Seite 79 unter „Allgemeine Datenfel<strong>der</strong><br />
in den meisten Meldungen“.<br />
1 Ar<strong>bei</strong>ter/in o<strong>der</strong> Angestellte/r ...<br />
• Kreuzen Sie die Rubriken Ar<strong>bei</strong>ter/in,<br />
Angestellte/r, geringfügig<br />
beschäftigt ja/nein“ entsprechend an.<br />
• Tragen Sie das Datum zu<br />
„ar<strong>bei</strong>tsrechtliches Ende des<br />
Beschäftigungsverhältnisses“<br />
und/o<strong>der</strong> „Ende des<br />
Entgeltanspruches“ ein.<br />
o Endet <strong>der</strong> Entgeltanspruch zu<br />
einem an<strong>der</strong>en Zeitpunkt als das<br />
Beschäftigungsverhältnis, gilt das<br />
Ende des Entgeltanspruchs als<br />
Versicherungsende.<br />
o Bei Lehrlingen endet die<br />
Pflichtversicherung im Allgemeinen<br />
mit <strong>der</strong> Auflösung des<br />
Lehrverhältnisses, auch wenn <strong>der</strong><br />
Anspruch auf<br />
Lehrlingsentschädigung bereits<br />
früher geendet hat<br />
(Ausnahme: Urlaubsersatzleistung).<br />
o Für Karenz gemäß MSchG 1979/<br />
VKG o<strong>der</strong> Präsenzdienst/<br />
Zivildienst/Truppenübung tragen<br />
Sie das Ende des<br />
Entgeltanspruchs ein.<br />
o Ein Urlaub ohne Entgeltzahlung<br />
bis zur Dauer eines Monats<br />
beendet die Pflichtversicherung<br />
nicht. Die Dienstnehmerin/<br />
<strong>der</strong> Dienstnehmer ist nicht<br />
abzumelden.<br />
o Vereinbaren Sie mit Ihrer Dienstnehmerin/Ihrem Dienstnehmer einen unbezahlten Urlaub für einen<br />
längeren Zeitraum als einen Monat, endet die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruchs.<br />
Das ist <strong>der</strong> letzte Tag vor dem Antritt des unbezahlten Urlaubs.<br />
• Ende <strong>der</strong> Zahlung des BV-Beitrages – Betriebliche Vorsorge, Näheres dazu ab Seite 51.<br />
• Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung – Näheres dazu ab Seite 27.<br />
1<br />
2 Abmeldegrund<br />
Kreuzen Sie den zutreffenden Abmeldegrund an o<strong>der</strong> geben Sie unter "sonstige Gründe" einen abweichenden<br />
Abmeldegrund bekannt.<br />
3 Zuletzt bezogenes Entgelt<br />
Tragen Sie das für einen Monat vereinbarte o<strong>der</strong> (kollektiv)vertraglich gebührende sozialversicherungspflichtige<br />
Bruttogesamtentgelt (Geld- und Sachbezüge) ein – exklusive <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zahlungen. Die Höchst<strong>bei</strong>tragsgrundlage<br />
bleibt da<strong>bei</strong> außer Betracht. Bei Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern, die nicht einen<br />
vollen Monat beschäftigt sind, ist immer auf ein fiktives monatliches Gesamtentgelt umzurechnen (vgl. Kapitel<br />
V., 2. Fallweise Beschäftigte, Seite 66). Der Kalen<strong>der</strong>monat ist mit 30 Tagen anzunehmen.<br />
A<br />
C<br />
2<br />
D<br />
B<br />
3<br />
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