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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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geför<strong>der</strong>t werden kann. Der Entwurf eines entsprechenden Schreibens an die<br />

Fachhochschule wurde jedoch we<strong>der</strong> schlussgezeichnet noch versandt.<br />

Um trotz <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Umstände das Projekt finanziell zu unterstützen, wurde<br />

die För<strong>der</strong>ung unter Beteiligung <strong>der</strong> Investions- <strong>und</strong> För<strong>der</strong>bank Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

(För<strong>der</strong>bank) auf einen „Asset-Deal“ 166 umgestellt. Anstelle <strong>der</strong> Errichtung eines<br />

Gebäudes sollte nunmehr die Beteiligung <strong>der</strong> Fachhochschule an dem Projekt<br />

„Maritimes Forschungszentrum“ geför<strong>der</strong>t werden. Zu diesem Zweck sollte die<br />

Fachhochschule Gebäudeanteile erwerben <strong>und</strong> diese anschließend in die GmbH<br />

einbringen.<br />

(2) Mit dem Asset-Deal als För<strong>der</strong>gegenstand umgingen das Ministerium sowie<br />

die För<strong>der</strong>bank das zuwendungsrechtliche För<strong>der</strong>verbot nach vorzeitigem Maßnahmebeginn.<br />

Im Übrigen erkannten we<strong>der</strong> das Ministerium noch die För<strong>der</strong>bank,<br />

dass die GmbH bereits Eigentümerin des für das Forschungszentrum vorgesehenen<br />

Büro- <strong>und</strong> Tagungsgebäudes war <strong>und</strong> folglich die Fachhochschule im Rahmen<br />

eines Asset-Deals auch keine <strong>von</strong> einem Dritten zu erwerbende Gebäudeanteile<br />

in diese Gesellschaft einlegen konnte.<br />

(3) Der För<strong>der</strong>betrag <strong>von</strong> insgesamt 1,715 Mio. Euro sollte überwiegend aus<br />

EFRE-Mitteln finanziert werden. Bei seiner Prüfung als EFRE-<br />

Bescheinigungsbehörde stellte das Ministerium für Wirtschaft, Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Verkehr<br />

(Wirtschaftsministerium) jedoch schwerwiegende Fehler des Bewilligungsverfahrens<br />

fest. Folgende Punkte wurden bemängelt:<br />

‣ Der Zuwendungsantrag ist nicht mit allen angefor<strong>der</strong>ten Unterlagen eingereicht<br />

worden.<br />

‣ Die Verteilung des finanziellen Risikos des Projekts ist nicht ausreichend im<br />

Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />

‣ Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmenszwecks <strong>und</strong> die Gewinnrealisierung<br />

ab dem Jahr 2011 wurden nicht hinreichend dargelegt.<br />

‣ Der Prüfvermerk <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bank zum Zuwendungsantrag enthält keine<br />

rechtliche Prüfung <strong>und</strong> ist damit nicht ausreichend. Der Prüfvermerk des<br />

Ministeriums fehlt.<br />

166<br />

Bei einem „Asset-Deal“ handelt es sich um eine <strong>von</strong> zwei Arten des Unternehmenskaufs.<br />

Der Kauf des Unternehmens vollzieht sich da<strong>bei</strong> durch den Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter<br />

(engl.: assets) des Unternehmens. Hier<strong>bei</strong> werden die Vermögenswerte eines Unternehmens<br />

(z. B. Maschinen) einzeln übertragen. Das Gegenstück zum „Asset-Deal“ ist <strong>der</strong><br />

sogenannte „Share-Deal“; dies ist ein Kauf <strong>von</strong> Anteilen (Quelle: KfW-Bank).

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