Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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Tabelle 8<br />
Salden Deutschlands in den Jahren 2007 bis 2010<br />
2007 2008 2009 2010<br />
1. Leistungen Deutschlands an die <strong>EU</strong><br />
21.710,0 22.215,3 20.509,9 23.772,6<br />
2. Rückflüsse aus <strong>der</strong> <strong>EU</strong> nach Deutschland<br />
12.483,6 11.193,8 11.713,3 11.825,2<br />
3. Finanzierungssaldo -9.226,4 -11.021,5 -8.796,6 -11.947,4<br />
nachrichtlich:<br />
Operativer Haushaltssaldo lt. <strong>EU</strong>-Kommission<br />
-7.415,2 -8.774,3 -6.357,5 -9.223,6<br />
Abweichung ggü. dem Finanzierungssaldo -1.811,2 -2.247,2 -2.439,1 -2.723,8<br />
Die Kommission bezieht den Teil <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Ausgaben</strong> nicht in die Berechnung des<br />
operativen Haushaltssaldos 131 ein, <strong>der</strong> für <strong>EU</strong>-<strong>Verwaltung</strong>szwecke an Mitgliedstaaten<br />
zurückfließt. Die so vorab korrigierten Leistungen Deutschlands an die <strong>EU</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Saldo liegen nach dieser Berechnungsmethode um bis zu 2,7 Mrd. Euro<br />
niedriger als <strong>bei</strong> einem Vergleich <strong>der</strong> tatsächlichen Leistungen <strong>und</strong> Rückflüsse<br />
(vgl. Abbildung 12).<br />
Abbildung 12<br />
Leistungen <strong>von</strong> <strong>und</strong> Rückflüsse nach Deutschland 2007 bis 2010<br />
Bei Betrachtung <strong>der</strong> absoluten Zahlungen ist Deutschland <strong>der</strong> größte Nettozahler<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong> (vgl. Tabelle 8). Setzt man die Zahlungen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten in Bezug zu<br />
<strong>der</strong>en jeweiligen Bevölkerungsgröße, kann sich für einzelne Mitgliedstaaten eine<br />
höhere Pro-Kopf-Belastung als für Deutschland ergeben. Auch wenn man die<br />
Nettozahlungen in das Verhältnis zur Wirtschaftsleistung setzt, kann sich das Bild<br />
relativieren. Schließlich ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Nettozahlerposition auf die in<br />
Textziffer 6 angeführten Aspekte hinzuweisen.<br />
131<br />
Zur Berechnung s. Tz. 4.