Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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‣ außerschulische Berufsfrühorientierung,<br />
‣ Verbesserung <strong>der</strong> Berufsbildungs- <strong>und</strong> Berufsfähigkeit,<br />
‣ qualitative Verbesserungen <strong>und</strong> Ergänzungen <strong>der</strong> beruflichen Ausbildung,<br />
‣ außerunterrichtliches Lernen an Schulen,<br />
‣ Entwicklung <strong>und</strong><br />
‣ modellhafte Erprobung zukunftsgerichteter Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsformen.<br />
Nach <strong>bei</strong>den Richtlinien werden Zuwendungen als Projektför<strong>der</strong>ungen im Wege<br />
<strong>der</strong> Anteilfinanzierung in Höhe <strong>von</strong> bis zu 90 % <strong>der</strong> zuwendungsfähigen <strong>Ausgaben</strong><br />
aus Mitteln des Landes <strong>und</strong> des ESF gewährt. Im Ausnahmefall kann auch eine<br />
Vollfinanzierung gewährt werden. Der Rechnungshof hat die Zuwendungen für<br />
sieben geför<strong>der</strong>te Projekte geprüft.<br />
Ausbildungsmodell „Steuerfachangestellte/r mit Abitur“<br />
(1) Die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern hat ein Konzept für ein<br />
Ausbildungsmodell „Steuerfachangestellte/r mit Abitur“ mitentwickelt. Dieses<br />
Ausbildungsmodell wurde durch einen Schulversuch in den Jahren 2005 bis 2010<br />
erprobt. Für zwei Begleitprojekte dieses Schulversuchs hat das Land einen Betrag<br />
<strong>von</strong> r<strong>und</strong> 324 000 Euro bewilligt. Ziel <strong>der</strong> Begleitprojekte war die Evaluation des<br />
Modellversuchs, die Erar<strong>bei</strong>tung verallgemeinerungsfähiger Ergebnisse <strong>und</strong> die<br />
praxiswirksame breite Umsetzung des Ausbildungsmodells. Für die Jahre 2006 /<br />
2007 trat eine neue Fachgymnasiumsverordnung (FGVO) in Kraft, wonach nur<br />
<strong>der</strong> Einstellungsjahrgang 2005 noch nach altem Recht beschult wurde.<br />
In <strong>der</strong> <strong>Ausgaben</strong>kalkulation <strong>der</strong> Zuwendungsempfängerin sind unter <strong>der</strong> Position<br />
„Diverse <strong>Ausgaben</strong>“ <strong>Ausgaben</strong> für Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t vorgesehen. Diese <strong>Ausgaben</strong><br />
wurden mit einem Än<strong>der</strong>ungsbescheid auf r<strong>und</strong> 14 700 Euro festgesetzt.<br />
Die Zuwendungsempfängerin hat allerdings für das erste Begleitprojekt r<strong>und</strong><br />
25 000 Euro für Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t aufgewendet.<br />
(2) Durch die aktualisierte FGVO wäre es nicht erfor<strong>der</strong>lich gewesen, das Ausbildungs-<br />
<strong>und</strong> Schuljahr 2005 in das Begleitprojekt zum Modellversuch einzubeziehen,<br />
wofür die Zuwendungsempfängerin r<strong>und</strong> 11 800 Euro Personalausgaben abrechnete.