Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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Das Ministerium bestätigte die Feststellung des Rechnungshofes, dass die Mehrkosten<br />
in erster Linie auf bestandsbedingte zusätzliche Aufwendungen zurückzuführen<br />
sind.<br />
Die Erreichung eines Anteils <strong>von</strong> einem Drittel ausländischer Schüler hänge <strong>von</strong><br />
<strong>der</strong> Bereitstellung weiterer Internatsplätze ab. Daher sei die Schaffung <strong>von</strong> zusätzlichen<br />
80 Internatsplätzen in zwei Bauabschnitten geplant.<br />
(4) Der Rechnungshof hat mit seiner Prüfung <strong>der</strong> Diskussion über die weiteren<br />
baulichen Investitionen <strong>der</strong> Stiftung wichtige Impulse gegeben. So haben die Prüfungsfeststellungen<br />
dazu geführt, <strong>bei</strong> den weiteren Planungen auch über Möglichkeiten<br />
einer Mehrfachnutzung <strong>der</strong> Gebäude nachgedacht wird.<br />
(5) Der Ausschuss für Haushaltskontrolle des Landtags hat die Feststellungen des<br />
Rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
Landesrechnungshof Brandenburg<br />
Baumaßnahmen zur För<strong>der</strong>ung des Wassertourismus<br />
(0) Der Landesrechnungshof Brandenburg (Rechnungshof) prüfte ressortübergreifend<br />
204 Baumaßnahmen zur För<strong>der</strong>ung des Wassertourismus aus den Jahren<br />
1999 bis 2007 mit einem För<strong>der</strong>volumen <strong>von</strong> 78,2 Mio. Euro <strong>und</strong> untersuchte die<br />
Steuerung <strong>und</strong> Koordinierung des För<strong>der</strong>mitteleinsatzes. Die Landesministerien<br />
bewilligten Zuwendungen für die Investitionsvorhaben <strong>von</strong> Kommunen, Vereinen<br />
<strong>und</strong> gewerblichen Unternehmen auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage verschiedener Landes-, B<strong>und</strong>es-<br />
<strong>und</strong> <strong>EU</strong>-För<strong>der</strong>programme. Der Rechnungshof stellte Mängel <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Koordinierung<br />
dieser För<strong>der</strong>verfahren fest. Dies zeigte sich insbeson<strong>der</strong>e darin, dass<br />
die beteiligten Ressorts nicht über eine abgestimmte <strong>und</strong> vollständige Übersicht<br />
aller För<strong>der</strong>maßnahmen verfügten.<br />
(1) Für die För<strong>der</strong>ung des Wassertourismus gibt es keine zentrale Zuständigkeit<br />
innerhalb <strong>der</strong> Landesregierung <strong>und</strong> kein spezielles För<strong>der</strong>programm mit einer entsprechenden<br />
För<strong>der</strong>richtlinie. Nach den Festlegungen in Teil II des Wassersportentwicklungsplans<br />
des Landes Brandenburg (Land) soll die För<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> wassertouristischen<br />
Baumaßnahmen entlang <strong>der</strong> Hauptwasserwan<strong>der</strong>routen zwischen<br />
den beteiligten Ministerien abgestimmt werden. Entsprechende Abstimmungsr<strong>und</strong>en<br />
fanden jedoch nur bis zum Jahr 2003 statt.