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Defizite bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Ausgaben

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‣ <strong>Ausgaben</strong> für eigenes Bildungspersonal <strong>der</strong> Zuwendungsempfängerin im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Projektleitung sowie für Honorarkräfte <strong>und</strong> Reisekosten <strong>von</strong><br />

67 392,06 Euro <strong>und</strong> <strong>Ausgaben</strong> für <strong>Verwaltung</strong>spersonal <strong>der</strong> Zuwendungsempfängerin<br />

<strong>von</strong> 34 782,82 Euro.<br />

‣ Lehrgänge externer Einrichtungen <strong>von</strong> 124 250 Euro. Hierfür waren pauschal<br />

8,75 Euro je Teilnehmerst<strong>und</strong>e vorgesehen.<br />

Im Verlauf <strong>der</strong> Prüfung räumte die Zuwendungsempfängerin ein, dass die Resonanz<br />

auf die <strong>von</strong> ihr an mehr als 100 Unternehmen verschickte Werbung bereits<br />

<strong>bei</strong> Projektbeginn zu gering war. Die <strong>von</strong> den Unternehmen gemeldete Zahl <strong>der</strong><br />

Mitar<strong>bei</strong>ter blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück, sodass nur zwei <strong>der</strong> ursprünglich<br />

geplanten 27 Seminare realisiert werden konnten. Als Einzelveranstaltungen<br />

waren sie nicht geeignet, das För<strong>der</strong>ziel einer Zertifizierung <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

zu erreichen. Diese Seminare deckten nur knapp 2 % <strong>der</strong> für das Gesamtprojekt<br />

geplanten Teilnehmerst<strong>und</strong>en ab <strong>und</strong> fanden erst im März 2009 statt.<br />

Kurz vor Ende <strong>der</strong> Projektlaufzeit, am 16. Februar 2009, beantragte die Zuwendungsempfängerin<br />

noch eine Verlängerung des Projekts um zwei Monate. Sie begründete<br />

diesen Antrag wahrheitswidrig damit, dass in <strong>der</strong> bewilligten Projektlaufzeit<br />

zwei Zertifikatskurse wegen <strong>der</strong> Erkrankung <strong>von</strong> Dozenten nicht beendet<br />

werden könnten. Innerhalb <strong>der</strong> vorgesehenen Projektlaufzeit sei es deshalb für 80<br />

Kursteilnehmer nicht mehr möglich, ein Zertifikat zu erhalten. Zu diesem Zeitpunkt<br />

hatte noch kein einziges Seminar entsprechend <strong>der</strong> Projektkonzeption stattgef<strong>und</strong>en.<br />

In Unkenntnis <strong>der</strong> Sachlage stimmten das Ministerium für Wirtschaft,<br />

Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Verkehr <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>bank <strong>der</strong> Projektverlängerung zu. Für die Seminare<br />

hatte die Kooperationspartnerin Tagungsräume des örtlichen Klinikums<br />

angemietet. Als sich im Verlauf des Projekts abzeichnete, dass es nicht gelingen<br />

würde, genügend Teilnehmer für die Fortbildungen zu gewinnen, erklärte <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />

<strong>der</strong> Kooperationspartnerin gegenüber dem Krankenhaus, dass die<br />

dortigen Inhouse-Fortbildungen mit <strong>EU</strong>-Mitteln geför<strong>der</strong>t werden könnten. Er bot<br />

an, für eine För<strong>der</strong>ung zu sorgen. Dazu seien ihm lediglich Teilnehmerlisten auf<br />

Vordrucken <strong>der</strong> Zuwendungsempfängerin zu überlassen.<br />

Diese fügte die Zuwendungsempfängerin dem Verwendungsnachweis jedoch<br />

nicht im Original, son<strong>der</strong>n in verän<strong>der</strong>ter Form <strong>bei</strong>. Die vorgelegten Listen enthielten<br />

keine Seminarbezeichnungen mehr <strong>und</strong> die aufgelisteten Teilnehmer wa-

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