Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Technologie<br />
(TMWAT)<br />
<strong>Verwaltung</strong>sbehörde<br />
für das OP EFRE<br />
Referat 35, Abt. Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung<br />
Bescheinigungsbehörde<br />
für das OP EFRE<br />
Referat 36, Abt. Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung<br />
Prüfbehörde<br />
für das OP EFRE<br />
Referat 14, Zentralabteilung<br />
Zwischengeschaltete Stellen<br />
Prüfstelle<br />
För<strong>der</strong>referate aus:<br />
TMWAT, TFM,<br />
TMBWK, TMLFUN,<br />
TMBLV<br />
Thüringer<br />
Aufbaubank<br />
Abteilung Innenrevision<br />
<strong>der</strong> Thüringer<br />
Aufbaubank<br />
Die <strong>Verwaltung</strong>sbehörde hat die Umsetzung des OP zu begleiten, zu koordinieren,<br />
zu bewerten <strong>und</strong> hierüber Bericht an die Kommission zu erstatten sowie die<br />
Qualität <strong>der</strong> durch zwischengeschaltete Stellen durchgeführten Prüfungen zu kontrollieren.<br />
Die Zwischengeschalteten Stellen (Fachreferate <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Umsetzung des OP<br />
beteiligten Ministerien) nehmen die <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>sbehörde übertragenen<br />
Aufgaben wahr. Sie setzen insbeson<strong>der</strong>e die Maßnahmen des OP über einzelne<br />
För<strong>der</strong>fähigkeitsbestimmungen (För<strong>der</strong>programme, För<strong>der</strong>richtlinien o<strong>der</strong> sonstige<br />
För<strong>der</strong>maßnahmen) in eigener Verantwortung um.<br />
Die Bescheinigungsbehörde erstellt die <strong>Ausgaben</strong>erklärungen auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />
erklärten <strong>Ausgaben</strong> <strong>der</strong> einzelnen Projekte <strong>und</strong> übermittelt diese an die Kommission.<br />
Sie bescheinigt, dass die <strong>Ausgaben</strong>erklärungen wahrheitsgetreu sind, sich<br />
auf zuverlässige Buchführungsverfahren stützen <strong>und</strong> auf überprüfbaren Belegen<br />
beruhen. Des Weiteren bescheinigt sie, dass die geltend gemachten <strong>Ausgaben</strong> für<br />
Vorhaben getätigt wurden, die nach den im betreffenden OP festgelegten Kriterien<br />
ausgewählt wurden, <strong>und</strong> die <strong>Ausgaben</strong> <strong>und</strong> Vorhaben mit den unionsrechtlichen<br />
<strong>und</strong> einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Einklang stehen.<br />
Die Prüfbehörde führt System- <strong>und</strong> Vorhabenprüfungen durch. Während sich<br />
Systemprüfungen vor allem auf die Funktionsfähigkeit des VKS beziehen, erstrecken<br />
sich die Vorhabenprüfungen auf einzelne För<strong>der</strong>fälle. Bei <strong>der</strong> Prüfung bedient<br />
sich die Prüfbehörde <strong>der</strong> sogenannten Prüfstelle, die sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Internen