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Leben im Taut-Denkmal 12 2013 - Haufe.de

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THEMA DES MONATSSocial Media in <strong>de</strong>r WohnungswirtschaftRechtliche Fallstricke <strong>im</strong> Web 2.0Social Media steht <strong>im</strong> Fokus <strong>de</strong>s öffentlichen Interesses. Längst haben Angebote <strong>de</strong>s sog. „Web 2.0“Eingang in die Unternehmenspraxis gefun<strong>de</strong>n. Fast keine Marketingstrategie ohne Facebook-Auftritt, keineWebpräsenz ohne interaktives Forum, keine Werbeaktion ohne „Gefällt mir“-Button. Einige Unternehmen<strong>de</strong>r Wohnungswirtschaft nutzen soziale Medien bereits, an<strong>de</strong>re grübeln noch über Chancen und Risiken.Die Lust, <strong>de</strong>n neuen Kommunikationskanal auszuprobieren, ist da. Doch nur wer auch die rechtlichenSpielregeln kennt, wird auf Dauer Spaß an seinem neuen Marketing- und Vertriebstool haben.RA Marcus M. HotzeFachanwalt für Urheber- undMedienrechtHeussen RechtsanwaltsgesellschaftmbH, BerlinSoziale Medien för<strong>de</strong>rn Interaktivität, Vernetzungund Kommunikation. Ihre Nutzer sind adressierbarund bereit, Botschaften und Inhalte mit an<strong>de</strong>ren zuteilen. Und so wird munter gepostet, gechatted,gerated und geshared. Die Zielgruppe ist technologieaffin,ten<strong>de</strong>nziell jung und unter kommerziellenGesichtspunkten interessant. Argumente genugauch für die Wohnungswirtschaft, diese Kommunikationsplattformfür sich zu nutzen – sei es zurMitglie<strong>de</strong>rbindung, zur Imagepflege o<strong>de</strong>r gar zurAnbahnung von Vermietungen (siehe DW 11/20<strong>12</strong>,S. 70). In <strong>de</strong>r Praxis erfolgt die Umsetzung <strong>de</strong>rzeithöchst unterschiedlich: Erschöpft sich bei einigenWohnungsunternehmen die Aktivität in <strong>de</strong>r Registrierungeines Accounts, spiegeln an<strong>de</strong>re nur ihreInternetauftritte und wun<strong>de</strong>rn sich über eine maueResonanz. An<strong>de</strong>re wie<strong>de</strong>rum gehen, oft mit Agenturunterstützung,das Projekt soziale Medien mitnennenswertem Budget an. Sie verfügen meist übergefällige Auftritte, die einen Mehrwert bieten. Docheine Metho<strong>de</strong> zur Messbarkeit ihres Erfolges habenauch sie (noch) nicht.Mit welcher Motivation auch <strong>im</strong>mer ein Unternehmen<strong>de</strong>r Wohnungswirtschaft soziale Mediennutzt: Die Aktivitäten wollen vorausschauend geplantund regelmäßig betreut sein – nicht zuletztaus rechtlichen Grün<strong>de</strong>n. Social Media ist kein„Larifari-Medium“, das nur mit halber Sorgfalto<strong>de</strong>r lediglich bis zum Tag <strong>de</strong>s „Going Live“ gepflegtwer<strong>de</strong>n will. Es bedarf <strong>de</strong>r strukturiertenBeobachtung, Hege und Weiterentwicklung.Social Media wird auch in <strong>de</strong>r Wohnungs- und Immobilienwirtschaft <strong>im</strong>mer stärker genutzt – z. B. für Umfragenunter <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Arbeitskreises Stuttgarter WohnungsbaugenossenschaftenWelche rechtlichen Implikationen <strong>de</strong>r Einsatz sozialerMedien in <strong>de</strong>r Unternehmenspraxis habenkann, ist <strong>de</strong>n Beteiligten oft unklar. Gera<strong>de</strong> beitechnologischen Innovationen sind noch keine abschließen<strong>de</strong>nAntworten auf alle Rechtsfragen zuerwarten. Aber das <strong>de</strong>utsche Recht ist in <strong>de</strong>r Lage,flexibel auf neue Herausfor<strong>de</strong>rungen zu reagieren.Deshalb ist es auch heute schon möglich, die wichtigstenRahmenbedingungen für rechtssicheresAgieren in sozialen Netzwerken zu kennen.Der Mythos vom „rechtsfreien Raum“Spätestens mit <strong>de</strong>r Erkenntnis, dass illegale Downloadsurheberrechtlich geschützter Werke in <strong>de</strong>rPraxis tatsächlich verfolgt wer<strong>de</strong>n, sollte <strong>de</strong>r Mythosvom Internet als rechtsfreier Raum bröckeln.Mag auch die Durchsetzung von Ansprüchen bisweilenschwierig sein, etwa aufgrund anonymerNutzungsmöglichkeiten, so gilt <strong>de</strong>ssen ungeachtet:Natürlich haben <strong>de</strong>utsche Unternehmen beiihrem Social-Media-Engagement wie bei an<strong>de</strong>renWerbemitteln auch zumin<strong>de</strong>st <strong>de</strong>utsches Rechtzu beachten.Aufgrund <strong>de</strong>s weltweiten Austauschs von digitalenInhalten besteht nicht nur das höhere Risikoeiner Verletzung etwa von Urheberrechten – wegen<strong>de</strong>r <strong>im</strong>mer besseren Suchmaschinen ist es auchwahrscheinlicher, dass Verstöße i<strong>de</strong>ntifiziertQuelle: New T<strong>im</strong>es<strong>12</strong> | <strong>2013</strong>65

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