Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 202 -<br />
Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass auch <strong>bei</strong> Vergaben im Rahmen<br />
<strong>von</strong> ESF-Projekten für das öffentliche Beschaffungswesen die bestehenden nationalen<br />
Vorschriften gelten. Er erwartet, dass die Justizbehörde ihren wie<strong>der</strong>holten<br />
Zusagen zur Einhaltung <strong>von</strong> Vergabebestimmungen <strong>und</strong> Haushaltsvorschriften<br />
nunmehr nachkommt.<br />
Titelbewirtschaftung<br />
Die Ar<strong>bei</strong>tsbehörde hat <strong>der</strong> Justizbehörde die ESF-Mittel auf einem Personalausgabentitel<br />
zur Verfügung gestellt. Hieraus hat die Justizbehörde überwiegend<br />
Sachausgaben für Dienstleistungen externer Partner bestritten:<br />
<strong>Ausgaben</strong> dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich nur zu dem im Haushaltsplan bezeichneten Zweck<br />
geleistet <strong>und</strong> <strong>bei</strong> dem dafür vorgesehenen Titel gebucht werden. <strong>Ausgaben</strong> aus<br />
dem falschen Titel führen auch zu Fehlern in <strong>der</strong> Buchführung <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Haushaltsrechnung.<br />
Der Rechnungshof hat diesen Haushaltsverstoß beanstandet <strong>und</strong> die Ar<strong>bei</strong>tsbehörde<br />
aufgefor<strong>der</strong>t, zukünftig den Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> sachlichen Bindung zu beachten.<br />
Die Ar<strong>bei</strong>tsbehörde hat erklärt, dass aus dem Titel überwiegend Personalausgaben<br />
geleistet worden seien <strong>und</strong> kein Haushaltsverstoß vorliege. Sie will gleichwohl die<br />
Veranschlagungspraxis überprüfen.<br />
Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die <strong>von</strong> <strong>der</strong> Justizbehörde an einen<br />
<strong>der</strong> Partner vergebenen Leistungen (siehe oben) nach <strong>der</strong> Haushaltssystematik<br />
stets Sachausgaben sind, unabhängig da<strong>von</strong>, ob <strong>der</strong> Partner seinerseits daraus Personal<br />
bezahlt hat.<br />
Zusätzlichkeitsgebot<br />
Bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung aus dem ESF ist das Zusätzlichkeitsgebot zu beachten. Es besagt,<br />
dass sowohl ESF- als auch Kofinanzierungsmittel nicht an die Stelle öffentlicher<br />
Strukturausgaben treten dürfen. 195 Die Zusätzlichkeit bedingt, dass die Justizbehörde<br />
die Qualifizierung Gefangener als ihre Pflichtaufgabe (siehe oben)<br />
auch ohne die Projektmittel (jährlich insgesamt r<strong>und</strong> 3,37 Mio. Euro, siehe oben)<br />
erfüllen <strong>und</strong> sie ihre <strong>Ausgaben</strong> für Pflichtaufgaben <strong>und</strong> für zusätzliche Projekte<br />
<strong>von</strong>einan<strong>der</strong> abgrenzen kann.<br />
195<br />
Artikel 15 Absatz 1 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.