Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
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Formulare und Erläuterungen<br />
Die Ar<strong>bei</strong>ts- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld dient zur Berechnung und Anweisung des Wochengelds.<br />
Weiters ersetzt sie die gesetzlich vorgeschriebene Meldung über die Unterbrechung des Entgeltanspruchs<br />
während <strong>der</strong> Dauer des Wochengeldbezugs. Nur vollständig ausgefüllte Bestätigungen können<br />
anerkannt werden. Die Kasse behält sich die Prüfung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Entgeltsbestätigung gemachten Angaben<br />
vor. Zur Ausstellung <strong>der</strong> Entgeltsbestätigung verpflichtete Dienstgeberinnen/Dienstgeber haften für Schäden,<br />
die <strong>der</strong> Kasse infolge unrichtiger Angaben entstehen. Nachträgliche Richtigstellungen sind mit Datum,<br />
Stempel und Unterschrift so zu bestätigen, dass die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben.<br />
A bis D<br />
Beachten Sie bitte die Beschreibung auf Seite 79 unter „Allgemeine Datenfel<strong>der</strong> in den meisten Meldungen“.<br />
1 Beschäftigt seit<br />
Tragen Sie den Beginn des letzten Beschäftigungsverhältnisses ein.<br />
2 Grund d. Ar<strong>bei</strong>tseinstellung …<br />
• Beispiele zu “Grund d. Ar<strong>bei</strong>tseinstellung“:<br />
o allgemeine Gründe: Mutterschaft, bezahlter Urlaub, unbezahlter Urlaub; dauert <strong>der</strong> unbezahlte Urlaub<br />
länger als einen Monat, endet die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruchs - bitte<br />
die Abmeldung nicht vergessen.<br />
o ar<strong>bei</strong>tsrechtliche Gründe wie Entlassung, einvernehmliche Lösung; bitte die Abmeldung nicht vergessen.<br />
Kreuzen Sie bitte den zutreffenden Abmeldegrund an (02-07) o<strong>der</strong> geben Sie unter "sonstige Gründe"<br />
einen abweichenden Abmeldegrund bekannt (00).<br />
• Letzter Ar<strong>bei</strong>tstag: Der letzte Ar<strong>bei</strong>tstag ist jener Tag, an dem die Versicherte das letzte Mal vor dem<br />
Eintritt des Versicherungsfalls <strong>der</strong> Mutterschaft gear<strong>bei</strong>tet hat.<br />
3 Ar<strong>bei</strong>tsverdienst / Netto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienst<br />
Als Netto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienst gelten alle Geld- und Sachbezüge, einschließlich <strong>der</strong> die Höchst<strong>bei</strong>tragsgrundlage<br />
übersteigenden Entgeltteile, abzüglich <strong>der</strong> Lohnsteuer, des Anteils <strong>der</strong> Dienstnehmerin an den Sozialversicherungs<strong>bei</strong>trägen,<br />
<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>terkammerumlage/Landar<strong>bei</strong>terkammerumlage, des Wohnbauför<strong>der</strong>ungs<strong>bei</strong>trags,<br />
<strong>der</strong> <strong>bei</strong>tragsfreien Lohn- o<strong>der</strong> Gehaltszuschläge, die <strong>bei</strong>m Aussetzen <strong>der</strong> Beschäftigung wegfallen (Ersätze für<br />
tatsächlich geleistete Aufwendungen wie z. B. Fahrtspesenvergütungen, Mankogeld), und des Schlechtwetterentschädigungs<strong>bei</strong>trags.<br />
• Tragen Sie jeweils den Netto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienst <strong>der</strong> letzten drei Kalen<strong>der</strong>monate vor dem Eintritt des<br />
Versicherungsfalls <strong>der</strong> Mutterschaft ein.<br />
• Hat das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis erst in dem Monat begonnen, in dem auch <strong>der</strong><br />
Versicherungsfall <strong>der</strong> Mutterschaft eingetreten ist, so ist nur <strong>der</strong> in diesem Monat erzielte Netto-<br />
Ar<strong>bei</strong>tsverdienst anzugeben.<br />
Fallen in diese drei Kalen<strong>der</strong>monate Zeiten, in denen die werdende Mutter keinen o<strong>der</strong> nicht den vollen<br />
Ar<strong>bei</strong>tsverdienst erhalten hat, sind diese Zeiten als Unterbrechung anzuführen und bleiben <strong>bei</strong>m Netto-<br />
Ar<strong>bei</strong>tsverdienst außer Betracht. Dies betrifft Zeiten <strong>der</strong> Unterbrechung des vollen Lohns o<strong>der</strong> Gehalts<br />
wegen Krankheit, Kurzar<strong>bei</strong>t, unbezahlten Urlaubs, Dienstes als Schöffin o<strong>der</strong> Geschworene, einer Maßnahme<br />
nach dem Epidemie- o<strong>der</strong> Tierseuchengesetz und Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen<br />
im Rahmen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Vorschriften über die erweiterte Bildungsfreistellung.<br />
Bei freien Dienstnehmerinnen gilt an Stelle des Netto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienstes <strong>der</strong> Brutto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienst ohne<br />
Sachbezüge.<br />
Sachbezüge (Näheres dazu ab Seite 23) sind art- und mengenmäßig anzuführen, wenn sie <strong>der</strong> Versicherten<br />
unentgeltlich gewährt werden. Ergänzen Sie auch, an wie vielen Tagen pro Woche Sachbezüge gewährt<br />
werden. Beitragspflichtige Sachbezüge, die während <strong>der</strong> Wochenhilfe nicht weiter gewährt werden,<br />
zählen zum Netto-Ar<strong>bei</strong>tsverdienst.<br />
Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlungen: Tragen Sie ein, auf wie viele Monats- o<strong>der</strong> Wochenbezüge Anspruch<br />
auf Son<strong>der</strong>zahlungen (Näheres dazu auf Seite 26) pro Jahr besteht.<br />
4 Während des Beschäftigungsverhältnisses besteht ...<br />
Besteht während <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit durch gesetzliche o<strong>der</strong> vertragliche Vorschriften Anspruch auf<br />
Fortbezug des Entgelts, führen Sie dies bitte an.<br />
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