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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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09 Kindergeld<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 67<br />

Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der<br />

Zahl <strong>und</strong> dem Alter der Kinder geleistet wird. Gr<strong>und</strong>sätzlich besteht <strong>für</strong> alle Kinder ab der Geburt<br />

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann<br />

unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.<br />

Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der <strong>für</strong> Sie zuständigen Familienkasse.<br />

Das ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind Sie<br />

aber in Deutschland erwerbstätig, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk<br />

sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Beschäftigungsbetriebes befindet.<br />

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt <strong>und</strong> unterschrieben werden. Ein mündlicher Antrag<br />

(zum Beispiel durch Telefonanruf) ist nicht möglich.<br />

Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Beifügung der schriftlichen Vollmacht<br />

gestellt werden (zum Beispiel durch Angehörige der steuerberatenden Berufe).<br />

Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit ent-<br />

gegengenommen.<br />

Über Öffnungszeiten der <strong>für</strong> Sie zuständigen Familienkasse informieren Sie sich<br />

bitte in Ihrem Bürgerbüro, Gemeindeamt oder Rathaus.<br />

Die Adressen finden Sie ab Seite 124.<br />

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091- steuerrechtliche- Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html

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