Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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(sogenannter Demografie-Check) vorzunehmen. Hierzu gehören die Investitionen<br />
im Bereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten, die einer langfristig orientierten Bedarfsanalyse<br />
unterliegen.<br />
Die Prüfung des Rechnungshofes war teilweise dadurch eingeschränkt, dass das<br />
Ministerium für Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Soziales (Ministerium) vom Rechnungshof abgefor<strong>der</strong>te<br />
Unterlagen zunächst nicht zur Verfügung gestellt hat. So sind z. B. für die<br />
Prüfung Unterlagen zur Programmierung <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mittel sowie zur Entwicklung<br />
des Demografie-Checks trotz Anfor<strong>der</strong>ung nicht vorgelegt worden.<br />
Nach den Feststellungen des Rechnungshofes erhielten die Einrichtungsträger<br />
nach Beendigung des Auswahlverfahrens im Zeitraum August bis Oktober 2008<br />
eine För<strong>der</strong>würdigkeitszusage o<strong>der</strong> -absage. Erst danach waren die Hauptanträge<br />
mit detaillierten Kostenberechnungen usw. einzureichen. Im Ergebnis führte dies<br />
zu einer Verteuerung <strong>der</strong> Maßnahmen u. a. aufgr<strong>und</strong> allgemeiner Preissteigerungen<br />
<strong>und</strong> detaillierter Kostenberechnungen. Daneben trat nach Aussage <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />
ein Zeitverzug in <strong>der</strong> Abar<strong>bei</strong>tung <strong>der</strong> Investitionsmaßnahmen <strong>von</strong> mindestens<br />
einem Jahr ein. Zudem sind durch dieses Verfahren notwendige Investitionen<br />
verzögert worden.<br />
Die Landkreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte als örtliche Träger <strong>der</strong> Jugendhilfe sind<br />
nach landesrechtlichen Bestimmungen für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen<br />
<strong>von</strong> Familien <strong>und</strong> Kin<strong>der</strong>n orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen,<br />
zahlenmäßig ausreichenden <strong>und</strong> wirtschaftlichen Struktur <strong>von</strong> Tageseinrichtungen<br />
verantwortlich. Dazu ist eine entsprechende Bedarfsplanung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
172 Das zuständige Ministerium wies eine Kommune darauf hin, dass das Verfahren<br />
nicht realisierbar sei „ohne eine sachgemäße Stellungnahme <strong>der</strong> Jugendämter<br />
zu den einzelnen Maßnahmen, durch die es zu einer gewissen Vorauswahl<br />
kommen wird.“ Eine Investition sei dann als prioritär einzuordnen, wenn sie „Gegenstand<br />
eines breit angelegten <strong>und</strong> alle berechtigten Interessen berücksichtigenden<br />
Entscheidungsprozesses ist.“ Dennoch lagen für die Investitionsentscheidungen<br />
keine zwischen den am Verfahren Beteiligten abgestimmten Bedarfsplanungen<br />
vor. Zudem sind die <strong>von</strong> den örtlichen Trägern <strong>der</strong> Jugendhilfe abgefor<strong>der</strong>ten<br />
Stellungnahmen <strong>bei</strong> den Auswahlentscheidungen nicht berücksichtigt worden.<br />
172<br />
Vgl. § 80 Sozialgesetzbuch VIII.