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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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- 163 -<br />

(sogenannter Demografie-Check) vorzunehmen. Hierzu gehören die Investitionen<br />

im Bereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten, die einer langfristig orientierten Bedarfsanalyse<br />

unterliegen.<br />

Die Prüfung des Rechnungshofes war teilweise dadurch eingeschränkt, dass das<br />

Ministerium für Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Soziales (Ministerium) vom Rechnungshof abgefor<strong>der</strong>te<br />

Unterlagen zunächst nicht zur Verfügung gestellt hat. So sind z. B. für die<br />

Prüfung Unterlagen zur Programmierung <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mittel sowie zur Entwicklung<br />

des Demografie-Checks trotz Anfor<strong>der</strong>ung nicht vorgelegt worden.<br />

Nach den Feststellungen des Rechnungshofes erhielten die Einrichtungsträger<br />

nach Beendigung des Auswahlverfahrens im Zeitraum August bis Oktober 2008<br />

eine För<strong>der</strong>würdigkeitszusage o<strong>der</strong> -absage. Erst danach waren die Hauptanträge<br />

mit detaillierten Kostenberechnungen usw. einzureichen. Im Ergebnis führte dies<br />

zu einer Verteuerung <strong>der</strong> Maßnahmen u. a. aufgr<strong>und</strong> allgemeiner Preissteigerungen<br />

<strong>und</strong> detaillierter Kostenberechnungen. Daneben trat nach Aussage <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />

ein Zeitverzug in <strong>der</strong> Abar<strong>bei</strong>tung <strong>der</strong> Investitionsmaßnahmen <strong>von</strong> mindestens<br />

einem Jahr ein. Zudem sind durch dieses Verfahren notwendige Investitionen<br />

verzögert worden.<br />

Die Landkreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte als örtliche Träger <strong>der</strong> Jugendhilfe sind<br />

nach landesrechtlichen Bestimmungen für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen<br />

<strong>von</strong> Familien <strong>und</strong> Kin<strong>der</strong>n orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen,<br />

zahlenmäßig ausreichenden <strong>und</strong> wirtschaftlichen Struktur <strong>von</strong> Tageseinrichtungen<br />

verantwortlich. Dazu ist eine entsprechende Bedarfsplanung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

172 Das zuständige Ministerium wies eine Kommune darauf hin, dass das Verfahren<br />

nicht realisierbar sei „ohne eine sachgemäße Stellungnahme <strong>der</strong> Jugendämter<br />

zu den einzelnen Maßnahmen, durch die es zu einer gewissen Vorauswahl<br />

kommen wird.“ Eine Investition sei dann als prioritär einzuordnen, wenn sie „Gegenstand<br />

eines breit angelegten <strong>und</strong> alle berechtigten Interessen berücksichtigenden<br />

Entscheidungsprozesses ist.“ Dennoch lagen für die Investitionsentscheidungen<br />

keine zwischen den am Verfahren Beteiligten abgestimmten Bedarfsplanungen<br />

vor. Zudem sind die <strong>von</strong> den örtlichen Trägern <strong>der</strong> Jugendhilfe abgefor<strong>der</strong>ten<br />

Stellungnahmen <strong>bei</strong> den Auswahlentscheidungen nicht berücksichtigt worden.<br />

172<br />

Vgl. § 80 Sozialgesetzbuch VIII.

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