Fortschreibung des Leitbildes: Metropole Hamburg - Wachsende Stadt
Fortschreibung des Leitbildes: Metropole Hamburg - Wachsende Stadt
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<strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> Leitbil<strong>des</strong>: <strong>Metropole</strong> <strong>Hamburg</strong> – <strong>Wachsende</strong> <strong>Stadt</strong>; I. Umsetzungsstand<br />
Errichtung einer Immobilien-Datenbank<br />
Um die Aktivierung bisher nicht oder untergenutzter städtischer Grundstücke zu<br />
verbessern, ist im Rahmen der Jesteburger Senatorenklausur im Mai 2002 die Errichtung<br />
einer Datenbank für alle verwertbaren städtischen Grundstücke, einschließlich<br />
<strong>des</strong> Grundbesitzes der öffentlichen Unternehmen, beschlossen worden. Die Liegenschaftsverwaltung<br />
der Finanzbehörde wird die Eigentümerrechte für das städtische<br />
Grundvermögen umfassend nach dem Prinzip "One face to the customer" und<br />
in Abstimmung mit anderen Akteuren <strong>des</strong> Immobilienstandortes <strong>Hamburg</strong> wahrnehmen.<br />
Im Rahmen dieses Konzeptes sollen u.a. nicht bzw. untergenutzte Flächen aktiviert<br />
werden. Dabei wird auch zu klären sein, ob es - über das für die bezirklichen<br />
Planungen bereits eingeführte Anreizsystem hinaus - weiterer gezielter Anreize bzw.<br />
Instrumente bedarf, Behörden und Unternehmen zur Freigabe nicht mehr benötigter<br />
Immobilien zu veranlassen.<br />
Zentralisierung der Eigentümerfunktion<br />
Der Senat hat mit Drs. 2003/0187 vom 18.02.2003 die Zentralisierung der Eigentümerfunktion<br />
in der Finanzbehörde beschlossen. In den Bezirken werden zukünftig<br />
nur noch "Verbindungsstellen" für Liegenschaftsangelegenheiten (1 Stelle pro Bezirk)<br />
vorhanden sein, ansonsten findet ein Personalübergang von den Bezirken in die Liegenschaftsverwaltung<br />
der Finanzbehörde statt. Mit der Reorganisation <strong>des</strong> Liegenschaftswesens<br />
sollen insbesondere eine Stärkung der ressourcensteuernden Funktion,<br />
eine Verbesserung der Transparenz, Effizienzgewinn und mehr Professionalität<br />
im Umgang mit Immobilien erreicht werden.<br />
Positive Motivation in den Bezirken<br />
Darüber hinaus hat der Senat im Zusammenhang mit der Konzentration der Liegenschaftsaufgaben<br />
dem Konzept "Finanzausgleichsmodell für die Bezirke zur Schaffung<br />
marktfähiger Flächen“ zugestimmt, um den Bezirksämtern finanzielle Anreize für<br />
die Schaffung von Baurecht auf stadteigenen und privaten Flächen zu geben. Das<br />
Modell sieht vor, den Bezirksämtern insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 1 Mio. EUR<br />
jährlich zur Verfügung zu stellen, über deren flexiblen Einsatz sie alleine entscheiden<br />
und die sie für Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und Aktivierung von Bauflächen<br />
und daraus erwachsender Folgemaßnahmen einsetzen können. Wegen der<br />
großen Bedeutung nachhaltiger Flächennutzung in der <strong>Metropole</strong> soll für besondere<br />
Leistungen der Bezirke bei der Schaffung von neuem Baurecht - das insbesondere<br />
zu flächensparender Bodennutzung durch Konversion von Flächen, Innenentwicklung<br />
und Verdichtung führt - jährlich ein "Preis" in Höhe von 20.000 EUR (aus den<br />
insgesamt für das Finanzausgleichssystem veranschlagten Mitteln) für einen Bezirk<br />
vergeben werden.<br />
Veränderte Kleingartenkonzeption<br />
Im Kontext mit der Aktivierung baulicher Reserven für den Wohnungsbau wurde von<br />
der Senatskommission für <strong>Stadt</strong>entwicklung am 22.05.2003 beschlossen, unter welchen<br />
Voraussetzungen eine Freimachung von Kleingartenflächen für bauliche Nutzungen<br />
im Rahmen <strong>des</strong> Leitbil<strong>des</strong> umgesetzt werden kann. Das Bun<strong>des</strong>kleingartengesetz<br />
sowie die "Anschlussregelung zum sog. 10.000er Vertrag" bilden die Rah-<br />
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