Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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(7) Mit Beschluss vom 10. Februar 2012 nahm <strong>der</strong> Rechnungsprüfungsausschuss<br />
den Bericht des BMF zur Kenntnis. Er for<strong>der</strong>te das BMF insbeson<strong>der</strong>e auf, die im<br />
Beschluss vom 10. Juni 2011 genannten Maßnahmen unverän<strong>der</strong>t umzusetzen.<br />
Weiterhin sei dem Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Kabinettsbeschluss<br />
zum B<strong>und</strong>eshaushalt 2013 über die Umsetzung sowie eventuelle Abweichungen<br />
zu berichten.<br />
B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />
Verbessertes <strong>Verwaltung</strong>shandeln des B<strong>und</strong>es <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Kontrolle</strong><br />
europäischer Beihilfen<br />
(0) Trotz entsprechen<strong>der</strong> Empfehlungen des B<strong>und</strong>esrechnungshofes in einer<br />
früheren Prüfung hatte <strong>der</strong> B<strong>und</strong> keine klaren Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen<br />
den Ressorts für die Bear<strong>bei</strong>tung <strong>von</strong> europäischen Beihilfefällen festgelegt.<br />
Es waren keine Kontrollstrukturen vorhanden, die Alleingänge <strong>von</strong> Verfahrensbeteiligten<br />
außerhalb <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esministerien verhin<strong>der</strong>ten. Fehlendes Zeitmanagement<br />
des koordinierenden B<strong>und</strong>esministeriums für Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie<br />
(B<strong>und</strong>eswirtschaftsministerium) führte zu Verzögerungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bear<strong>bei</strong>tung <strong>und</strong><br />
erschwerte eine angemessene fachliche Prüfung <strong>von</strong> Beihilfevorgängen. Das<br />
B<strong>und</strong>eswirtschaftsministerium hat die Empfehlungen des B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />
zur Beseitigung dieser Mängel umgesetzt.<br />
(1) Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hatte im Jahr 2005 Gr<strong>und</strong>satzfragen des europäischen<br />
Beihilferechts geprüft <strong>und</strong> sich in dieser Prüfung ein Bild da<strong>von</strong> verschafft,<br />
wie <strong>der</strong> B<strong>und</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Gewährung staatlicher Beihilfen die administrativen Aufgaben<br />
wahrnimmt, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben. Die <strong>von</strong> <strong>der</strong> Prüfung<br />
betroffenen B<strong>und</strong>esministerien hatten eine Reihe <strong>der</strong> Empfehlungen für eine<br />
verbesserte Aufgabenwahrnehmung umgesetzt. Nach dieser Prüfung haben sich<br />
auf nationaler Ebene Än<strong>der</strong>ungen ergeben. So ist die Zuständigkeit für Gr<strong>und</strong>satzfragen<br />
<strong>der</strong> Europäischen Beihilfenkontrollpolitik vom BMF auf das BMWi übergegangen.<br />
Daneben sind das BMELV <strong>und</strong> das BMVBS im Rahmen ihrer Zuständigkeit<br />
mit <strong>der</strong> Bear<strong>bei</strong>tung <strong>von</strong> Beihilfevorgängen befasst.<br />
Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat in einer Kontrollprüfung im Jahr 2008 geprüft, wie<br />
sich das <strong>Verwaltung</strong>shandeln des B<strong>und</strong>es <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Administration des europäischen<br />
Beihilferechts unter diesen verän<strong>der</strong>ten Bedingungen darstellt. Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage