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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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Ihre gemeinsame Prüfung erstreckte sich da<strong>bei</strong> auf die:<br />

1. Prävention (Einschränkung <strong>der</strong> Betrugsmöglichkeiten); mit Blick auf den<br />

potenziellen Missbrauch <strong>von</strong> USt-IdNrn.,<br />

2. Aufdeckung (Risikoanalyse, Überwachung <strong>und</strong> Prüfung); mit Schwerpunkt<br />

auf die Behandlung <strong>von</strong> Prüfhinweisen <strong>und</strong> den internationalen Informationsaustausch,<br />

3. Strafverfolgung (Steuerfahndung, Ermittlungsverfahren, Strafverfolgung<br />

<strong>und</strong> Ahndung); mit Schwerpunkt auf die Organisation <strong>von</strong> Ermittlungen <strong>und</strong><br />

Strafverfahren in Betrugsfällen. Weiterer Schwerpunkt sollten Managementinformationen<br />

aus <strong>der</strong> Analyse <strong>von</strong> Prüfungsergebnissen, Ermittlungen <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> steuerlichen Behandlung <strong>der</strong> aufgedeckten Fälle sein.<br />

(2) Die Rechnungshöfe stellten fest, dass eine wirksame <strong>Kontrolle</strong> <strong>und</strong> Betrugsbekämpfung<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Umsatzsteuer vorbeugend ansetzen muss. Dazu müsste das<br />

Betrugsrisiko analysiert werden, bevor die USt-IdNr. erteilt wird. Nach <strong>der</strong>en<br />

Vergabe sollte <strong>der</strong> Schwerpunkt auf die Früherkennung <strong>von</strong> Missbrauchsfällen<br />

gelegt werden.<br />

Außerdem sollten die Informationssysteme verbessert werden. Dies ist notwendig,<br />

um so schnell wie möglich Prüfhinweise (risikoorientierte Fallauswahl) zu erhalten.<br />

Eine sorgfältige Bear<strong>bei</strong>tung <strong>von</strong> Prüfhinweisen aus den Zusammenfassenden<br />

Meldungen <strong>und</strong> aus den Umsatzsteuererklärungen kann helfen, Umsatzsteuerbetrug<br />

aufzudecken. Für die Betrugsbekämpfung sollten alle nationalen <strong>und</strong> internationalen<br />

Möglichkeiten genutzt werden wie<br />

‣ das Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System (MIAS) zur Verifizierung<br />

<strong>von</strong> USt-IdNrn. <strong>bei</strong> innergemeinschaftlichen Lieferungen <strong>und</strong> zur Bear<strong>bei</strong>tung<br />

<strong>der</strong> Zusammenfassenden Meldungen,<br />

‣ <strong>der</strong> internationale Informationsaustausch mittels Auskunftsersuchen <strong>und</strong><br />

Spontanauskünften,<br />

‣ die Nutzung <strong>von</strong> Risikomanagementsystemen in Verbindung mit MIAS <strong>und</strong><br />

den <strong>von</strong> den Unternehmern abzugebenden Umsatzsteuererklärungen.<br />

Für eine wirkungsvolle Strafverfolgung ist eine enge Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen<br />

den Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden <strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerverwaltung erfor-

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