Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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schlossenen För<strong>der</strong>fall stieg dadurch vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2008 auf das<br />
3,5- bis 4-fache des Ausgangswertes.<br />
Das Staatsministerium für Finanzen (Finanzministerium) <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>bank sind<br />
<strong>der</strong> Auffassung, das FördbankG lasse eine solche Vergütung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bank zu,<br />
die nicht auf Aufwendungsersatz im Sinne <strong>von</strong> § 670 BGB beschränkt sei.<br />
Das Ministerium hat – an<strong>der</strong>s als mit seinen bisherigen Vertragspartnern – mit <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>bank pauschale Vergütungssätze vereinbart, die <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> wegen mangeln<strong>der</strong><br />
Prüfbarkeit <strong>der</strong> abrechenbaren Kosten nicht akzeptiert werden. Vorsichtig<br />
gerechnet beläuft sich <strong>der</strong> Betrag, den <strong>der</strong> Freistaat Sachsen an die För<strong>der</strong>bank<br />
gezahlt hat <strong>und</strong> nicht aus <strong>EU</strong>-Gel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Technischen Hilfe refinanzieren konnte,<br />
im Zeitraum 2004 bis 2008 auf r<strong>und</strong> 15 Mio. Euro.<br />
Unklarheiten in <strong>der</strong> Kostenrechnung - Fehlende för<strong>der</strong>programmbezogene<br />
Kostenträgerrechnung<br />
Eine Kostenstellenrechnung war in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bank erst Mitte 2004 eingeführt<br />
worden, eine Kostenträgerrechnung existierte bis zum Prüfungszeitpunkt gar<br />
nicht. Inzwischen ist laut För<strong>der</strong>bank auch eine Kostenträgerrechnung eingeführt,<br />
diese erlaube allerdings nicht die Zuordnung <strong>der</strong> Kosten auf die jeweiligen För<strong>der</strong>programme.<br />
Die Ist-Kosten <strong>der</strong> Abteilung ESF setzten sich laut den Leistungsberichten <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>bank in den Jahren 2004 <strong>und</strong> 2005 zu r<strong>und</strong> 2/3 aus „abteilungsbezogenen<br />
Kosten“ <strong>und</strong> zu r<strong>und</strong> 1/3 aus Belastungen aus <strong>der</strong> innerbetrieblichen Leistungsverrechnung<br />
zusammen. Unklarheiten in <strong>der</strong> Zuordnung „sonstiger Kosten“, ließen<br />
sich bisher nicht aufklären.<br />
(2) Engpässe <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bear<strong>bei</strong>tung <strong>von</strong> Zuwendungs- <strong>und</strong> Auszahlungsanträgen<br />
hätten mit einer planmäßigen langfristigen Vorbereitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch die<br />
För<strong>der</strong>bank in <strong>der</strong> neuen För<strong>der</strong>periode möglicherweise verhin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> zumindest<br />
abgefe<strong>der</strong>t werden können. Seinen Datenreport sollte das Ministerium praktikabler<br />
<strong>und</strong> belastbarer gestalten. Zinserträge sind <strong>von</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bank an das Ministerium<br />
als Auftraggeber herauszugeben (§ 667 BGB) <strong>und</strong> dem Haushalt wie<strong>der</strong> zuzuführen;<br />
Zinsverluste dürfen nicht mehr anfallen. Der Rechnungshof hat erneut<br />
auf die Möglichkeit verwiesen, <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bank direkt eine Bewirtschaftungsbefugnis<br />
im För<strong>der</strong>mitteltitel zu erteilen. Um Zahlungen aus <strong>der</strong> Technischen Hilfe<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong> erhalten zu können, sollte das Ministerium <strong>von</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bank eine prüf-