Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
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Allgemeine Hinweise<br />
Dienstnehmer ausdrücklich auf die Auskunftsverpflichtung gegenüber <strong>der</strong> Dienstgeberin/dem Dienstgeber<br />
nachweislich aufmerksam zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Auskunftsverpflichtung <strong>der</strong><br />
freien Dienstnehmerin/des freien Dienstnehmers schuldet die Dienstgeberin/<strong>der</strong> Dienstgeber nur den<br />
auf sie/ihn entfallenden Beitragsteil. Den auf die freien Dienstnehmerin/den freien Dienstnehmer entfallenden<br />
Beitragsteil schuldet diese/dieser dann selbst. Die Verletzung <strong>der</strong> Auskunftsverpflichtung durch die<br />
freien Dienstnehmerin/den freien Dienstnehmer ist <strong>der</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> von <strong>der</strong> Dienstgeberin/vom<br />
Dienstgeber nachzuweisen.<br />
3. ELDA - Elektronischer Datenaustausch für Dienstgeber/innen<br />
Die Meldungen sind mittels elektronischer Datenfernübertragung (DFÜ) in den vom Hauptverband<br />
<strong>der</strong> österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegten einheitlichen Datensätzen unverzüglich<br />
an den Krankenversicherungsträger zu erstatten.<br />
Für die Übernahme elektronischer Meldungen ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Oberösterreichischen <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />
(OÖGKK) ein Datensammelsystem (DSS) eingerichtet. Bundesweit sind alle elektronischen Meldungen<br />
an dieses elektronische Datenaustauschsystem (ELDA) zu übermitteln. Nähere Informationen finden Sie<br />
unter www.elda.at.<br />
ELDA bringt allen Beteiligten wesentliche Vorteile:<br />
Vorteile für die Dienstgeberin/den Dienstgeber<br />
• Keine Kosten<br />
ELDA ist für Dienstgeber/innen kostenlos, wenn sie zur Datenübermittlung eine Internetverbindung<br />
nutzen.<br />
• Einfaches Handling<br />
Die Meldungen können zumeist aus dem bestehenden EDV-Lohnprogramm direkt an ELDA gesendet<br />
werden.<br />
• Wegfall <strong>der</strong> Papierformulare<br />
Es müssen keine Formulare mehr auf Lager gehalten werden. Das manuelle Ausfüllen fällt weg.<br />
• Entfall des Postweges<br />
Die Datenfernübertragung ist dazu wesentlich kostengünstiger als <strong>der</strong> Postweg.<br />
• Optimale Fristnutzung<br />
Die kurzen Meldefristen erfor<strong>der</strong>n oft rasches Handeln. Bei ELDA können die Meldungen rund um<br />
die Uhr gesendet werden, langen binnen Sekunden ein und werden elektronisch rückbestätigt.<br />
• Elektronisches Allspartenservice<br />
Die Meldungen für die Versicherungsträger sowie die Meldungen für die Finanzbehörden (L 16 und<br />
Mitteilung gemäß § 109a EStG – E 18) werden an ELDA übermittelt. Über die Datendrehscheibe<br />
<strong>bei</strong>m Hauptverband erfolgt die Aufteilung an die zuständigen Stellen. Selbstverständlich gilt als Einlangetag<br />
<strong>der</strong> Zeitpunkt des Empfanges <strong>bei</strong> ELDA.<br />
Vorteile für die Versicherungsträger und die Finanzbehörden<br />
• Wegfall von Papier<br />
Kostbarer Archivraum kann durch die elektronische Speicherung besser genutzt werden.<br />
• Entfall <strong>der</strong> Erfassung<br />
Die zeitaufwändige Meldungserfassung durch die Mitar<strong>bei</strong>terin/den Mitar<strong>bei</strong>ter entfällt. Das Problem<br />
<strong>der</strong> Erfassungsfehler ist beseitigt.<br />
• Effizienterer Personaleinsatz<br />
Die qualifizierte Differenzbear<strong>bei</strong>tung tritt gegenüber <strong>der</strong> Massenbear<strong>bei</strong>tung in den Vor<strong>der</strong>grund.<br />
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