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Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

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Versichertengruppen - Beson<strong>der</strong>heiten<br />

Beispiel:<br />

Geringfügig beschäftigter Ar<strong>bei</strong>ter<br />

Geburtsdatum: 1. Juli 1952<br />

Anmeldung per 1. Dez. 2003<br />

Beitragsgruppe N14<br />

1.1.12 – 30.6.12 Lohn monatlich € 100,--<br />

Urlaubsgeld 06. 12 € 100,--<br />

1.7.12 – 31.12.12 Lohn monatlich € 200,--<br />

Weihnachtsgeld 12.12 € 200,--<br />

Än<strong>der</strong>ungsmeldung durch den Dienstgeber N14u ab 1.7.12<br />

Beitragsverrechnung durch den Dienstgeber (Selbstabrechner)<br />

Beitragsnachweisung 12.12<br />

Beitragsgruppe<br />

Summe <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Beitragsgrundlagen<br />

Summe <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

Gesamtsumme je<br />

Beitragsgruppe<br />

Prozentsatz<br />

Gesamt<strong>bei</strong>träge<br />

(Dienstgeber- u. Versicherten<strong>bei</strong>träge)<br />

N14 600,-- 100,-- 700,-- 1,4% 9,80<br />

N14u 1.200,-- 200,-- 1.400,-- 0,0% 0,00<br />

Lohnzettel SV (BGN) durch den Dienstgeber<br />

Beitragszeitraum 01. – 12.12<br />

Allgemeine Beitragsgrundlage € 1.800,-<br />

Beitragsgrundlage Son<strong>der</strong>zahlungen € 300,-<br />

Lohnzettel SV<br />

Der Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagennachweis) umfasst die gesamte Zeit <strong>der</strong> Pflichtversicherung in <strong>der</strong><br />

Unfallversicherung sowie die Summe <strong>der</strong> allgemeinen Beitragsgrundlagen und die Summe <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zahlungsgrundlagen<br />

(inklusive <strong>der</strong> <strong>bei</strong>tragsfreien UV-Zeit und <strong>der</strong> <strong>bei</strong>tragsfreien UV-Beitragsgrundlagen). Gegebenenfalls<br />

sind auch die Daten betreffend die Betriebliche Vorsorge zu melden.<br />

Beitragszeitraum<br />

Als Beitragszeitraum gilt das Kalen<strong>der</strong>jahr. Die Beiträge (Unfallversicherungs<strong>bei</strong>trag bzw. Dienstgeberabgabe)<br />

sind erst mit Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres fällig und so zu entrichten, dass sie bis spätestens 15. Jänner<br />

des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Kasse einlangen. Erfolgt die Einzahlung zwar verspätet, aber noch<br />

innerhalb von drei Tagen nach Ablauf <strong>der</strong> 15-Tage-Frist, so bleibt diese Verspätung ohne Rechtsfolgen. Die<br />

Beiträge können auch monatlich abgerechnet werden. Die entsprechenden Vereinbarungen sind mit dem<br />

Versicherungsträger zu treffen.<br />

Auswirkungen für die Dienstnehmerin/den Dienstnehmer<br />

Erzielt eine Dienstnehmerin/ein Dienstnehmer (freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer) Entgelte aus verschiedenen<br />

Beschäftigungsverhältnissen, werden diese im jeweiligen Kalen<strong>der</strong>monat zusammengerechnet.<br />

Ergibt sich da<strong>bei</strong>, dass <strong>der</strong> Betrag <strong>der</strong> Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, so gilt diese Person für<br />

sich nicht mehr als geringfügig beschäftigt und unterliegt <strong>der</strong> Vollversicherung (Schutz auch in <strong>der</strong> Krankenund<br />

Pensionsversicherung). Die Dienstnehmer<strong>bei</strong>träge zur Kranken- und Pensionsversicherung (inklusive<br />

allfälliger Kammerumlage) werden <strong>der</strong> Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer (freien Dienstnehmerin/freien<br />

Dienstnehmer) vom Krankenversicherungsträger einmal jährlich im Nachhinein zur Zahlung vorgeschrieben.<br />

Entgelte <strong>der</strong> Dienstnehmerin/des Dienstnehmers (freien Dienstnehmerin/freien Dienstnehmers) aus einer<br />

geringfügigen Beschäftigung <strong>bei</strong> gleichzeitigem Leistungsbezug aus <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung, Karenzgeldbezug,<br />

Pensionsbezug sowie Bezügen nach dem B-KUVG werden nicht zusammengerechnet.<br />

Auf Seite 102 finden Sie eine Checkliste für geringfügig Beschäftigte.<br />

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