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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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(1) In <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2007 bis 2013 stehen zur anteiligen Finanzierung <strong>der</strong> mit<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong> abgestimmten För<strong>der</strong>maßnahmen insgesamt 875,6 Mio. Euro aus dem<br />

EFRE im Haushalt <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für Berlin bereit.Der Verwendungszweck ist durch das<br />

<strong>von</strong> Berlin erstellte <strong>und</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> genehmigte Operationelle Programm EFRE<br />

Berlin 2007 bis 2013 festgelegt. Der einmalig bereitgestellte Vorschuss betrug<br />

65,7 Mio. Euro.<br />

Beim Aufbau des VKS ist es zu erheblichen Verzögerungen gekommen, sodass<br />

die Kommission die Beschreibung des VKS erst im September 2010 akzeptiert<br />

hat. Dadurch sind erste Erstattungen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> erst im November <strong>und</strong> Dezember<br />

2010 haushaltswirksam geworden. Der o. g. Vorschuss <strong>der</strong> <strong>EU</strong> reichte jedoch<br />

bereits vom 4. Quartal 2008 an nicht mehr aus, um die geleisteten Auszahlungen<br />

zu decken. Ab diesem Zeitpunkt war Berlin gezwungen, in die Vorfinanzierung<br />

zu gehen.<br />

Ein Aussetzen <strong>der</strong> Auszahlungen, d. h. ein vorübergehen<strong>der</strong> Zahlungsstopp, hätte<br />

für Berlin negative Folgen gehabt: Die einzelnen, im Operationellen Programm<br />

vorgesehenen Jahrestranchen verfallen, wenn sie nicht innerhalb <strong>von</strong> drei Jahren<br />

verausgabt <strong>und</strong> gegenüber <strong>der</strong> Kommission abgerechnet werden (n+2-Regelung),<br />

sodass Berlin Mittel verloren gegangen wären. Außerdem hätten die vorgesehenen<br />

För<strong>der</strong>maßnahmen weitgehend eingestellt werden müssen.<br />

(2) Die Verzögerungen <strong>bei</strong>m Aufbau des VKS für den EFRE Berlin sind vor allem<br />

auf die verspätete Fertigstellung des nach den Vorgaben <strong>der</strong> <strong>EU</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

IT-Begleitsystems zurückzuführen.<br />

Der Rechnungshof hat insbeson<strong>der</strong>e beanstandet, dass die Senatsverwaltung<br />

‣ den Betrieb des IT-Verfahrens verspätet ausgeschrieben,<br />

‣ das IT-Projekt nicht nach dem Projektmanagementhandbuch <strong>der</strong> Berliner<br />

<strong>Verwaltung</strong> durchgeführt,<br />

‣ das IT-Begleitsystem auch <strong>bei</strong> Annahme des VKS durch die Kommission<br />

noch nicht in den Zustand eines mit allen Modulen einsetzbaren Echtsystems<br />

überführt sowie<br />

‣ die Migration <strong>der</strong> Altdaten unzureichend geplant <strong>und</strong> umgesetzt hat.<br />

Unter Zugr<strong>und</strong>elegung eines Zinssatzes <strong>von</strong> 3,5 % nominal <strong>und</strong> unter <strong>der</strong> Prämisse,<br />

dass die aus dem EFRE finanzierten <strong>Ausgaben</strong> nach jeweils sechs Monaten

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