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Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

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Formulare und Erläuterungen<br />

Anmeldung<br />

A bis D<br />

Beachten Sie bitte die Beschreibung<br />

auf Seite 79 unter „Allgemeine Datenfel<strong>der</strong><br />

in den meisten Meldungen“.<br />

A<br />

Papierformular<br />

B<br />

1 beschäftigt ab ...<br />

• Führen Sie in <strong>der</strong> Rubrik<br />

„beschäftigt ab“ jenes Datum an,<br />

mit dem die Ar<strong>bei</strong>tnehmerin/<br />

<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer tatsächlich die<br />

Tätigkeit aufgenommen hat.<br />

• Die Pflichtversicherung eines<br />

Lehrlings beginnt mit dem im<br />

Lehrvertrag festgesetzten Datum.<br />

• Kreuzen Sie <strong>bei</strong> „geringfügig<br />

beschäftigt ja/nein“ und<br />

„Ar<strong>bei</strong>ter/in o<strong>der</strong> Angestellte/r“<br />

Zutreffendes an und führen Sie die<br />

entsprechende Beitragsgruppe an.<br />

• BV-Beitragszahlung ab –<br />

Betriebliche Vorsorge, näheres dazu<br />

ab Seite 51.<br />

• Tragen Sie unter „Art <strong>der</strong><br />

Tätigkeit …“ die exakte<br />

Berufsbezeichnung ein.<br />

1<br />

C<br />

2<br />

2 Das Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis unterliegt …<br />

• Kreuzen Sie die gesetzlichen<br />

Regelungen zum Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis<br />

an und/o<strong>der</strong> tragen Sie unter<br />

D<br />

„an<strong>der</strong>e gesetzliche Regelung“ die<br />

maßgeblichen Bestimmungen ein.<br />

• Geben Sie jene Neben<strong>bei</strong>träge an,<br />

die zum Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis zu<br />

verrechnen sind.<br />

• Bei Lehrlingen ist zu „Lehre vom ...<br />

bis ….“ die Dauer <strong>der</strong> Lehrzeit einzutragen. Näheres dazu auf Seite 77.<br />

• Nach „Mit <strong>der</strong> Dienstgeberin/dem Dienstgeber“ kreuzen Sie die zutreffenden Fel<strong>der</strong> an. Bei einer<br />

Verwandtschaft ergänzen Sie bitte <strong>der</strong>en Form (z. B. Sohn). Trifft eine Beteiligung am Unternehmen zu,<br />

vergessen Sie nicht die Höhe einzutragen (z. B. 30 %).<br />

3<br />

3 Geldbezüge/Sachbezüge<br />

• Tragen Sie in <strong>der</strong> Zeile „Geldbezüge ...“ den (voraussichtlichen) monatlichen Bruttogeldbezug (mit Provisionen,<br />

Trinkgel<strong>der</strong>n und ähnlichen Bestandteilen des Entgelts) ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> Höchst<strong>bei</strong>tragsgrundlage<br />

ein. Son<strong>der</strong>zahlungen zählen nicht zum monatlichen Entgelt.<br />

• In <strong>der</strong> Zeile „Sachbezüge ...“ führen Sie die Sachbezüge art- und mengenmäßig (z. B. Unterkunft, Verpflegung<br />

o<strong>der</strong> Deputat) samt den daraus resultierenden monatlichen Bruttobetrag an. Näheres zu<br />

Sachbezügen ab Seite 23.<br />

• Der in <strong>der</strong> Zeile „monatliches Gesamtentgelt“ einzutragende Betrag ist die Summe aus den Zeilen<br />

„Geldbezüge“ und „Sachbezüge“. Beachten Sie, dass die Beiträge von dem im Beitragszeitraum gebührenden<br />

o<strong>der</strong> darüber hinaus gewährten <strong>bei</strong>tragspflichtigen Entgelt zu entrichten sind.<br />

• Bei „Durchschnittlich ...“ tragen Sie die Anzahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tstage und Ar<strong>bei</strong>tsstunden im Durchschnitt pro<br />

Woche ein.<br />

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