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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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- 199 -<br />

Finanzbehörde ergebe. <strong>EU</strong>-rechtlich sei lediglich eine Subsidiarität öffentlicher<br />

Mittel insgesamt gegenüber privaten Mitteln gefor<strong>der</strong>t.<br />

Der Rechnungshof teilt die Auffassung <strong>der</strong> Behörden zum Prinzip <strong>der</strong> Fehlbedarfsfinanzierung<br />

nicht. Schon das <strong>EU</strong>-rechtliche Subsidiaritätsprinzip gebietet,<br />

nationale Mittel vorrangig gegenüber <strong>EU</strong>-Mitteln einzusetzen. 190 Die zentralen<br />

Mittel <strong>der</strong> Finanzbehörde sind hier<strong>von</strong> nicht ausgenommen, weil es sich <strong>bei</strong> ihnen<br />

um einen Bestandteil <strong>der</strong> nationalen Kofinanzierung handelt. Im Übrigen hat die<br />

Ar<strong>bei</strong>tsbehörde mit ihren Bewilligungsbescheiden über die ESF-Mittel gegenüber<br />

<strong>der</strong> Justizbehörde das Zuwendungsrecht für verbindlich erklärt. Im Falle <strong>der</strong> Fehlbedarfsfinanzierung<br />

dürfen solche Zuwendungen deshalb erst in Anspruch genommen<br />

werden, wenn die vorgesehenen eigenen <strong>und</strong> sonstigen Mittel <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger<br />

verbraucht sind.<br />

Der Rechnungshof hat das Vorgehen <strong>von</strong> Justizbehörde <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsbehörde als<br />

Verstoß gegen <strong>EU</strong>-Vorgaben <strong>und</strong> hamburgisches Haushaltsrecht beanstandet <strong>und</strong><br />

gefor<strong>der</strong>t, dass die<br />

‣ Justizbehörde künftig den Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit beachtet,<br />

‣ Justizbehörde <strong>und</strong> die Ar<strong>bei</strong>tsbehörde die Vorschriften zur Fehlbedarfsfinanzierung<br />

einhalten <strong>und</strong><br />

‣ Ar<strong>bei</strong>tsbehörde mithilfe aktualisierter Zielwerte die Beurteilung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>von</strong> Projekten ermöglicht, die Projektabrechnungen korrigiert<br />

<strong>und</strong> rechtsgr<strong>und</strong>los gewährte ESF-Mittel <strong>von</strong> <strong>der</strong> Justizbehörde zurückfor<strong>der</strong>t.<br />

Die Ar<strong>bei</strong>tsbehörde hat zugesagt, die versäumte Anpassung <strong>der</strong> Teilnehmerzielwerte<br />

für das laufende Projekt in Abstimmung mit <strong>der</strong> Justizbehörde nachzuholen<br />

(siehe oben). Sie hat zudem eingeräumt, dass sie die Feststellungen des Wirtschaftsprüfers<br />

zum Anlass für weitere Überprüfungen hinsichtlich nicht verbrauchter<br />

hamburgischer Haushaltsmittel hätte nehmen müssen (siehe oben).<br />

Die Justizbehörde will die nicht mehr benötigten zentralen Haushaltsmittel nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> Abrechnungsperiode zurückerstatten.<br />

190<br />

Vgl. u. a. B<strong>und</strong>esamt für Migration <strong>und</strong> Flüchtlinge, För<strong>der</strong>handbuch zum ESF- Programm,<br />

5.2.1 Fehlbedarfsfinanzierung.

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