Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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fungserkenntnisse an<strong>der</strong>er Rechnungsprüfungsorgane <strong>bei</strong> den eigenen Prüfungen<br />
zu berücksichtigen. Dazu werden in ihr alle <strong>EU</strong>-relevanten Prüfungen <strong>der</strong> deutschen<br />
Rechnungshöfe <strong>und</strong> des ERH erfasst. Der ERH hat sich bislang nicht für eine<br />
unmittelbare Anbindung an die Datenbank entschieden. Seine Daten werden<br />
vom B<strong>und</strong>esrechnungshof in das System eingestellt.<br />
Nach Abstimmung, Programmierung <strong>und</strong> Installation, ist die <strong>EU</strong>-<br />
Prüfungsdatenbank seit Mitte 2010 in Betrieb. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Prüfungsplanung<br />
für das Jahr 2012 sind in ihr zwischenzeitlich r<strong>und</strong> 200 Prüfungen<br />
<strong>der</strong> deutschen Rechnungshöfe sowie annähernd 100 Prüfungen <strong>und</strong> Son<strong>der</strong>berichte<br />
des ERH erfasst.<br />
10.4 Aktuelle Entwicklungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> externen Finanzkontrolle <strong>von</strong> <strong>EU</strong>-Mitteln<br />
Eine zentrale Aufgabe des ERH ist es, durch die Abgabe einer Erklärung gegenüber<br />
dem EP <strong>und</strong> dem Rat die Zuverlässigkeit <strong>der</strong> Rechnungsführung <strong>der</strong> Union<br />
sowie die Recht- <strong>und</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> zugr<strong>und</strong>e liegenden Vorgänge zu<br />
bestätigen. 134 Die Zuverlässigkeitserklärung als Prüfbescheinigung des ERH wurde<br />
auf Drängen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Regierungen Großbritanniens <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande<br />
mit dem Vertrag <strong>von</strong> Maastricht eingefügt. 135 Seit <strong>der</strong> Einführung dieses Instruments<br />
(erstmalig für das Haushaltsjahr 1994) hat <strong>der</strong> ERH stets nur eingeschränkte<br />
Zuverlässigkeitserklärungen erteilt, zuletzt im September 2011 für das<br />
Haushaltsjahr 2010. Die Kommission hat <strong>bei</strong> <strong>der</strong> geteilten Mittelverwaltung<br />
Haushaltsvollzugsaufgaben auf die Mitgliedstaaten übertragen. 136 Eine eingeschränkte<br />
Zuverlässigkeitserklärung bezieht sich somit mittelbar auch auf die<br />
<strong>Verwaltung</strong>stätigkeit <strong>der</strong> Mitgliedstaaten, auch wenn unionsrechtlich die Verantwortung<br />
für die Haushaltsführung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Kommission verbleibt. 137<br />
Die Zuverlässigkeitserklärung des ERH ist für das EP eine <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lagen für<br />
seine Entscheidung über die Haushaltsentlastung <strong>der</strong> Kommission. 138 Trotz <strong>der</strong><br />
134<br />
135<br />
136<br />
137<br />
138<br />
Artikel 287 Absatz 1 A<strong>EU</strong>V.<br />
„in einem späten Stadium <strong>der</strong> Vertragsverhandlungen” <strong>und</strong> mit Unterstützung des Haushaltskontrollausschusses<br />
des Europäischen Parlaments, vgl. House of Lords, European<br />
Committee, 50th Report of Session 2005-06, „Financial management and Fraud in the European<br />
Union: Perceptions, Facts and Proposals”, published 13 Nov. 2006, No. 123, Tz. 18.<br />
Artikel 53b EG-Haushaltsordnung.<br />
Artikel 317 A<strong>EU</strong>V.<br />
Artikel 319 A<strong>EU</strong>V.