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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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ziert <strong>und</strong> für die Erhöhung <strong>der</strong> Ansätze <strong>der</strong> <strong>Ausgaben</strong>position „Miete“ <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Ausgaben</strong>position „Personalkosten“ verwendet.<br />

(2) Für den Rechnungshof folgt daraus, dass die Bewilligungsbehörde im ersten<br />

Zuwendungsbescheid die zuwendungsfähigen <strong>Ausgaben</strong> für <strong>Verwaltung</strong>sgemeinkosten<br />

um mindestens 28 000 Euro zu hoch festgesetzt hat. Zudem wurden die<br />

zuwendungsfähigen <strong>Verwaltung</strong>sgemeinkosten im Ausgangsbescheid pauschal in<br />

Höhe <strong>von</strong> 10 % – dem Höchstför<strong>der</strong>satz – <strong>der</strong> geplanten direkten Kosten insgesamt<br />

festgesetzt. Eine Überprüfung, ob aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> tatsächlich zu erwartenden<br />

<strong>Verwaltung</strong>sgemeinkosten <strong>der</strong> vorgegebene Höchstprozentsatz angewendet werden<br />

durfte, hat die Bewilligungsbehörde nicht vorgenommen.<br />

Für ein an<strong>der</strong>es Projekt wurden im Vergleich mit einem weiteren Projekt gleichen<br />

Inhalts <strong>bei</strong> einer r<strong>und</strong> 20 % geringeren Zahl an Lehrgangsteilnehmern r<strong>und</strong> 23 %<br />

höhere Zuwendungen für <strong>Verwaltung</strong>sgemeinkosten bewilligt. Beide Maßnahmen<br />

wurden vom selben Unternehmen durchgeführt. Eine Begründung für die Bewilligung<br />

höherer Zuwendungen für <strong>Verwaltung</strong>sgemeinkosten ist nicht ersichtlich.<br />

(3) Das Ministerium für Wirtschaft, Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Tourismus (Ministerium) hat mitgeteilt,<br />

dass sich die absolute Höhe <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>sgemeinkosten im Zuge <strong>der</strong><br />

Laufzeit <strong>von</strong> ca. 30 Monaten geän<strong>der</strong>t haben könnte bzw. noch än<strong>der</strong>n würde.<br />

Dadurch sei eine Umverteilung zugunsten an<strong>der</strong>er Sachkosten möglich geworden.<br />

Eine pauschalierte Planung <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>sgemeinkosten sei zulässig gewesen,<br />

weil eine detaillierte Planung mit erheblichem Aufwand verb<strong>und</strong>en gewesen wäre.<br />

(4) Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die geplanten <strong>Verwaltung</strong>sgemeinkosten<br />

während <strong>der</strong> Projektlaufzeit nahezu halbiert hätten. Dem Zuwendungsempfänger<br />

wäre eine detaillierte Kostenplanung möglich gewesen, da er als<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts über eine funktionierende Kostenrechnung<br />

<strong>und</strong> detaillierte Kostenplanung verfügen muss.<br />

(5) Die parlamentarische Behandlung steht noch aus.<br />

Ermäßigung <strong>der</strong> zuwendungsfähigen <strong>Ausgaben</strong><br />

(1) Bei einer geför<strong>der</strong>ten Maßnahme hatte die Bewilligungsbehörde den ursprünglichen<br />

Zuwendungsbescheid im Mai 2009 geän<strong>der</strong>t, da sich aufgr<strong>und</strong> einer Mitteilung<br />

des Zuwendungsempfängers die Teilnehmerzahl eines Lehrgangs verringerte<br />

hatte.

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