Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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Im Ergebnis einer Prüfung des Rechnungshofes <strong>und</strong> eines Jahresberichts<strong>bei</strong>trages<br />
im Jahr 2001 zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen hatte<br />
das Ministerium im Jahr 2003 die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen<br />
<strong>von</strong> <strong>der</strong> bis dahin gewährten „Gr<strong>und</strong>för<strong>der</strong>ung“ auf eine Projektför<strong>der</strong>ung<br />
umgestellt. Es wurde eine entsprechende Richtlinie über die Gewährung <strong>von</strong><br />
Zuschüssen an technologieorientierte, mittelständische Unternehmen im Land<br />
Sachsen-Anhalt erlassen, die ausschließlich eine Einzelprojektför<strong>der</strong>ung vorsah.<br />
Damit wurden die Empfehlungen aus dem Prüfbericht des Rechnungshofes zur<br />
Umstellung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>instrumentarien vom Ministerium zunächst umgesetzt.<br />
Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> genannten Richtlinie sollten alle im Land bestehenden<br />
wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen gleichberechtigt behandelt <strong>und</strong> geför<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Umstellung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung gab es <strong>bei</strong> zwei Instituten Bedenken, dass diese<br />
Institute auf Dauer die Eigenanteile für die Projektför<strong>der</strong>ung nicht würden aufbringen<br />
können <strong>und</strong> dadurch in ihrem weiteren Fortbestehen gefährdet seien.<br />
Nach umfassenden Prüfungen <strong>und</strong> Abwägungen im Ministerium hatte sich <strong>der</strong> zuständige<br />
Minister im Februar 2003 eindeutig für die Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie auf<br />
<strong>der</strong> Basis konkreter Projekte <strong>und</strong> gegen eine weitere „Gr<strong>und</strong>för<strong>der</strong>ung“ ausgesprochen<br />
<strong>und</strong> entschieden, dass auch für die <strong>bei</strong>den betrachteten Institute nur eine<br />
Projektför<strong>der</strong>ung zulässig sei.<br />
Trotz dieser Entscheidung des Ministers hatte die Investitionsbank als Bewilligungsstelle<br />
<strong>bei</strong>den Instituten in den Jahren 2003 bis 2009 weiter eine „Gr<strong>und</strong>för<strong>der</strong>ung“<br />
bewilligt, die dem Sinn nach einer institutionellen För<strong>der</strong>ung gleichzusetzen<br />
war. Da<strong>bei</strong> wurde kein konkretes Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsprojekt benannt,<br />
wie es die Richtlinie verlangt, son<strong>der</strong>n es wurde die gesamte Tätigkeit eines<br />
Jahres <strong>der</strong> Institute, die zu 100 % Forschung <strong>und</strong> Entwicklung umfasst, als ein<br />
Projekt „ … Forschungsschwerpunkte …“ angesehen.<br />
Bedienstete des Ministeriums hatten im Jahr 2003 <strong>bei</strong> den Festlegungen zur beschriebenen<br />
Verfahrensweise <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung mitgewirkt <strong>und</strong> durch die Bestätigung<br />
<strong>der</strong> Bewilligungsvorlagen <strong>der</strong> Investitionsbank zugelassen, dass die Investitionsbank<br />
diese För<strong>der</strong>praxis bis zum Jahr 2009 fortgesetzt hat.<br />
Bei seiner Prüfung <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Institute im Jahr 2010 hat <strong>der</strong> Rechnungshof hinsichtlich<br />
ihrer finanziellen Situation festgestellt, dass die gewährte Landesförde-