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Leben im Taut-Denkmal 12 2013 - Haufe.de

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Quelle: VattenfallStrom ist Preistreiber Nummer 1Weitere Belastungen durch EEG-UmlageStrom ist bei <strong>de</strong>n Betriebskosten <strong>de</strong>r Preistreiber Nummer 1. Das belegtunter an<strong>de</strong>rem auch die Preisdatenbank <strong>2013</strong> <strong>de</strong>s Verbands Berlin-Bran<strong>de</strong>nburgischerWohnungsunternehmen (BBU). Zwischen 2011 und <strong>2013</strong>sind die Stromkosten in Berlin und Bran<strong>de</strong>nburg um rund 20 % gestiegen,allein in <strong>2013</strong> lag <strong>de</strong>r Anstieg bei 13 bzw. 14 %. Die Steigerungen bei<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Betriebskostenpositionen waren dagegen vergleichsweisemo<strong>de</strong>rat.Ähnlich ist die Entwicklung <strong>im</strong> übrigen Bun<strong>de</strong>sgebiet. Besorgniserregenddabei ist, dass ein Durchschnitts-Mieterhaushalt mit einem Jahresverbrauchvon 2.500 Kilowattstun<strong>de</strong>n zwischenzeitlich mehr für seinenStrom als für Heizung und Warmwasser zahlen muss. Ein En<strong>de</strong> dieserEntwicklung ist nicht in Sicht. Die jüngst verkün<strong>de</strong>te Erhöhung <strong>de</strong>r EEG-Umlage von 5,27 auf 6,24 Cent je Kilowattstun<strong>de</strong> ab 2014 wird diesenDurchschnittshaushalt um weitere rund 29 € <strong>im</strong> Jahr zusätzlich belasten.„Gegen diese Strompreisentwicklung kann auch die weitere Mo<strong>de</strong>rnisierungvon Wohnungen nichts ausrichten“, so Maren Kern, Vorstand <strong>de</strong>sBBU. Nach Schätzungen beschert <strong>de</strong>r Anstieg <strong>de</strong>r EEG-Umlage <strong>de</strong>m Staatwegen <strong>de</strong>r höheren Mehrwertsteuer Zusatzeinnahmen von ca. 250 Mio. €.Auch vor diesem Hintergrund for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r BBU für die Energiekosten vonPrivathaushalten eine Ermäßigung <strong>de</strong>s Mehrwertsteuersatzes auf 7 %.DER PRAXIS-TIPP§ 35a EStG: Abwasserdichtheitsprüfung begünstigt –Finanzgericht Köln hat entschie<strong>de</strong>nIn seinem Anwendungsschreiben vom 15. Februar 2010 (BStBl 2010I Seite 140) hat das Bun<strong>de</strong>sfinanzministerium (BMF) unter an<strong>de</strong>remausgeführt, dass Aufwendungen für Überprüfungsarbeiten gleichwelcher Art (Mess- und Überprüfungsarbeiten, technische Prüfdienste,Gutachtertätigkeiten) nicht zu <strong>de</strong>n nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigtenHandwerkerleistungen zählen. Mit Hinweis hierauf hat das BMF ineinem Schreiben vom 14. November 20<strong>12</strong> die Kosten <strong>de</strong>r Legionellenprüfunggemäß Trinkwasserverordnung als nicht nach § 35a Abs. 3EStG begünstigte Kosten bezeichnet. Einschränkend verwies es dabeiauf die verbindliche Entscheidung <strong>de</strong>s zuständigen Finanzamts. Da dieFrage <strong>de</strong>r Anerkennung von Überprüfungskosten als begünstigte Kostendurchaus umstritten ist, macht diese Einschränkung <strong>de</strong>s BMF Sinn. Sohat z. B. das Finanzgericht Köln am 18. Oktober 20<strong>12</strong> entschie<strong>de</strong>n, dassdie Kosten für die Prüfung <strong>de</strong>r Abwasseranlage mit einer Rohrleitungskamera(Abwasserdichtheitsprüfung) gemäß § 35a Abs. 3 EStG zu <strong>de</strong>nbegünstigten Aufwendungen zählen (Az.: 14 K 215/<strong>12</strong> und VI R 1/13).Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Frage ob begünstigteLeistungen vorliegen, nicht vorschnell negativ zu beantworten.ImpressumEin Son<strong>de</strong>rteil <strong>de</strong>r DW Die WohnungswirtschaftVerantwortlich:Michael PistoriusVNW Verband nord<strong>de</strong>utscher Wohnungsunternehmen e. V.Tel.: 040 52011-229Fax: 040 52011-201E-Mail: info@vnw.<strong>de</strong>Herstellung:<strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KGStandort Hamburg<strong>12</strong> | <strong>2013</strong>37

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