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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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Teil IV<br />

Finanzkontrolle <strong>von</strong> <strong>EU</strong>-Mitteln in Deutschland<br />

10 Die externe Finanzkontrolle<br />

Finanzkontrolle soll ein ordnungsgemäßes <strong>und</strong> wirtschaftliches Handeln <strong>der</strong> Exekutive<br />

sicherstellen. Sie wird als externe Finanzkontrolle bezeichnet, wenn diese<br />

<strong>Kontrolle</strong>n Stellen außerhalb <strong>der</strong> geprüften <strong>Verwaltung</strong> wahrnehmen. Im Unterschied<br />

zur externen ist die interne Finanzkontrolle als Teil <strong>der</strong> Exekutive eine<br />

Selbstkontrolle <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>. Als unabhängige, sachverständige Institutionen<br />

<strong>der</strong> externen Finanzkontrolle haben fast alle Staaten Oberste Rechnungskontrollbehörden<br />

eingerichtet.<br />

10.1 Finanzkontrolle <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mittelverwendung<br />

Die ordnungsgemäße <strong>und</strong> wirtschaftliche Verwendung <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mittel liegt gleichermaßen<br />

im Interesse <strong>der</strong> <strong>EU</strong> wie auch ihrer Mitgliedstaaten. Letzteres gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />

für Deutschland als einem <strong>der</strong> großen Nettozahler.<br />

R<strong>und</strong> 86 % <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Haushaltsmittel sind Gegenstand <strong>der</strong> geteilten Mittelverwaltung.<br />

Das bedeutet, dass die für die Haushaltsführung <strong>der</strong> <strong>EU</strong> verantwortlichen<br />

Kommissionsdienststellen <strong>und</strong> die <strong>Verwaltung</strong>en <strong>der</strong> Mitgliedstaaten die<br />

<strong>EU</strong>-Mittel gemeinsam bewirtschaften. Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage unionsrechtlicher Vorgaben<br />

sind dazu in den Mitgliedstaaten <strong>Verwaltung</strong>s- <strong>und</strong> Kontrollsysteme eingerichtet.<br />

Neben diesen Einrichtungen <strong>der</strong> internen Finanzkontrolle agiert sowohl auf europäischer<br />

als auch auf nationaler Ebene die externe Finanzkontrolle. Ihre Aufgabe<br />

ist es, unter Berücksichtigung des Unionsrechtes bzw. auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage nationaler<br />

Rechtsvorgaben in voller Unabhängigkeit die Haushalts- <strong>und</strong> Wirtschaftsführung<br />

zu prüfen. Damit sind die externen Finanzkontrollorgane nicht Bestandteil<br />

des internen Kontrollrahmens <strong>der</strong> <strong>EU</strong> <strong>und</strong> klar <strong>von</strong> <strong>der</strong> internen Finanzkontrolle<br />

abgegrenzt.<br />

10.2 Organe <strong>der</strong> externen Finanzkontrolle<br />

Das Mehrebenensystem <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Erhebung <strong>und</strong> Verausgabung <strong>von</strong> <strong>EU</strong>-Mitteln<br />

spiegelt sich auch in <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> externen Finanzkontrolle wi<strong>der</strong>. Auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> <strong>EU</strong> handelt <strong>der</strong> Europäische Rechnungshof als eigenständiges Organ.<br />

Für den Mitgliedstaat Deutschland werden aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> fö<strong>der</strong>alen Struktur so-

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