01.01.2015 Aufrufe

Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beiträge – Ermittlung und Abfuhr<br />

Sozialversicherungsrechtlicher Teil = Beitragsgrundlagennachweis<br />

1 Sozialversicherungsträger<br />

Tragen Sie hier den Code jenes Sozialversicherungsträgers ein, <strong>bei</strong> dem die betroffene Person zur Pflichtversicherung<br />

gemeldet wurde.<br />

<strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />

Code<br />

Wien 11<br />

Nie<strong>der</strong>österreich 12<br />

Burgenland 13<br />

Oberösterreich 14<br />

Steiermark 15<br />

Kärnten 16<br />

Salzburg 17<br />

Tirol 18<br />

Vorarlberg 19<br />

2 Beitragskontonummer<br />

Führen Sie bitte die Ihnen zugeteilte Beitragskontonummer deutlich und genau an.<br />

3 Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis für den Zeitraum<br />

In den Spalten "vom" bzw. "bis" und "20__" tragen Sie den Tag, den Monat und die Jahreszahl ein, für die<br />

die Ar<strong>bei</strong>tnehmerin/<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer im betroffenen Kalen<strong>der</strong>jahr Entgelt bezogen hat.<br />

3a Beitragszeitraum<br />

Bei "von" und "bis" ist jeweils nur <strong>der</strong> Monat anzuführen.<br />

Diese Fel<strong>der</strong> sind nur auszufüllen, wenn die gemeldete versicherungspflichtige Beitragszeit von den unter 3<br />

angeführten Daten (Monat) abweicht (z. B. <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Gewährung einer Urlaubsersatzleistung).<br />

4 Son<strong>der</strong>zahlungsanspruch<br />

Das Feld "SZ-Anspruch" ist mit einem "J" auszufüllen, wenn die versicherte Person Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlung(en)<br />

hatte o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zahlung(en) erhalten hat (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld).<br />

Hatte die versicherte Person keinen Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlungen, ist ein "N" einzutragen.<br />

Wird mit dem Beitragsgrundlagennachweis nur die Son<strong>der</strong>zahlung gemeldet (wenn z. B. <strong>bei</strong> einer längeren<br />

Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit die Pflichtversicherung wegen Ende des Entgeltanspruches endet, das Beschäftigungsverhältnis<br />

aber erst zu einem späteren Zeitpunkt gelöst wird - Son<strong>der</strong>zahlungsanspruch besteht daher bis<br />

zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses), ist das Feld "SZ-Anspruch" mit einem "J" auszufüllen.<br />

5 Ar<strong>bei</strong>ter/in – Angestellte/r – freie/r Dienstnehmer/in - geringfügig beschäftigt<br />

Ist die versicherte Person eine Ar<strong>bei</strong>terin bzw. ein Ar<strong>bei</strong>ter, ist das Feld mit einem "J", wenn nicht, mit einem<br />

"N" auszufüllen. Dies gilt sinngemäß für alle weiteren Fel<strong>der</strong> (Angestellte/r J/N, freie/r Dienstnehmer/in J/N,<br />

geringfügig beschäftigt J/N).<br />

6 Allgemeine Beitragsgrundlage<br />

Hier tragen Sie die Summe <strong>der</strong> allgemeinen Beitragsgrundlagen im ausgewiesenen Zeitraum "von - bis" (auf<br />

den Cent genau bis zur Höchst<strong>bei</strong>tragsgrundlage) ein. In diese Gesamtsumme darf keinesfalls eingerechnet<br />

werden:<br />

- die Son<strong>der</strong>zahlung(en)<br />

- das <strong>bei</strong>tragspflichtige Teilentgelt *)<br />

- <strong>der</strong> Unterschiedsbetrag, von dem Sie den zusätzlichen Krankenversicherungs<strong>bei</strong>trag (A13 bzw. A13l)<br />

entrichten müssen, wenn <strong>der</strong> Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer die Schlechtwetterentschädigung<br />

nach dem Bauar<strong>bei</strong>ter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz gebührt.<br />

*) Das im Fall <strong>der</strong> Erkrankung gebührende (<strong>bei</strong>tragspflichtige) Teilentgelt von mindestens 50 % ist nicht in<br />

diese Gesamtsumme einzubeziehen – siehe Pkt. 8 (§ 49 Abs. 3 Z. 9 ASVG).<br />

Sofern nicht ein voller Entgeltfortzahlungsanspruch auf Grund einer ar<strong>bei</strong>tsrechtlichen Regelung bestand, ist<br />

das <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmerin/dem Ar<strong>bei</strong>tnehmer für die ersten drei Tage einer Erkrankung gebührende Entgelt in<br />

diese Gesamtsumme einzubeziehen.<br />

Beitragsgrundlagen für geringfügig Beschäftigte (Dienstnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen –<br />

auch <strong>bei</strong> Wechsel von Voll- auf Teilversicherung und umgekehrt) sind jeweils in einem eigenen Beitragsgrundlagennachweis<br />

anzuführen.<br />

48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!