Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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Finanzbehörde ergebe. <strong>EU</strong>-rechtlich sei lediglich eine Subsidiarität öffentlicher<br />
Mittel insgesamt gegenüber privaten Mitteln gefor<strong>der</strong>t.<br />
Der Rechnungshof teilt die Auffassung <strong>der</strong> Behörden zum Prinzip <strong>der</strong> Fehlbedarfsfinanzierung<br />
nicht. Schon das <strong>EU</strong>-rechtliche Subsidiaritätsprinzip gebietet,<br />
nationale Mittel vorrangig gegenüber <strong>EU</strong>-Mitteln einzusetzen. 190 Die zentralen<br />
Mittel <strong>der</strong> Finanzbehörde sind hier<strong>von</strong> nicht ausgenommen, weil es sich <strong>bei</strong> ihnen<br />
um einen Bestandteil <strong>der</strong> nationalen Kofinanzierung handelt. Im Übrigen hat die<br />
Ar<strong>bei</strong>tsbehörde mit ihren Bewilligungsbescheiden über die ESF-Mittel gegenüber<br />
<strong>der</strong> Justizbehörde das Zuwendungsrecht für verbindlich erklärt. Im Falle <strong>der</strong> Fehlbedarfsfinanzierung<br />
dürfen solche Zuwendungen deshalb erst in Anspruch genommen<br />
werden, wenn die vorgesehenen eigenen <strong>und</strong> sonstigen Mittel <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger<br />
verbraucht sind.<br />
Der Rechnungshof hat das Vorgehen <strong>von</strong> Justizbehörde <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsbehörde als<br />
Verstoß gegen <strong>EU</strong>-Vorgaben <strong>und</strong> hamburgisches Haushaltsrecht beanstandet <strong>und</strong><br />
gefor<strong>der</strong>t, dass die<br />
‣ Justizbehörde künftig den Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit beachtet,<br />
‣ Justizbehörde <strong>und</strong> die Ar<strong>bei</strong>tsbehörde die Vorschriften zur Fehlbedarfsfinanzierung<br />
einhalten <strong>und</strong><br />
‣ Ar<strong>bei</strong>tsbehörde mithilfe aktualisierter Zielwerte die Beurteilung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit<br />
<strong>von</strong> Projekten ermöglicht, die Projektabrechnungen korrigiert<br />
<strong>und</strong> rechtsgr<strong>und</strong>los gewährte ESF-Mittel <strong>von</strong> <strong>der</strong> Justizbehörde zurückfor<strong>der</strong>t.<br />
Die Ar<strong>bei</strong>tsbehörde hat zugesagt, die versäumte Anpassung <strong>der</strong> Teilnehmerzielwerte<br />
für das laufende Projekt in Abstimmung mit <strong>der</strong> Justizbehörde nachzuholen<br />
(siehe oben). Sie hat zudem eingeräumt, dass sie die Feststellungen des Wirtschaftsprüfers<br />
zum Anlass für weitere Überprüfungen hinsichtlich nicht verbrauchter<br />
hamburgischer Haushaltsmittel hätte nehmen müssen (siehe oben).<br />
Die Justizbehörde will die nicht mehr benötigten zentralen Haushaltsmittel nach<br />
Ablauf <strong>der</strong> Abrechnungsperiode zurückerstatten.<br />
190<br />
Vgl. u. a. B<strong>und</strong>esamt für Migration <strong>und</strong> Flüchtlinge, För<strong>der</strong>handbuch zum ESF- Programm,<br />
5.2.1 Fehlbedarfsfinanzierung.