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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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(3) Das Ministerium teilte mit, dass es erst nach Durchführung <strong>der</strong> Verwendungsnachweisprüfungen<br />

Stellung nehmen könne.<br />

(4) Der Rechnungshof geht da<strong>von</strong> aus, dass die Bewilligungsbehörde nicht umhinkommen<br />

wird, Rückfor<strong>der</strong>ungen vorzunehmen. Er hat die Bewilligungsbehörde<br />

um Prüfung gebeten, inwieweit <strong>der</strong> Zuwendungsbescheid zu wi<strong>der</strong>rufen <strong>und</strong><br />

die Zuwendung zurückzufor<strong>der</strong>n ist.<br />

(5) Die parlamentarische Behandlung steht noch aus.<br />

Zweckwidrige <strong>und</strong> unwirtschaftliche Verwendung <strong>der</strong> Zuwendung<br />

(1) Die Verwendung <strong>der</strong> Zuwendung hat ausschließlich im Rahmen <strong>der</strong> Zweckbindung<br />

zu erfolgen <strong>und</strong> ist auf den für die Zweckerfüllung unbedingt notwendigen<br />

Umfang zu beschränken.<br />

(2) Ein Zuwendungsempfänger hat allerdings den in den Zuwendungsbescheiden<br />

bereits weit gefassten Zuwendungszweck überschritten, indem er Mittel für<br />

Druckkosten für Kalen<strong>der</strong>, Visitenkarten <strong>und</strong> Visitenkartentaschen <strong>von</strong> r<strong>und</strong> 7 500<br />

Euro zweckwidrig verwendete. Diese <strong>Ausgaben</strong> sind für die Durchführung eines<br />

FSJ nicht erfor<strong>der</strong>lich <strong>und</strong> daher nicht zuwendungsfähig. Zweifelhaft sind <strong>Ausgaben</strong><br />

für Kletterwald, Fahrradverleih <strong>und</strong> Kanutouren <strong>von</strong> r<strong>und</strong> 2 500 Euro. Hinzu<br />

kommt die zweckwidrige Mittelverwendung für die Anmietung einer Konzertkirche<br />

mit r<strong>und</strong> 3 500 Euro <strong>und</strong> für über 35 000 Kopien für r<strong>und</strong> 1 600 Euro.<br />

(3) Das Ministerium teilte mit, dass es erst nach Durchführung <strong>der</strong> Verwendungsnachweisprüfungen<br />

Stellung nehmen könne.<br />

(4) Es handelt sich um einen großzügigen Umgang mit öffentlichen Mitteln, <strong>der</strong><br />

das Gebot <strong>der</strong> wirtschaftlichen <strong>und</strong> sparsamen Haushaltsführung verletzt.<br />

(5) Die parlamentarische Behandlung steht noch aus.<br />

Erhöhte Zuschüsse des B<strong>und</strong>esamtes für Zivildienst<br />

(1) Für Teilnehmer eines FSJ, die anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind <strong>und</strong><br />

sich zu einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz<br />

(JFDG) verpflichtet haben, erhalten die Träger des FSJ auf Antrag vom B<strong>und</strong>esamt<br />

für Zivildienst (B<strong>und</strong>esamt) einen Zuschuss in Höhe des tatsächlich gezahlten<br />

Taschengeldes, <strong>der</strong> tatsächlich gezahlten Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge sowie einer<br />

Pauschale für den Bildungsteil je Teilnehmer bis zu 421,50 Euro im Monat.

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