Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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(4) Der Rechnungshof hatte bereits in seinem Jahresbericht 2009 205 auf den unterbliebenen<br />
Erlass <strong>von</strong> Richtlinien hingewiesen. Danach hatte das Ministerium Versäumnisse<br />
eingeräumt <strong>und</strong> erklärt, die ausstehenden Richtlinien zeitnah in Kraft<br />
zu setzen. Gleichwohl wurden bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prüfung keine Richtlinien<br />
für die För<strong>der</strong>ung des FSJ erlassen, obwohl es jährlich Zuwendungen an mehr als<br />
zehn Zuwendungsempfänger bewilligt.<br />
(5) Die parlamentarische Behandlung steht noch aus.<br />
Reduzierung <strong>von</strong> finanziellen Beteiligungen <strong>der</strong> Einsatzstellen<br />
(1) Die Zuwendungsbescheide sind regelmäßig mit <strong>der</strong> Auflage erteilt worden,<br />
dass die Einsatzstellenbeteiligungen für jeden Freiwilligen je Monat mindestens<br />
220 Euro betragen müssen.<br />
(2) In <strong>der</strong> Maßnahme eines Zuwendungsempfängers ist unter Verstoß gegen die<br />
Auflage des Zuwendungsbescheides die finanzielle Beteiligung <strong>der</strong> Einsatzstellen<br />
<strong>von</strong> insgesamt r<strong>und</strong> 8 000 Euro nicht erbracht worden, da einige Einsatzstellen<br />
nicht die volle Höhe <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Beteiligung zahlten. Als Folge hat sich <strong>der</strong><br />
Zuschuss des Landes um die nicht gezahlten Mittel <strong>der</strong> Einsatzstellen erhöht.<br />
(3) Das Ministerium teilte mit, dass es erst nach Durchführung <strong>der</strong> Verwendungsnachweisprüfungen<br />
Stellung nehmen könne.<br />
(4) Der Rechnungshof hat die Bewilligungsbehörde um Prüfung gebeten, inwieweit<br />
<strong>der</strong> Zuwendungsbescheid zu wi<strong>der</strong>rufen <strong>und</strong> die Zuwendung zurückzufor<strong>der</strong>n<br />
ist.<br />
(5) Die parlamentarische Behandlung steht noch aus.<br />
Doppel- <strong>und</strong> Dreifachabrechnungen<br />
(1) Ein Zuwendungsempfänger hat mehrfach <strong>Ausgaben</strong> für Verbrauchsmaterialien<br />
doppelt bzw. dreifach unter Verwendung verschiedener Begriffe für dieselben<br />
<strong>Ausgaben</strong> abgerechnet.<br />
(2) Dem Rechnungshof konnte <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger Belege für solche<br />
<strong>Ausgaben</strong> jedoch nur einmal vorlegen. Damit hat <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger<br />
<strong>Ausgaben</strong> <strong>von</strong> insgesamt r<strong>und</strong> 900 Euro unter Verwendung verschiedener Begriffe<br />
mehrfach abgerechnet, obwohl ihm diese <strong>Ausgaben</strong> gar nicht entstanden waren.<br />
205<br />
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern (2009): Jahresbericht 2009 (Teil 1) –<br />
Landesfinanzbericht 2009, S. 205 f.