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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

Kosten <strong>der</strong> <strong>Kontrolle</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>der</strong> Strukturfonds einschließlich<br />

<strong>der</strong> Inanspruchnahme technischer Hilfe für die <strong>Kontrolle</strong>n<br />

(0) Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat als Mitglied <strong>der</strong> europäischen Ar<strong>bei</strong>tsgruppe<br />

Strukturfonds IV (Ar<strong>bei</strong>tsgruppe) untersucht, welche Kosten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />

<strong>der</strong> Strukturfonds durch vorgeschriebene <strong>Kontrolle</strong>n <strong>und</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Inanspruchnahme<br />

technischer Hilfe für die <strong>Kontrolle</strong>n entstehen. Er konzentrierte sich da<strong>bei</strong> auf<br />

die Kosten <strong>der</strong> Durchführung des „Operationellen Programms des B<strong>und</strong>es für<br />

den Europäischen Sozialfonds, För<strong>der</strong>periode 2007 bis 2013“ (Operationelles<br />

Programm).<br />

Die Ar<strong>bei</strong>tsgruppe erhielt im Jahr 2008 den Auftrag zu <strong>der</strong> Prüfung vom Kontaktausschuss<br />

<strong>der</strong> Präsidentinnen <strong>und</strong> Präsidenten <strong>der</strong> Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />

<strong>der</strong> Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union <strong>und</strong> des Europäischen Rechnungshofes<br />

(Kontaktausschuss). Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsgruppe entwickelten<br />

ein gemeinsames Prüfungskonzept. Dieses bildete die Gr<strong>und</strong>lage für die jeweiligen<br />

nationalen Prüfungen.<br />

(1) Gegenstand <strong>der</strong> Prüfung waren die Kosten <strong>der</strong> nationalen internen Kontrollmaßnahmen,<br />

die nach dem Unionsrecht für den ESF in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2007<br />

bis 2013 vorgeschrieben sind. Bestimmungen zu den <strong>Kontrolle</strong>n ergeben sich im<br />

Wesentlichen aus <strong>der</strong> Verordnung (EG) 1083/2006.<br />

Die Prüfung umfasste alle Maßnahmen, die den Anspruch eines Antragstellers<br />

feststellen sollen (<strong>Kontrolle</strong> im engeren Sinn) <strong>und</strong> Maßnahmen, die sich auf ein<br />

gesamtes operationelles Programm beziehen (z. B. Ex-ante- <strong>und</strong> Ex-post-<br />

Bewertung).<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof erhob mithilfe <strong>von</strong> Fragebögen die Kontrollkosten <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltung</strong>s-, Bescheinigungs- <strong>und</strong> Prüfbehörden sowie <strong>der</strong> zwischengeschalteten<br />

Stellen für die Jahre 2007 bis zum dritten Quartal 2010. Geprüfte Stelle war<br />

das B<strong>und</strong>esministerium für Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Soziales (B<strong>und</strong>esministerium). Dessen Referate<br />

<strong>und</strong> eine Stabsstelle nehmen die Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>s-, Bescheinigungs-<br />

<strong>und</strong> Prüfbehörde wahr.

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