Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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Ihre gemeinsame Prüfung erstreckte sich da<strong>bei</strong> auf die:<br />
1. Prävention (Einschränkung <strong>der</strong> Betrugsmöglichkeiten); mit Blick auf den<br />
potenziellen Missbrauch <strong>von</strong> USt-IdNrn.,<br />
2. Aufdeckung (Risikoanalyse, Überwachung <strong>und</strong> Prüfung); mit Schwerpunkt<br />
auf die Behandlung <strong>von</strong> Prüfhinweisen <strong>und</strong> den internationalen Informationsaustausch,<br />
3. Strafverfolgung (Steuerfahndung, Ermittlungsverfahren, Strafverfolgung<br />
<strong>und</strong> Ahndung); mit Schwerpunkt auf die Organisation <strong>von</strong> Ermittlungen <strong>und</strong><br />
Strafverfahren in Betrugsfällen. Weiterer Schwerpunkt sollten Managementinformationen<br />
aus <strong>der</strong> Analyse <strong>von</strong> Prüfungsergebnissen, Ermittlungen <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> steuerlichen Behandlung <strong>der</strong> aufgedeckten Fälle sein.<br />
(2) Die Rechnungshöfe stellten fest, dass eine wirksame <strong>Kontrolle</strong> <strong>und</strong> Betrugsbekämpfung<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Umsatzsteuer vorbeugend ansetzen muss. Dazu müsste das<br />
Betrugsrisiko analysiert werden, bevor die USt-IdNr. erteilt wird. Nach <strong>der</strong>en<br />
Vergabe sollte <strong>der</strong> Schwerpunkt auf die Früherkennung <strong>von</strong> Missbrauchsfällen<br />
gelegt werden.<br />
Außerdem sollten die Informationssysteme verbessert werden. Dies ist notwendig,<br />
um so schnell wie möglich Prüfhinweise (risikoorientierte Fallauswahl) zu erhalten.<br />
Eine sorgfältige Bear<strong>bei</strong>tung <strong>von</strong> Prüfhinweisen aus den Zusammenfassenden<br />
Meldungen <strong>und</strong> aus den Umsatzsteuererklärungen kann helfen, Umsatzsteuerbetrug<br />
aufzudecken. Für die Betrugsbekämpfung sollten alle nationalen <strong>und</strong> internationalen<br />
Möglichkeiten genutzt werden wie<br />
‣ das Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System (MIAS) zur Verifizierung<br />
<strong>von</strong> USt-IdNrn. <strong>bei</strong> innergemeinschaftlichen Lieferungen <strong>und</strong> zur Bear<strong>bei</strong>tung<br />
<strong>der</strong> Zusammenfassenden Meldungen,<br />
‣ <strong>der</strong> internationale Informationsaustausch mittels Auskunftsersuchen <strong>und</strong><br />
Spontanauskünften,<br />
‣ die Nutzung <strong>von</strong> Risikomanagementsystemen in Verbindung mit MIAS <strong>und</strong><br />
den <strong>von</strong> den Unternehmern abzugebenden Umsatzsteuererklärungen.<br />
Für eine wirkungsvolle Strafverfolgung ist eine enge Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen<br />
den Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden <strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerverwaltung erfor-