und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 114<br />
Aussetzung der Unterhaltsverpflichtung zu erreichen. Dies kann auch nachträglich <strong>für</strong> alle Zeiten erfolgen,<br />
in denen keine Leistungsfähigkeit (zu geringes Einkommen) vorlag.<br />
Wichtig: Diese Möglichkeit entfällt, wenn der Haftgr<strong>und</strong> durch eine Verletzung der Unterhaltspflicht<br />
begründet ist.<br />
Können Sie wegen Ihrer Inhaftierung keinen Unterhalt mehr zahlen, besteht <strong>für</strong> unterhaltsberechtigte<br />
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Möglichkeit, beim Jugendamt Leistungen nach<br />
dem Unterhaltsvorschussgesetz zu beantragen.<br />
� Haben Sie noch finanzielle Verpflichtungen?<br />
Sofern Sie noch Zahlungen <strong>für</strong> offene Rechnungen, Ratenzahlungsverpflichtungen oder Abtretungserklärungen<br />
zu leisten haben, setzen Sie sich unbedingt sofort mit Ihren Gläubigern in Verbindung <strong>und</strong><br />
teilen Sie Ihre Inhaftierung <strong>und</strong> damit Ihre Zahlungsunfähigkeit mit.<br />
Bek<strong>und</strong>en Sie unmissverständlich Ihre erneute Zahlungsbereitschaft nach der Haftentlassung <strong>und</strong> bitten<br />
Sie um die St<strong>und</strong>ung Ihrer Verbindlichkeiten bis zu diesem Zeitpunkt.<br />
� Sind Sie AbonnentIn von Zeitungen/Zeitschriften?<br />
Beantragen Sie das Ruhen des Abonnements oder kündigen Sie es fristgerecht.<br />
Bitten Sie bei dieser Gelegenheit ggf. um die Überlassung eines Freiabonnements, da gerade die örtliche<br />
Tageszeitung wichtige Informationen über den Arbeits- <strong>und</strong> Wohnungsmarkt enthält.<br />
� Wenn Sie Vereinsmitglied sind, vereinbaren Sie das Ruhen Ihrer Mitgliedschaft/<br />
Beitragszahlungen <strong>für</strong> die Dauer Ihrer Inhaftierung.<br />
� Haben Sie einen Postnachsendeantrag gestellt?<br />
Sollte dies vor Haftantritt nicht möglich gewesen sein, bitten Sie Ihre Abteilungsleitung in der JVA<br />
um eine entsprechende Postkarte, die Sie ausgefüllt <strong>und</strong> unterschrieben an Ihr Heimatpostamt schicken<br />
müssen. Ausgenommen hiervon sind Pakete.<br />
Sprechen Sie dies im Einzelfall mit der JVA ab <strong>und</strong> suchen Sie nach einer möglichen Regelung. Der<br />
Nachsendeantrag kostet zwar <strong>für</strong> ein halbes Jahr z.Z. 15,20 EUR (<strong>für</strong> ein Jahr 25,20 Euro). Er kann<br />
Ihnen aber viel Ärger ersparen, da Mahn- <strong>und</strong> Vollstreckungsbescheide als zugestellt gelten, wenn<br />
diese in Ihrem Briefkasten liegen.<br />
� Haben Sie laufende Versicherungsverträge<br />
(z.B. Hausrat-, Rechtsschutz-, Lebensversicherung)?<br />
Sie sollten prüfen, ob die Fortsetzung dieser Verträge sinnvoll ist. Häufig lässt sich das beitragsfreie<br />
Ruhen dieser Verträge vereinbaren. Eine sofortige Kündigung von Versicherungsverträgen ist wegen<br />
vertraglich vereinbarter Laufzeiten häufig nicht möglich <strong>und</strong> z.B. bei Lebensversicherungen auch nicht<br />
sinnvoll. Vor der Kündigung einer Lebensversicherung sollten Sie sich um deren Verkauf bemühen.<br />
Hierzu gibt es heute verschiedene Anbieter; die Verluste hierbei sind deutlich geringer, als bei einer<br />
Kündigung des bestehenden Vertrages. Handelt es sich um eine Hausratversicherung <strong>und</strong> ist die Woh-