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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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- 41 -<br />

Teil II<br />

Der Haushalt <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

4 Einnahmen <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Die Einnahmenseite des <strong>EU</strong>-Haushalts setzt sich aus den <strong>EU</strong>-Eigenmitteln <strong>und</strong><br />

den sonstigen Einnahmen zusammen. Zu den Eigenmitteln gehören die<br />

‣ Traditionellen Eigenmittel,<br />

‣ Mehrwertsteuer-Eigenmittel (MwSt.-Eigenmittel),<br />

‣ Eigenmittel, die auf dem Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten basieren (BNE-Eigenmittel).<br />

Die Einnahmen dienen <strong>der</strong> vollständigen Finanzierung aller <strong>Ausgaben</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>,<br />

d. h. die Union darf ihren Haushalt nicht mit Krediten finanzieren.<br />

4.1 <strong>EU</strong>-Eigenmittel<br />

Die Eigenmittel bilden die Hauptfinanzierungsquelle <strong>der</strong> <strong>EU</strong>. Sie beruhen jeweils<br />

auf einem einstimmigen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem <strong>der</strong> <strong>EU</strong>,<br />

<strong>der</strong> in allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Die Eigenmittel fließen dem <strong>EU</strong>-<br />

Haushalt zu, ohne dass es dazu weiterer Rechtsakte auf nationaler Ebene bedarf.<br />

Der aktuell gültige Eigenmittelbeschluss stammt aus dem Jahr 2007. Er enthält die<br />

Einzelheiten zur Finanzierung des Eigenmittelsystems für den Zeitraum 2007 bis<br />

2013. 55 Der Rat hat beschlossen, dass <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Eigenmittel, <strong>der</strong> im<br />

<strong>EU</strong>-Haushalt für die jährlichen Zahlungsermächtigungen zur Verfügung steht,<br />

1,24 % <strong>der</strong> Summe des BNE <strong>der</strong> Mitgliedstaaten nicht überschreiten darf. 56<br />

4.1.1 Traditionelle Eigenmittel<br />

Die erste Säule <strong>der</strong> Eigenmittel bilden die Zölle <strong>und</strong> die Zuckerabgaben, die unter<br />

dem Begriff „Traditionelle Eigenmittel“ zusammengefasst werden. Sie stellen<br />

die älteste eigenständige Finanzierungsquelle <strong>der</strong> <strong>EU</strong> dar. Die Traditionellen Eigenmittel<br />

erheben die Mitgliedstaaten im Namen <strong>der</strong> <strong>EU</strong>. 25 % <strong>der</strong> Einnahmen<br />

behalten sie, um ihre Erhebungskosten zu decken (vgl. Abbildung 1).<br />

55<br />

56<br />

Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System <strong>der</strong> Eigenmittel <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft („Eigenmittelbeschluss 2007“), 2007/436/EG, Euratom, ABl. L 163 vom<br />

23.6.2007.<br />

Artikel 4 Absatz 1 a. a. O.

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