Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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wohl teilte die Bewilligungsbehörde <strong>der</strong> Stadt mit, eine fiktive Kostenersparnis als<br />
zuwendungsfähig anerkennen zu wollen, die sich durch den Einsatz <strong>von</strong> Bodenaushub<br />
aus dem Straßenbau im nahe gelegenen Lärmschutzwall ergab.<br />
Dadurch hätten im Rahmen <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Straßenbaumaßnahme höhere Kosten<br />
für eine weiter entfernt liegende, gebührenpflichtige Deponie vermieden werden<br />
können.<br />
(4) Der Rechnungshof beanstandet die Erstattung fiktiver Kosten. För<strong>der</strong>fähig<br />
sind nur die tatsächlich entstandenen <strong>Ausgaben</strong>. Der Rechnungshof hat deshalb<br />
das Ministerium um Überprüfung <strong>der</strong> Rechtsposition <strong>der</strong> damaligen Bezirksregierung<br />
gebeten.<br />
Rechnungshof des Saarlandes<br />
Erschließung eines Gewerbegebietes<br />
<strong>EU</strong> Ziel-2-Programm 2000 bis 2006<br />
(0) Der Rechnungshof hat die vom Ministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Wissenschaft<br />
(Ministerium) aus dem mit Mitteln des EFRE finanzierten Programm für die Unterstützung<br />
<strong>der</strong> wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Umstellung <strong>der</strong> Gebiete mit Strukturproblemen<br />
im Saarland (<strong>EU</strong> Ziel-2-Programm 2000 bis 2006) <strong>und</strong> aus dem<br />
Landesprogramm zur Verbesserung <strong>der</strong> regionalen Beschäftigungslage <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Wirtschaftsstruktur (Landesprogramm) für das Jahr 2005 geför<strong>der</strong>te Erschließung<br />
eines Gewerbegebietes in <strong>der</strong> Gemeinde E. geprüft.<br />
Hier<strong>bei</strong> konnte im Vergleich zu ähnlichen Projekten in <strong>der</strong> Vergangenheit durch<br />
die Än<strong>der</strong>ung unionsrechtlicher Vorschriften <strong>und</strong> die damit einhergehende Umstellung<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> einer Anteilsfinanzierung auf eine reine Defizitför<strong>der</strong>ung<br />
durch das Ministerium sowie auch durch die Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen<br />
des Rechnungshofes aus den vergangenen Jahren ein deutlicher Rückgang <strong>von</strong><br />
Überzahlungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Gewährung <strong>von</strong> Zuwendungen verzeichnet werden.<br />
So beschränkte sich im Ergebnis die Kritik des Rechnungshofes auf die <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />
Zuwendungsnehmerin vorgelegten fehlerhaften Unterlagen, die künftig vom Ministerium<br />
noch intensiver geprüft werden sollten.