01.01.2015 Aufrufe

Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Formulare und Erläuterungen<br />

Abmeldung<br />

Papierformular<br />

A bis D<br />

Beachten Sie bitte die Beschreibung<br />

auf Seite 79 unter „Allgemeine Datenfel<strong>der</strong><br />

in den meisten Meldungen“.<br />

1 Ar<strong>bei</strong>ter/in o<strong>der</strong> Angestellte/r ...<br />

• Kreuzen Sie die Rubriken Ar<strong>bei</strong>ter/in,<br />

Angestellte/r, geringfügig<br />

beschäftigt ja/nein“ entsprechend an.<br />

• Tragen Sie das Datum zu<br />

„ar<strong>bei</strong>tsrechtliches Ende des<br />

Beschäftigungsverhältnisses“<br />

und/o<strong>der</strong> „Ende des<br />

Entgeltanspruches“ ein.<br />

o Endet <strong>der</strong> Entgeltanspruch zu<br />

einem an<strong>der</strong>en Zeitpunkt als das<br />

Beschäftigungsverhältnis, gilt das<br />

Ende des Entgeltanspruchs als<br />

Versicherungsende.<br />

o Bei Lehrlingen endet die<br />

Pflichtversicherung im Allgemeinen<br />

mit <strong>der</strong> Auflösung des<br />

Lehrverhältnisses, auch wenn <strong>der</strong><br />

Anspruch auf<br />

Lehrlingsentschädigung bereits<br />

früher geendet hat<br />

(Ausnahme: Urlaubsersatzleistung).<br />

o Für Karenz gemäß MSchG 1979/<br />

VKG o<strong>der</strong> Präsenzdienst/<br />

Zivildienst/Truppenübung tragen<br />

Sie das Ende des<br />

Entgeltanspruchs ein.<br />

o Ein Urlaub ohne Entgeltzahlung<br />

bis zur Dauer eines Monats<br />

beendet die Pflichtversicherung<br />

nicht. Die Dienstnehmerin/<br />

<strong>der</strong> Dienstnehmer ist nicht<br />

abzumelden.<br />

o Vereinbaren Sie mit Ihrer Dienstnehmerin/Ihrem Dienstnehmer einen unbezahlten Urlaub für einen<br />

längeren Zeitraum als einen Monat, endet die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruchs.<br />

Das ist <strong>der</strong> letzte Tag vor dem Antritt des unbezahlten Urlaubs.<br />

• Ende <strong>der</strong> Zahlung des BV-Beitrages – Betriebliche Vorsorge, Näheres dazu ab Seite 51.<br />

• Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung – Näheres dazu ab Seite 27.<br />

1<br />

2 Abmeldegrund<br />

Kreuzen Sie den zutreffenden Abmeldegrund an o<strong>der</strong> geben Sie unter "sonstige Gründe" einen abweichenden<br />

Abmeldegrund bekannt.<br />

3 Zuletzt bezogenes Entgelt<br />

Tragen Sie das für einen Monat vereinbarte o<strong>der</strong> (kollektiv)vertraglich gebührende sozialversicherungspflichtige<br />

Bruttogesamtentgelt (Geld- und Sachbezüge) ein – exklusive <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zahlungen. Die Höchst<strong>bei</strong>tragsgrundlage<br />

bleibt da<strong>bei</strong> außer Betracht. Bei Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern, die nicht einen<br />

vollen Monat beschäftigt sind, ist immer auf ein fiktives monatliches Gesamtentgelt umzurechnen (vgl. Kapitel<br />

V., 2. Fallweise Beschäftigte, Seite 66). Der Kalen<strong>der</strong>monat ist mit 30 Tagen anzunehmen.<br />

A<br />

C<br />

2<br />

D<br />

B<br />

3<br />

85

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!