und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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23 Wichtige Papiere<br />
23.1 Arbeitsbescheinigung<br />
Wenn sich ehemals Inhaftierte nach Ihrer Haftentlassung arbeitslos melden<br />
müssen, benötigen sie hier<strong>für</strong> eine Arbeitsbescheinigung ihres letzten Arbeitgebers.<br />
23.2 Führerschein<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 102<br />
Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Senden Sie ihn an Ihren früheren Arbeitgeber mit der Bitte, ihn ausgefüllt an<br />
Sie zurückzuschicken.<br />
Sollte der Führerschein beim Strafverfahren eingezogen worden sein, so kann er erst nach Ablauf der<br />
Führerscheinsperre <strong>und</strong> in der Regel erst nach der Entlassung neu erworben werden. Befindet sich die<br />
Betroffene im offenen Vollzug, ist eine Bewerbung auch aus der Haft heraus möglich.<br />
Dieses wird aber in der Regel mit einem psychologischen Gutachten verb<strong>und</strong>en sein, durch welches<br />
die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges geprüft wird.<br />
Ob <strong>und</strong> wann ein solches Gutachten erstellt wird, erfahren Sie beim Straßenverkehrsamt<br />
Ihres letzten Wohnsitzes oder am Ort der Justizvollzugsanstalt, in<br />
der Sie sich befinden. Bei Fragen können Sie sich gern an die MitarbeiterInnen<br />
des Sozialdienstes der JVA wenden.<br />
23.3 Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />
Eine Geburtsurk<strong>und</strong>e stellt das Standesamt des Geburtsortes aus, mit den Angaben von<br />
• Name (vollständig)<br />
• Geburtsdatum<br />
• Name der Mutter<br />
Wichtig ist, dass Ihrem Antrag eine Haftbescheinigung beilegen<br />
Die Anschrift des Standesamtes erfahren Sie in Ihrem Bürgerbüro, Gemeindeamt<br />
oder Rathaus.<br />
Die Adressen finden Sie ab Seite 124.<br />
Liegt der Geburtsort der AntragstellerIn außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik, ist die zuständige Botschaft<br />
oder das entsprechende Konsulat Ansprechpartner in diesen Angelegenheiten