Fortschreibung des Leitbildes: Metropole Hamburg - Wachsende Stadt
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<strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> Leitbil<strong>des</strong>: <strong>Metropole</strong> <strong>Hamburg</strong> – <strong>Wachsende</strong> <strong>Stadt</strong>; I. Umsetzungsstand<br />
1.5.1 Beitrag der Wohnungsbauförderung<br />
Im Wohnungsneubau setzen die öffentlichen Wohnungsbaumittel bedeutsame Akzente,<br />
da mit ihnen jahresdurchschnittlich etwa 50 % <strong>des</strong> Wohnungsneubaus in<br />
<strong>Hamburg</strong> gefördert werden. Zu der Drucksache Nr. 2002/1332 "<strong>Hamburg</strong>er Wohnraumförderung<br />
2003" hat der Senat am 10.12.2002 den Auftrag erteilt, Optionen einer<br />
möglichen strategischen Neuorientierung der Wohnraumförderung zu prüfen und<br />
einen Expertenworkshop durchzuführen. Das zugleich beschlossene Fördervolumen<br />
2003 umfasst im Bereich Neubau bis zu 1.300 Mietwohnungen und 1.200 Eigenheime,<br />
zusammen 2.500 Wohneinheiten und sichert damit ein weiterhin hohes Bauniveau<br />
(Neubau-Fertigstellungen 2002 freifinanziert und gefördert insgesamt rund<br />
3.700 Wohnungseinheiten). Es enthält darüber hinaus die Modernisierung von bis zu<br />
2.250 Mietwohnungen im Bestand. Die Eigentumsförderung wurde noch familienfreundlicher<br />
gestaltet, indem der Erwerb einer gebrauchten Immobilie auch schon für<br />
Familien mit nur einem Kind statt zuvor min<strong>des</strong>tens zwei Kindern gefördert wird.<br />
Förderung von Baugemeinschaften<br />
Mit dem Programm 2003 ist außerdem die finanzielle Förderung von Baugemeinschaften<br />
auf eine neue Basis gestellt worden. Baugemeinschaften sind Privatpersonen,<br />
die gemeinsam Wohnraum zur Selbstnutzung schaffen. Sie können dank Eigeninitiative<br />
und Selbsthilfe kostensparender bauen und tragen zur Herstellung hochwertiger<br />
Wohnformen mit meist großen innerstädtischen Wohnungen im Miteinander der<br />
Generationen bei. Als Starthilfe wird ihnen ein Grundstücksdarlehen gewährt, das<br />
später mit der Bauförderung verrechnet wird. Am 08.07.2003 hat der Senat die Einrichtung<br />
einer Agentur für Baugemeinschaften innerhalb der Behörde für Bau und<br />
Verkehr beschlossen und Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Baugemeinschaften<br />
in einem der Nachfrage angemessenen Umfang an der Vergabe von<br />
Grundstücken teilhaben können (Drucksache Nr. 2003/0872). Die Agentur soll Baugemeinschaften<br />
initiieren und beraten und ihre Interessen innerhalb der Verwaltung<br />
wahrnehmen.<br />
Neuorientierung der Wohnungsbauförderung<br />
Der Expertenworkshop zur Prüfung der Optionen einer möglichen strategischen<br />
Neuorientierung der Wohnungsbauförderung fand am 15. und 16. April 2003 statt.<br />
Die Ergebnisse werden zurzeit ausgewertet und dem Senat mit Handlungsvorschlägen<br />
für die Jahre ab 2005 voraussichtlich im IV. Quartal 2003 vorgelegt. Es wurde<br />
belegt, dass auch künftig auf eine Objektförderung nicht verzichtet werden kann, zumal<br />
damit eine direkte Einwirkung auf die Struktur <strong>des</strong> Angebots im Wohnungsneubau<br />
ermöglicht wird. Es zeichnet sich ab, dass die Neubauförderung aber wesentlich<br />
flexibler gestaltet und bedarfsgerecht nachgesteuert werden muss. Sie soll stärker<br />
als bisher als Steuerungsinstrument, zunächst vor allem zur Ergänzung und Attraktivitätssteigerung<br />
bestehender Wohnanlagen und zu Gunsten großer familiengerechter<br />
und behindertengerechter Wohnungen eingesetzt werden. Dabei wird im Interesse<br />
der Durchmischung von Quartieren darüber nachgedacht, nicht mehr eine ganze<br />
Wohnanlage, sondern einzelne Wohnungen innerhalb eines freifinanzierten Projektes<br />
zu fördern. Zusätzliche Anreize für den Neubau können über eine Umsteuerung<br />
von der bisherigen Darlehensförderung hin zu Investitionszulagen und über neue<br />
Möglichkeiten <strong>des</strong> Belegungsbindungs-Tausches gegeben werden. Einer Expertenempfehlung<br />
folgend, soll die Modernisierungsförderung im Bestand künftig noch<br />
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