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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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Der Freistaat Sachsen (Freistaat) <strong>und</strong> die Stadt als Eigentümer vereinbarten für die<br />

anschließende Unterbringung des staatlichen Bergarchivs <strong>und</strong> die Präsentation <strong>der</strong><br />

Mineraliensammlung <strong>der</strong> Technischen Universität Bergakademie Freiberg, die zusammen<br />

r<strong>und</strong> 91 % <strong>der</strong> Flächen im Schloss einnehmen, einen Mietzins <strong>von</strong><br />

3,20 Euro je m² zuzüglich Betriebskosten für mindestens 15 Jahre. Der Mietpreis<br />

begründet angesichts <strong>der</strong> durch den Vermieter Stadt zu erbringenden nutzerspezifischen<br />

Bauanfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Ausstattungen erhebliche Zweifel an einem angemessenen<br />

Leistungsaustausch. Für die Höhe <strong>der</strong> vereinbarten Miete wurde we<strong>der</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Stadt noch vom Freistaat eine nachvollziehbare Kalkulation vorgelegt.<br />

(2) Das Sächsische Staatsministerium des Innern (Innenministerium) muss dafür<br />

Sorge tragen, dass eine Bewilligung <strong>von</strong> För<strong>der</strong>mitteln nur erfolgt, wenn eine<br />

sorgfältige Planung <strong>und</strong> Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme sichergestellt ist.<br />

Der Verwendungsnachweis ist unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Prüfungsergebnisse zu<br />

prüfen. Überzahlungen <strong>und</strong> Zinsverluste für den staatlichen Zuwendungsgeber<br />

sind zu vermeiden.<br />

Eine Kalkulation des Mietzinses darf auch <strong>bei</strong> erschwertem Nachweis <strong>der</strong> Angemessenheit<br />

<strong>der</strong> Miete (Schlossimmobilie) <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>en Nutzeranfor<strong>der</strong>ungen<br />

nicht unterbleiben. Die vereinbarte Miete muss <strong>bei</strong> Überprüfung dem wirtschaftlichen<br />

Interesse <strong>bei</strong><strong>der</strong> Vertragsparteien entsprechen, um nicht als Gestaltungsmissbrauch<br />

die Gefahr <strong>der</strong> Rückfor<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> För<strong>der</strong>mitteln zur Folge zu haben.<br />

Der Rechnungshof hat das Innenministerium aufgefor<strong>der</strong>t, die Ermittlung <strong>der</strong> unrentierlichen<br />

Kosten <strong>und</strong> damit die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel zu überprüfen. Das Innenministerium<br />

darf nicht hinnehmen, dass Mieten zwischen Kommunen <strong>und</strong><br />

Land zulasten <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittelgeber (<strong>EU</strong>/ B<strong>und</strong>) nicht nachvollziehbar ermittelt<br />

werden.<br />

(3) Das Sächsische Staatsministerium für Finanzen (Finanzministerium) trug vor,<br />

man habe entsprechend dem Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit<br />

das Ziel verfolgt, einen für den Freistaat günstigen Mietvertrag abzuschließen.<br />

Das Innenministerium teilte mit, es habe, um künftig nicht notwendige Kosten<br />

durch einen zu großen Zeitdruck zu vermeiden, für das Programm Stadtentwicklung<br />

2007 bis 2013 den Zeitraum für die Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen bis zum<br />

31. Dezember 2012 befristet.

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