Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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<strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Anlage endete. Dieser Pflicht ist <strong>der</strong> Zuwendungsgeber nicht<br />
nachgekommen.<br />
(5) Der Rechnungshof erwartet eine Überprüfung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>maßnahme.<br />
11.6 Prüfungen im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF)<br />
Bayerischer Oberster Rechnungshof<br />
Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds 179<br />
(0) Der Rechnungshof hat die För<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> Maßnahmen geprüft, die 2000 bis<br />
2006 aus dem ESF finanziert worden sind. Bei zahlreichen Maßnahmen wurden<br />
trotz vergleichbarer Konzeption Kostenspreizungen bis zu 500 % festgestellt. Daneben<br />
bestanden erhebliche för<strong>der</strong>rechtliche Vollzugsdefizite. Der Rechnungshof<br />
for<strong>der</strong>t insbeson<strong>der</strong>e klare Zuständigkeiten, eine deutlich kritischere Prüfung <strong>der</strong><br />
Kosten sowie eine aussagefähige Erfolgskontrolle.<br />
(1) Mit den Mitteln des ESF sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tskräfte<br />
innerhalb <strong>der</strong> <strong>EU</strong> verbessert werden. Für diese Zwecke standen in Bayern<br />
in den Jahren 2000 bis 2006 <strong>EU</strong>-Mittel <strong>von</strong> 291 Mio. Euro zur Verfügung. Die<br />
För<strong>der</strong>anträge konnten die Projektträger <strong>bei</strong>m Staatsministerium für Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong><br />
Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen (Ministerium) einreichen, das über die gr<strong>und</strong>sätzliche<br />
För<strong>der</strong>fähigkeit entschied. Fiel diese Vorprüfung positiv aus, wurde <strong>der</strong><br />
vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt. Das weitere För<strong>der</strong>verfahren wurde vom<br />
Zentrum Bayern Familie <strong>und</strong> Soziales (ZBFS), einer nachgeordneten Behörde,<br />
abgewickelt. Das ZBFS erließ auch den endgültigen För<strong>der</strong>bescheid.<br />
Bei <strong>der</strong> Prüfung wurden zahlreiche Mängel festgestellt:<br />
So wurden För<strong>der</strong>fälle vielfach nicht zeitnah bear<strong>bei</strong>tet. Außerdem wurden <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
Aufteilung <strong>der</strong> Gemeinkosten, die nicht in vollem Umfang <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Maßnahme<br />
zuzurechnen waren, vom Zuwendungsempfänger Pauschalierungen, kalkulatorische<br />
Ermittlungen o<strong>der</strong> Gutachten zu Gr<strong>und</strong>e gelegt, die rechnerisch bzw.<br />
sachlich nicht immer nachvollziehbar waren. Zahlreiche Vorhabenträger kamen<br />
ihrer Verpflichtung, für die geför<strong>der</strong>te Maßnahme einzeln Buch sowie Klassenbücher<br />
zu führen, nicht bzw. nicht ordnungsgemäß nach. Die Bezahlung des eingesetzten<br />
Personals lag teilweise über den Tarifvorschriften für den öffentlichen<br />
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Rechnungshof-Bericht 2008 TNr. 32.