Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
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‣ das <strong>Verwaltung</strong>sverfahren mit dem Ziel <strong>der</strong> Vereinfachung kritisch zu überprüfen<br />
<strong>und</strong> u. a. – wenn möglich – auf die Mitar<strong>bei</strong>t <strong>der</strong> Agentur zu verzichten.<br />
(3) Das Ministerium hat die Kritik des Rechnungshofes hinsichtlich <strong>der</strong> Erfolgskontrollen<br />
auf Programmebene anerkannt, die an <strong>der</strong> projektbezogenen Ergebniskontrolle<br />
dagegen für nicht berechtigt erachtet. Es hat seine Absicht bek<strong>und</strong>et,<br />
<strong>von</strong> den Zuwendungsempfängern Zwischenberichte zu verlangen, die programm<strong>und</strong><br />
projektbezogene Rückschlüsse ermöglichen. Weitere Betrachtungen zu den<br />
langfristigen Wirkungen aus <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung seien in Aussicht genommen worden.<br />
Außerdem würden die Abfragen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Antragstellung geän<strong>der</strong>t werden, um die<br />
Quote <strong>der</strong> Mitnahmeeffekte zu senken. Es selbst gehe im Übrigen <strong>von</strong> geringeren<br />
Mitnahmeeffekten aus. Das Ministerium hat des Weiteren darauf hingewiesen,<br />
dass es auf die Einbeziehung <strong>der</strong> Agentur in das Mittelabrufverfahren künftig verzichten<br />
werde.<br />
(4) Der Rechnungshof hat begrüßt, dass das Ministerium seinen Empfehlungen<br />
zur Erfolgskontrolle auf Projekt- <strong>und</strong> Programmebene <strong>und</strong> seinen Vorschlägen zur<br />
Verfahrensvereinfachung folgt. Er befürwortete die vom Ministerium beabsichtigten<br />
Maßnahmen zur Senkung <strong>der</strong> Mitnahmeeffekte.<br />
Landesrechnungshof Brandenburg<br />
Lohnkostenzuschüsse im Rahmen <strong>der</strong> Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung <strong>der</strong> regionalen Wirtschaftsstruktur“<br />
(0) Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bank) als Geschäftsbesorgerin<br />
des Ministeriums für Wirtschaft <strong>und</strong> Europaangelegenheiten (Ministerium) bewilligte<br />
vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2009 Lohnkostenzuschüsse <strong>von</strong> 60,7 Mio. Euro<br />
für insgesamt 67 Vorhaben. Damit waren die Auflagen verb<strong>und</strong>en, insgesamt<br />
3 373 neue Ar<strong>bei</strong>tsplätze zu schaffen. Bei einer Erfolgskontrolle des Landesrechnungshofes<br />
Brandenburg (Rechnungshof) erwiesen sich die Lohnkostenzuschüsse<br />
insgesamt als zielführend <strong>und</strong> wirtschaftlich im Mitteleinsatz. Auffällig waren jedoch<br />
die Mitnahmeeffekte <strong>und</strong> das aufwendige Zuwendungsverfahren. Teilweise<br />
hatte die Anzahl <strong>der</strong> zu schaffenden Ar<strong>bei</strong>tsplätze einen höheren Stellenwert als<br />
die Gewinnung qualitativ hochwertiger Ar<strong>bei</strong>tsplätze.