Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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Teil II<br />
Der Haushalt <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
4 Einnahmen <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
Die Einnahmenseite des <strong>EU</strong>-Haushalts setzt sich aus den <strong>EU</strong>-Eigenmitteln <strong>und</strong><br />
den sonstigen Einnahmen zusammen. Zu den Eigenmitteln gehören die<br />
‣ Traditionellen Eigenmittel,<br />
‣ Mehrwertsteuer-Eigenmittel (MwSt.-Eigenmittel),<br />
‣ Eigenmittel, die auf dem Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen <strong>der</strong><br />
Mitgliedstaaten basieren (BNE-Eigenmittel).<br />
Die Einnahmen dienen <strong>der</strong> vollständigen Finanzierung aller <strong>Ausgaben</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>,<br />
d. h. die Union darf ihren Haushalt nicht mit Krediten finanzieren.<br />
4.1 <strong>EU</strong>-Eigenmittel<br />
Die Eigenmittel bilden die Hauptfinanzierungsquelle <strong>der</strong> <strong>EU</strong>. Sie beruhen jeweils<br />
auf einem einstimmigen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem <strong>der</strong> <strong>EU</strong>,<br />
<strong>der</strong> in allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Die Eigenmittel fließen dem <strong>EU</strong>-<br />
Haushalt zu, ohne dass es dazu weiterer Rechtsakte auf nationaler Ebene bedarf.<br />
Der aktuell gültige Eigenmittelbeschluss stammt aus dem Jahr 2007. Er enthält die<br />
Einzelheiten zur Finanzierung des Eigenmittelsystems für den Zeitraum 2007 bis<br />
2013. 55 Der Rat hat beschlossen, dass <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Eigenmittel, <strong>der</strong> im<br />
<strong>EU</strong>-Haushalt für die jährlichen Zahlungsermächtigungen zur Verfügung steht,<br />
1,24 % <strong>der</strong> Summe des BNE <strong>der</strong> Mitgliedstaaten nicht überschreiten darf. 56<br />
4.1.1 Traditionelle Eigenmittel<br />
Die erste Säule <strong>der</strong> Eigenmittel bilden die Zölle <strong>und</strong> die Zuckerabgaben, die unter<br />
dem Begriff „Traditionelle Eigenmittel“ zusammengefasst werden. Sie stellen<br />
die älteste eigenständige Finanzierungsquelle <strong>der</strong> <strong>EU</strong> dar. Die Traditionellen Eigenmittel<br />
erheben die Mitgliedstaaten im Namen <strong>der</strong> <strong>EU</strong>. 25 % <strong>der</strong> Einnahmen<br />
behalten sie, um ihre Erhebungskosten zu decken (vgl. Abbildung 1).<br />
55<br />
56<br />
Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System <strong>der</strong> Eigenmittel <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft („Eigenmittelbeschluss 2007“), 2007/436/EG, Euratom, ABl. L 163 vom<br />
23.6.2007.<br />
Artikel 4 Absatz 1 a. a. O.