Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 23 -<br />
2.2.1.4 Vor-Ort-Überwachung 24<br />
Das Six-Pack führt über die <strong>Kontrolle</strong> des statistischen Datenmaterials hinaus ein<br />
System örtlicher Überprüfungen im Hinblick auf die Ziele <strong>der</strong> multilateralen<br />
Überwachung ein. Dazu wird, ähnlich <strong>der</strong> statistischen Überwachung, ein „ständiger<br />
Dialog“ <strong>der</strong> Kommission mit den zuständigen Behörden <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />
etabliert.<br />
Im Rahmen des Frühwarnsystems kann die Kommission in den Mitgliedstaaten<br />
vor Ort Missionen verstärkter Überwachung durchführen. 25 Dies gilt, wenn<br />
‣ <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> nationalen Stabilitäts- o<strong>der</strong> Konvergenzprogramme<br />
durch Rat <strong>und</strong> Kommission eine erhebliche Abweichung<br />
vom Anpassungspfad festgestellt,<br />
‣ das Frühwarnsystem mit einer Verwarnung <strong>der</strong> Kommission eingeleitet sowie<br />
‣ Empfehlungen des Rates an den Mitgliedstaat über die erfor<strong>der</strong>lichen politischen<br />
Maßnahmen ergangen sind.<br />
2.2.1.5 Sanktionen 26<br />
Sanktionen werden nur gegen Mitgliedstaaten verhängt, <strong>der</strong>en Währung <strong>der</strong> Euro<br />
ist. 27 Es ist in <strong>der</strong> Regel eine Geldbuße zu zahlen. Sie beträgt 0,2 % des BIP zuzüglich<br />
einer variablen Komponente.<br />
- Schuldenstand<br />
In den korrektiven Arm des SWP – das Verfahren <strong>bei</strong> einem übermäßigen Defizit<br />
– wird sek<strong>und</strong>ärrechtlich erstmals das Schuldenstandkriterium eingeführt. Ein<br />
Defizitverfahren wird nicht aufgr<strong>und</strong> eines Schuldenstands <strong>von</strong> mehr als 60 %<br />
ausgelöst. Übersteigen Defizit <strong>und</strong> Schuldenstand die Maastricht-Grenze, wird eine<br />
positive Entwicklung des Schuldenstands <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Entscheidung über die Einleitung<br />
eines Defizitverfahrens entlastend berücksichtigt, wenn <strong>der</strong> Schuldenstand in<br />
den letzten drei Jahren um einen Schuldenquotenanpassungsrichtwert <strong>von</strong> 1/20<br />
<strong>der</strong> Differenz zum Richtwert rückläufig war. Der Schuldenstand wird im weiteren<br />
Defizitverfahren erschwerend o<strong>der</strong> erleichternd bewertet. Wenn auch <strong>der</strong> Schuldenstand<br />
den Referenzwert übersteigt, wird die variable Komponente <strong>der</strong> Geldbu-<br />
24<br />
25<br />
26<br />
27<br />
VO (<strong>EU</strong>) 1175/2011.<br />
Artikel 121 Absatz 4 A<strong>EU</strong>V.<br />
VO (<strong>EU</strong>) 1177/2011 <strong>und</strong> VO (<strong>EU</strong>) 1173/2011.<br />
Artikel 139 Absatz 2 b A<strong>EU</strong>V.