und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 72<br />
Unterhaltspflichtige können eine Herabsetzung der Höhe der bestehenden Unterhaltsverpflichtungen<br />
<strong>für</strong> die Dauer ihrer Haft bewirken.<br />
Der schriftliche Antrag auf Abänderung wegen Änderung der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach § 323 ZPO ist an<br />
den Unterhaltsberechtigten bzw. bei Minderjährigen an die gesetzlichen VertreterInnen zu richten.<br />
Erfolgten die Zahlungen über das Jugendamt, ist dieses zu informieren. Diese Herabsetzung ist nicht<br />
bei Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht möglich.<br />
Auflistung der Verbindlichkeiten<br />
Zunächst muss sich die Betroffene natürlich einen Überblick über seine Schulden verschaffen.<br />
Gerade aus der Justizvollzugsanstalt heraus ist das nicht immer einfach. Angehörige oder Kontaktpersonen<br />
können gebeten werden, vorhandenen Unterlagen zuzusenden.<br />
Falls der einzelne Betroffene eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO oder § 284 AO abgelegt<br />
hat, ist diese bei dem Amtsgericht erfasst, wo dies getan worden ist.<br />
Wir empfehlen Ihnen, Ihre GläubigerInnen um eine Aufstellung der ausstehenden<br />
Zahlungen zu bitten. So können Sie prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt<br />
sind. Dazu können Sie sich auch eine Schufa-Selbstauskunft (Gebühr z.Z.<br />
7,80 Euro) einholen. Diese ist in einer der b<strong>und</strong>esweit 16 Niederlassungen der<br />
Schufa auch gebührenfrei zu erhalten.<br />
Kontakt zu GläubigerInnen aufnehmen<br />
Möglichst noch vor dem Haftantritt, spätestens aber bald nach der Inhaftierung sollten Betroffene mit<br />
den GläubigerInnen in Verbindung treten <strong>und</strong> sie über Ihre Haftsituation informieren. Mit Unterstützung<br />
einer SchuldenberaterIn sollte auch die Möglichkeit geprüft werden, ob einzelne Forderungen<br />
verjährt sind.<br />
Wir empfehlen Ihnen, Ihren GläubigerInnen Ihre Zahlungsbereitschaft glaubwürdig<br />
darzustellen, so lässt sich in vielen Fällen eine St<strong>und</strong>ung der Schuld erreichen.<br />
Bei langer Inhaftierungszeit kann es sogar sinnvoll sein, nach der Möglichkeit einer<br />
Ausbuchung der Forderung zu fragen. Den meisten GläubigerInnen ist klar,<br />
dass sie während der Haft keine Zahlungen erwarten können <strong>und</strong> auch nach der<br />
Haft zumeist erst keine Zahlungen zu erwarten sind. Daher sind einige bereit,<br />
auf eine (teure) Titulierung der Schuld (z.B. durch Mahn- <strong>und</strong> Vollstreckungsbescheid)<br />
zu verzichten.<br />
Schulden aufgr<strong>und</strong> der Inhaftierung: Girokonto/ Bankkredite<br />
Die häufigste Form der Bankkredite sind Überziehungskredite auf Girokonten. Wenn nach der Inhaftierung<br />
keine regelmäßigen Einzahlungen auf das Konto erfolgen, kündigen die Banken oft das Girokonto<br />
<strong>und</strong> die Gesamtschuld wird sofort fällig.