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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 114<br />

Aussetzung der Unterhaltsverpflichtung zu erreichen. Dies kann auch nachträglich <strong>für</strong> alle Zeiten erfolgen,<br />

in denen keine Leistungsfähigkeit (zu geringes Einkommen) vorlag.<br />

Wichtig: Diese Möglichkeit entfällt, wenn der Haftgr<strong>und</strong> durch eine Verletzung der Unterhaltspflicht<br />

begründet ist.<br />

Können Sie wegen Ihrer Inhaftierung keinen Unterhalt mehr zahlen, besteht <strong>für</strong> unterhaltsberechtigte<br />

Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Möglichkeit, beim Jugendamt Leistungen nach<br />

dem Unterhaltsvorschussgesetz zu beantragen.<br />

� Haben Sie noch finanzielle Verpflichtungen?<br />

Sofern Sie noch Zahlungen <strong>für</strong> offene Rechnungen, Ratenzahlungsverpflichtungen oder Abtretungserklärungen<br />

zu leisten haben, setzen Sie sich unbedingt sofort mit Ihren Gläubigern in Verbindung <strong>und</strong><br />

teilen Sie Ihre Inhaftierung <strong>und</strong> damit Ihre Zahlungsunfähigkeit mit.<br />

Bek<strong>und</strong>en Sie unmissverständlich Ihre erneute Zahlungsbereitschaft nach der Haftentlassung <strong>und</strong> bitten<br />

Sie um die St<strong>und</strong>ung Ihrer Verbindlichkeiten bis zu diesem Zeitpunkt.<br />

� Sind Sie AbonnentIn von Zeitungen/Zeitschriften?<br />

Beantragen Sie das Ruhen des Abonnements oder kündigen Sie es fristgerecht.<br />

Bitten Sie bei dieser Gelegenheit ggf. um die Überlassung eines Freiabonnements, da gerade die örtliche<br />

Tageszeitung wichtige Informationen über den Arbeits- <strong>und</strong> Wohnungsmarkt enthält.<br />

� Wenn Sie Vereinsmitglied sind, vereinbaren Sie das Ruhen Ihrer Mitgliedschaft/<br />

Beitragszahlungen <strong>für</strong> die Dauer Ihrer Inhaftierung.<br />

� Haben Sie einen Postnachsendeantrag gestellt?<br />

Sollte dies vor Haftantritt nicht möglich gewesen sein, bitten Sie Ihre Abteilungsleitung in der JVA<br />

um eine entsprechende Postkarte, die Sie ausgefüllt <strong>und</strong> unterschrieben an Ihr Heimatpostamt schicken<br />

müssen. Ausgenommen hiervon sind Pakete.<br />

Sprechen Sie dies im Einzelfall mit der JVA ab <strong>und</strong> suchen Sie nach einer möglichen Regelung. Der<br />

Nachsendeantrag kostet zwar <strong>für</strong> ein halbes Jahr z.Z. 15,20 EUR (<strong>für</strong> ein Jahr 25,20 Euro). Er kann<br />

Ihnen aber viel Ärger ersparen, da Mahn- <strong>und</strong> Vollstreckungsbescheide als zugestellt gelten, wenn<br />

diese in Ihrem Briefkasten liegen.<br />

� Haben Sie laufende Versicherungsverträge<br />

(z.B. Hausrat-, Rechtsschutz-, Lebensversicherung)?<br />

Sie sollten prüfen, ob die Fortsetzung dieser Verträge sinnvoll ist. Häufig lässt sich das beitragsfreie<br />

Ruhen dieser Verträge vereinbaren. Eine sofortige Kündigung von Versicherungsverträgen ist wegen<br />

vertraglich vereinbarter Laufzeiten häufig nicht möglich <strong>und</strong> z.B. bei Lebensversicherungen auch nicht<br />

sinnvoll. Vor der Kündigung einer Lebensversicherung sollten Sie sich um deren Verkauf bemühen.<br />

Hierzu gibt es heute verschiedene Anbieter; die Verluste hierbei sind deutlich geringer, als bei einer<br />

Kündigung des bestehenden Vertrages. Handelt es sich um eine Hausratversicherung <strong>und</strong> ist die Woh-

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