MARKT UND MANAGEMENTBilanz- und Steuerwissen –Aktuelles aus <strong>de</strong>n Prüfungsorganisationen <strong>de</strong>s GdWWohnungsunternehmen als Energieerzeuger – Teil 1Die Energiewen<strong>de</strong> ist eines <strong>de</strong>r großen Themen mit erheblicher gesellschaftlicher, ökologischer, wirtschaftlicherund sozialer Be<strong>de</strong>utung. Die <strong>de</strong>zentrale Energiegewinnung, ihre ortsnahe Nutzung o<strong>de</strong>r (Zwischen-)Speicherung bietet für die Wohnungswirtschaft Chancen, einen Beitrag zur Versorgungsstabilität und zurKostenbegrenzung für die Mieter zu leisten. Der 1. Teil <strong>de</strong>r zweiteiligen Reihe „Wohnungsunternehmen alsEnergieerzeuger” widmet sich technischen und rechtlichen Fragen.Ingrid VoglerReferentin Energie, Technik,NormungGdW, BerlinErhebliche Chancen <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong>sieht die Wohnungswirtschaft in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>zentralenEnergieerzeugung <strong>im</strong> Gebäu<strong>de</strong>bereich, sei esdurch die Nutzung von Anlagen <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) o<strong>de</strong>r auch durch <strong>de</strong>n Einsatz vonPhotovoltaikanlagen, <strong>im</strong> ortsnahen Verbrauch <strong>de</strong>sStromes, sowie zukünftig auch in <strong>de</strong>r Zwischenspei-RA Carsten HerlitzJustiziarGdW, Berlinberalisierung <strong>de</strong>s Strommarktes ist <strong>de</strong>zentraleStromerzeugung durch Wohnungsunternehmenmöglich gewor<strong>de</strong>n. Durch weitere Regelungenz. B. <strong>im</strong> KWK-Gesetz (KWKG) wur<strong>de</strong>n die Möglichkeitenverbessert, selbsterzeugten Stromauch an Mieter zu liefern. Das Thema ist alsovergleichsweise jung.Zumin<strong>de</strong>st <strong>de</strong>r Hausbedarfsstrom bzw. Allgemeinstromkann so erzeugt wer<strong>de</strong>n.Stromerzeugung durch ein Wohnungsunternehmenkönnte <strong>de</strong>shalb ein zusätzliches Geschäftsfeldsein. Stromerzeugung kann aber auch durchNutzung erneuerbarer Energien ein gutes Imageunterstützen und durch günstige Strompreise zurMieterbindung beitragen.Im Geschosswohnungsbau haben Wärme- undStromkosten wegen <strong>de</strong>r stark gestiegenen Strompreiseein etwa gleiches Niveau erreicht, wie nachfolgen<strong>de</strong>Abbildung zeigt.Wenn in einem Unternehmen eine eigene Stromerzeugunggeplant wird, muss die Frage gestelltLIBERALISIERUNG MACHT DEZENTRALE STROMERZEUGUNG MÖGLICH1998 Liberalisierung Strom: Aufhebung <strong>de</strong>r Demarkationsverträge (Umsetzung Energiebinnenmarkt,Wettbewerb), Gebietsmonopol nur noch be<strong>im</strong> Netzbetrieb, diskr<strong>im</strong>inierungsfreier NetzzugangDritter2005 Liberalisierung Gas2008 Liberalisierung Messwesen2009 Erleichterung <strong>de</strong>s Stromverkaufs an Mieter <strong>im</strong> KWKG2011 Entflechtung (Trennung <strong>de</strong>s Netzbetriebs von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren energiewirtschaftlichen Tätigkeiten)BEISPIELHAFTE VERBRAUCHSKOSTENWärme:7.200 kWh/a x 0,083 €/kWh = 598 €/aStrom:2.200 kWh/a x 0,28 €/kWh = 616 €/aStrom und Wärme für einen Mieterhaushalt mit 60 m 2 WohnflächeQuelle: GdWcherung temporär überschüssiger Elektroenergie.Damit kann die Wohnungs- und Immobilienwirtschaftmittel- bis längerfristig einen Beitrag zurVersorgungs- und auch Netzstabilität wie zur Kostenbegrenzungfür die Mieter leisten.Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Energieerzeugungfür die WohnungswirtschaftWährend die Wärmeerzeugung durch Wohnungsunternehmenklassisch zur Vermietung gehört,unterliegt die Energieerzeugung <strong>im</strong> Strombereich<strong>de</strong>m völlig an<strong>de</strong>ren Rechtsrahmen <strong>de</strong>sEnergiewirtschaftsrechtes. Erst durch die Li-Der Vermieter kümmert sich innerhalb <strong>de</strong>s Mietrechtsdarum, wie das Gebäu<strong>de</strong> beheizt wird undwie das warme Wasser erzeugt wird. Erfolgt dieWärmeerzeugung <strong>im</strong> Gebäu<strong>de</strong> über KWK – z. B.über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) –, so wirdzeitgleich mit <strong>de</strong>r Wärme auch Strom erzeugt.Warum soll sich ein Vermieter also nicht auch umdie Stromversorgung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s kümmern?Nun kann <strong>im</strong> liberalisierten Markt nicht festgelegtwer<strong>de</strong>n, woher Mieter Strom beziehen. Sie könnenaber ein attraktives Angebot an lokal erzeugtemStrom erhalten. Erfahrungsgemäß entschei<strong>de</strong>nsich viele Mieter dafür, diesen Strom zu beziehen.wer<strong>de</strong>n, was mit <strong>de</strong>m Strom geschehen soll. Folgen<strong>de</strong>Möglichkeiten bestehen:• Einspeisung ins öffentliche Netz auf Basis <strong>de</strong>sKWKG o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s EEG,• Verkauf an Mieter,• Verwendung für <strong>de</strong>n Allgemeinstrom <strong>de</strong>r Geschäftsstelleund/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bewirtschaftetenGebäu<strong>de</strong>.Von <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Stromerzeugung und von <strong>de</strong>rVerwendung <strong>de</strong>s Stromes hängt auch ab, welcheSteuern und Abgaben fällig sind. WesentlicheFragen sind, ob die Abnahme <strong>im</strong> räumlichenZusammenhang mit <strong>de</strong>r Erzeugung erfolgt, ob76 <strong>12</strong> | <strong>2013</strong>
Eigenbedarf vorliegt und ob eine Kun<strong>de</strong>nanlage(d. h. ein eigenes Stromnetz) vorhan<strong>de</strong>n ist. WeilSteuern und Abgaben 50 % <strong>de</strong>s Strompreises ausmachenkönnen, reicht es nicht mehr, sich alleinum die Kosten <strong>de</strong>r Stromerzeugung zu kümmern.Die nachfolgen<strong>de</strong> Abbildung gibt einen Einblickin die Handhabung <strong>de</strong>r drei größten Strompreisbestandteileneben <strong>de</strong>n Erzeugungskosten: EEG-Umlage, Netzentgelt und Stromsteuer.STROMERZEUGUNGS- UND NUTZUNGSMODELLEEnergieverbrauchMit eigener LeitungArealnetz)Über das öff. Netz <strong>im</strong> räuml.ZusammenhangAufgaben <strong>de</strong>r Energieversorgungsunternehmenund <strong>de</strong>finiert in § 3 zentrale Begriffe.Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)Durch das Gesetz soll <strong>de</strong>r Anteil erneuerbarer Energiean <strong>de</strong>r Stromversorgung durch entsprechen<strong>de</strong>Zielvorgaben erhöht wer<strong>de</strong>n. Geschaffen wur<strong>de</strong>eine gesetzliche Grundlage für die Vergütung vonStrom, <strong>de</strong>r aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- o<strong>de</strong>rGrubengas, Biomasse, Geothermie, Windkraft o<strong>de</strong>rsolarer Strahlungsenergie erzeugt wird. Zu<strong>de</strong>mwer<strong>de</strong>n die öffentlichen Netzbetreiber dazu verpflichtet,diesen Strom vorrangig abzunehmen.Zusätzlich zur Einspeisevergütung wur<strong>de</strong> das Konzept<strong>de</strong>r Marktprämie für die Direktvermarktung<strong>de</strong>s erzeugten Stroms eingeführt.Quelle: GdWStromlieferungÜber das öff. Netz ohne räuml.ZusammenhangMit eigener Ltg. in unmittelb.räuml. Nähe/SolarstromMit eigener Ltg. in unmittelb.räuml. Nähe/kein SolarMit eigener Ltg. in unmittelb.räuml. NäheÜber das Netz <strong>im</strong> räuml.Zusammenhang – bis 2 MWÜber das Netz ohne räuml.ZusammenhangInhaltlich dürften die technischen Fragen <strong>de</strong>rStromerzeugung die geringsten Probleme aufwerfen.Wichtig ist vor allem, die betriebswirtschaftlichen,steuerlichen, bilanziellen, organisatorischenund rechtlichen Fragen zu lösen (s. Abb. unten).x x x(x)vermin<strong>de</strong>rt– –x – –x – –x x –x x xZusammenstellung, bei welchem Stromerzeugungs- und Nutzungsmo<strong>de</strong>ll welche Strompreisbestandteileanfallen (x) bzw. entfallen (-)treffen. Es gibt kein einheitliches Regelwerk,son<strong>de</strong>rn eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen.Diese beinhalten Regelungen zu einzelnenEnergiequellen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Anlagen. Unter dieserFülle von Regelungen lei<strong>de</strong>t nicht nur die Übersichtlichkeit.Vielfach ist festzustellen, dass dieeinzelnen Best<strong>im</strong>mungen nicht aufeinan<strong>de</strong>r abgest<strong>im</strong>mtsind. Wichtige rechtliche Grundlagen sinddas Gesetz über die Elektrizität- und Gasversor-EEG-Umlage Netzentgelt Stromsteuer– – –x –gung (Energiewirtschaftsgesetz), das ErneuerbareEnergien Gesetz (EEG), die Energieeinsparverordnung(EnEV), das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz(KWKG), die Konzessionsabgabeverordnung (KAV)und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV).Rechtliche Rahmenbedingungen<strong>de</strong>r EnergieerzeugungWer sich mit energierechtlichen Fragestellungenbeschäftigt, wird auf eine Fülle von Regelungenüber die Versorgung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umgang mit nichterneuerbaren o<strong>de</strong>r erneuerbaren EnergiequellenEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG)Das Gesetz soll eine möglichst sichere, preisgünstige,verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträglicheleitungsgebun<strong>de</strong>ne Versorgung<strong>de</strong>r Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, diezunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, ermöglichenund dient zu<strong>de</strong>mDIMENSIONEN DER ENERGIEERZEUGUNG DURCH WOHNUNGSUNTERNEHMEN<strong>de</strong>r Sicherstellungeines wirksamen undTechnisch:Betriebswirtschaftlich:Kraft-Wärme-KopplungWirtschaftlichkeitunverfälschten WettbewerbsVirtuelles KraftwerkEigenverbrauch vs. Versorgungbei <strong>de</strong>r Ver-DritterPhotovoltaikRechtlich:sorgung mit ElektrizitätWindkraftFinanzierungEnergiespeicherEnWGFör<strong>de</strong>rung und Gas und <strong>de</strong>r Sicherungeines langfristigWann wird WUSteuerlich und bilanziell: zum EVU? KWKG Organisatorisch:angelegten leistungsfähigengewerbliche EinnahmenEEGDritterEnergiesteuernTochter Wohnungsunternehmenund zuverlässi-Mehrwertsteuergen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.Abgaben und UmlagenKooperationsmo<strong>de</strong>llBilanzielle BehandlungDas Gesetz beschreibtQuelle: GdWDie Energieeinsparverordnung (EnEV)Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Energieeinsparungsgesetzesgibt die EnEV Bauherrn bautechnische Standardanfor<strong>de</strong>rungenzum effizienten Betriebsenergiebedarfihres Gebäu<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r Bauprojektesvor. Sie gilt für Wohngebäu<strong>de</strong>, Bürogebäu<strong>de</strong> undgewisse Betriebsgebäu<strong>de</strong>.Nach § 5 EnEV besteht die Möglichkeit, Strom auserneuerbaren Energien, <strong>de</strong>r• <strong>im</strong> unmittelbaren räumlichen Zusammenhangzu <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> erzeugt und• vorrangig in <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> selbst genutzt wird(nur die überschüssige Energiemenge wird inein öffentliches Netz eingespeist),<strong>im</strong> EnEV-Nachweis anzurechnen. Als erneuerbareEnergien gelten entsprechend EnEV solare Strahlungsenergie,Umweltwärme, Geothermie, Wasserkraft,Win<strong>de</strong>nergie und Energie aus Biomasse.Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)Das Gesetz für die Erhaltung, die Mo<strong>de</strong>rnisierungund <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung will<strong>im</strong> Interesse <strong>de</strong>r Energieeinsparung, <strong>de</strong>s Umweltschutzesund <strong>de</strong>r Erreichung <strong>de</strong>r Kl<strong>im</strong>aschutzziele<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung einen Beitrag zur Erhöhung<strong>de</strong>r Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungin <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland auf 25 % biszum Jahr 2020 leisten. Dies soll durch die För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung und <strong>de</strong>s Neubaus vonKraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen),die Unterstützung <strong>de</strong>r Markteinführung <strong>de</strong>rBrennstoffzelle und die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Neu- undAusbaus von Wärme- und Kältenetzen sowie <strong>de</strong>sNeu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern,in die Wärme o<strong>de</strong>r Kälte aus KWK-Anlageneingespeist wird, gelingen.Konzessionsabgabeverordnung (KAV)Mit dieser Verordnung wird die Verpflichtung vonEnergieversorgungsunternehmen geregelt,<strong>12</strong> | <strong>2013</strong>77