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Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

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Allgemeine Hinweise<br />

Dienstnehmer ausdrücklich auf die Auskunftsverpflichtung gegenüber <strong>der</strong> Dienstgeberin/dem Dienstgeber<br />

nachweislich aufmerksam zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Auskunftsverpflichtung <strong>der</strong><br />

freien Dienstnehmerin/des freien Dienstnehmers schuldet die Dienstgeberin/<strong>der</strong> Dienstgeber nur den<br />

auf sie/ihn entfallenden Beitragsteil. Den auf die freien Dienstnehmerin/den freien Dienstnehmer entfallenden<br />

Beitragsteil schuldet diese/dieser dann selbst. Die Verletzung <strong>der</strong> Auskunftsverpflichtung durch die<br />

freien Dienstnehmerin/den freien Dienstnehmer ist <strong>der</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> von <strong>der</strong> Dienstgeberin/vom<br />

Dienstgeber nachzuweisen.<br />

3. ELDA - Elektronischer Datenaustausch für Dienstgeber/innen<br />

Die Meldungen sind mittels elektronischer Datenfernübertragung (DFÜ) in den vom Hauptverband<br />

<strong>der</strong> österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegten einheitlichen Datensätzen unverzüglich<br />

an den Krankenversicherungsträger zu erstatten.<br />

Für die Übernahme elektronischer Meldungen ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Oberösterreichischen <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />

(OÖGKK) ein Datensammelsystem (DSS) eingerichtet. Bundesweit sind alle elektronischen Meldungen<br />

an dieses elektronische Datenaustauschsystem (ELDA) zu übermitteln. Nähere Informationen finden Sie<br />

unter www.elda.at.<br />

ELDA bringt allen Beteiligten wesentliche Vorteile:<br />

Vorteile für die Dienstgeberin/den Dienstgeber<br />

• Keine Kosten<br />

ELDA ist für Dienstgeber/innen kostenlos, wenn sie zur Datenübermittlung eine Internetverbindung<br />

nutzen.<br />

• Einfaches Handling<br />

Die Meldungen können zumeist aus dem bestehenden EDV-Lohnprogramm direkt an ELDA gesendet<br />

werden.<br />

• Wegfall <strong>der</strong> Papierformulare<br />

Es müssen keine Formulare mehr auf Lager gehalten werden. Das manuelle Ausfüllen fällt weg.<br />

• Entfall des Postweges<br />

Die Datenfernübertragung ist dazu wesentlich kostengünstiger als <strong>der</strong> Postweg.<br />

• Optimale Fristnutzung<br />

Die kurzen Meldefristen erfor<strong>der</strong>n oft rasches Handeln. Bei ELDA können die Meldungen rund um<br />

die Uhr gesendet werden, langen binnen Sekunden ein und werden elektronisch rückbestätigt.<br />

• Elektronisches Allspartenservice<br />

Die Meldungen für die Versicherungsträger sowie die Meldungen für die Finanzbehörden (L 16 und<br />

Mitteilung gemäß § 109a EStG – E 18) werden an ELDA übermittelt. Über die Datendrehscheibe<br />

<strong>bei</strong>m Hauptverband erfolgt die Aufteilung an die zuständigen Stellen. Selbstverständlich gilt als Einlangetag<br />

<strong>der</strong> Zeitpunkt des Empfanges <strong>bei</strong> ELDA.<br />

Vorteile für die Versicherungsträger und die Finanzbehörden<br />

• Wegfall von Papier<br />

Kostbarer Archivraum kann durch die elektronische Speicherung besser genutzt werden.<br />

• Entfall <strong>der</strong> Erfassung<br />

Die zeitaufwändige Meldungserfassung durch die Mitar<strong>bei</strong>terin/den Mitar<strong>bei</strong>ter entfällt. Das Problem<br />

<strong>der</strong> Erfassungsfehler ist beseitigt.<br />

• Effizienterer Personaleinsatz<br />

Die qualifizierte Differenzbear<strong>bei</strong>tung tritt gegenüber <strong>der</strong> Massenbear<strong>bei</strong>tung in den Vor<strong>der</strong>grund.<br />

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