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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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11 Ausgewählte Ergebnisse aus Prüfungen <strong>von</strong> <strong>EU</strong>-Mitteln in<br />

Deutschland<br />

11.1 Übergreifende Prüfungen<br />

Bayerischer Oberster Rechnungshof<br />

Generelle Anmerkungen zu Prüfungen <strong>von</strong> <strong>EU</strong>-Mitteln 146<br />

(0) Die Bürger <strong>der</strong> <strong>EU</strong> <strong>und</strong> damit auch Bayerns haben Anspruch darauf, dass die<br />

überwiegend aus Steuern finanzierten <strong>EU</strong>-Gel<strong>der</strong> rechtmäßig, zielgerichtet, wirtschaftlich<br />

<strong>und</strong> sparsam verwendet werden. Der Rechnungshof macht <strong>bei</strong> seinen<br />

Prüfungen keinen Unterschied, ob es sich um bayerische Haushaltsmittel o<strong>der</strong><br />

<strong>EU</strong>-Mittel handelt. In den letzten Jahren legte er einen seiner Prüfungsschwerpunkte<br />

auf Maßnahmen, <strong>bei</strong> denen <strong>EU</strong>-Mittel eingesetzt werden. Da<strong>bei</strong> handelte<br />

es sich um staatliche, kommunale <strong>und</strong> private Projekte.<br />

(1) Der För<strong>der</strong>vollzug <strong>der</strong> geprüften Maßnahmen findet im Rahmen <strong>der</strong> geteilten<br />

Mittelverwaltung statt. 147 Danach haben die Mitgliedstaaten gegenüber <strong>der</strong> Kommission<br />

die Verantwortung dafür, dass die <strong>EU</strong>-För<strong>der</strong>mittel sachgerecht <strong>und</strong> den<br />

<strong>EU</strong>-Vorschriften entsprechend verwendet werden. In Deutschland liegt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>vollzug<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mittel zum größten Teil <strong>bei</strong> den Län<strong>der</strong>n, sodass diese auch für<br />

die Einhaltung <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Vorschriften zuständig <strong>und</strong> verantwortlich sind. Die Prüfung<br />

<strong>von</strong> mit <strong>EU</strong>-Mitteln geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen <strong>bei</strong>nhaltet gleichzeitig auch die<br />

bestimmungsgemäße Verwendung <strong>von</strong> zur Kofinanzierung eingesetzten Landesmitteln.<br />

Vorhaben mit <strong>EU</strong>-Mitteln werden möglichst zeitnah zur För<strong>der</strong>periode<br />

geprüft, damit keine prüfungsfreien Räume entstehen.<br />

(2) Es wurden fachbezogene Einzelprüfungen <strong>bei</strong> För<strong>der</strong>maßnahmen mit ESF<strong>und</strong><br />

EFRE-Mitteln sowie <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Gemeinschaftsinitiative des EFRE zur För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten <strong>und</strong> Nicht-<strong>EU</strong>-Län<strong>der</strong>n<br />

(INTERREG) durchgeführt. Aus dem ELER wurden die Bereiche För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Alm-/Alpwirtschaft, einzelbetriebliche Investitionsför<strong>der</strong>ung, das Programm <strong>der</strong><br />

<strong>EU</strong> zur För<strong>der</strong>ung innovativer Aktionen im ländlichen Raum (LEADER) sowie<br />

Kulturlandschafts- <strong>und</strong> Vertragsnaturschutzprogramm geprüft. Neben einer Vielzahl<br />

<strong>von</strong> formalen Beanstandungen, wurden auch inhaltliche Feststellungen ge-<br />

146<br />

147<br />

Rechnungshof-Bericht 2011 TNr. 11.<br />

Vgl. Art. 53 VO (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002.

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