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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 72<br />

Unterhaltspflichtige können eine Herabsetzung der Höhe der bestehenden Unterhaltsverpflichtungen<br />

<strong>für</strong> die Dauer ihrer Haft bewirken.<br />

Der schriftliche Antrag auf Abänderung wegen Änderung der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach § 323 ZPO ist an<br />

den Unterhaltsberechtigten bzw. bei Minderjährigen an die gesetzlichen VertreterInnen zu richten.<br />

Erfolgten die Zahlungen über das Jugendamt, ist dieses zu informieren. Diese Herabsetzung ist nicht<br />

bei Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht möglich.<br />

Auflistung der Verbindlichkeiten<br />

Zunächst muss sich die Betroffene natürlich einen Überblick über seine Schulden verschaffen.<br />

Gerade aus der Justizvollzugsanstalt heraus ist das nicht immer einfach. Angehörige oder Kontaktpersonen<br />

können gebeten werden, vorhandenen Unterlagen zuzusenden.<br />

Falls der einzelne Betroffene eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO oder § 284 AO abgelegt<br />

hat, ist diese bei dem Amtsgericht erfasst, wo dies getan worden ist.<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihre GläubigerInnen um eine Aufstellung der ausstehenden<br />

Zahlungen zu bitten. So können Sie prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt<br />

sind. Dazu können Sie sich auch eine Schufa-Selbstauskunft (Gebühr z.Z.<br />

7,80 Euro) einholen. Diese ist in einer der b<strong>und</strong>esweit 16 Niederlassungen der<br />

Schufa auch gebührenfrei zu erhalten.<br />

Kontakt zu GläubigerInnen aufnehmen<br />

Möglichst noch vor dem Haftantritt, spätestens aber bald nach der Inhaftierung sollten Betroffene mit<br />

den GläubigerInnen in Verbindung treten <strong>und</strong> sie über Ihre Haftsituation informieren. Mit Unterstützung<br />

einer SchuldenberaterIn sollte auch die Möglichkeit geprüft werden, ob einzelne Forderungen<br />

verjährt sind.<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihren GläubigerInnen Ihre Zahlungsbereitschaft glaubwürdig<br />

darzustellen, so lässt sich in vielen Fällen eine St<strong>und</strong>ung der Schuld erreichen.<br />

Bei langer Inhaftierungszeit kann es sogar sinnvoll sein, nach der Möglichkeit einer<br />

Ausbuchung der Forderung zu fragen. Den meisten GläubigerInnen ist klar,<br />

dass sie während der Haft keine Zahlungen erwarten können <strong>und</strong> auch nach der<br />

Haft zumeist erst keine Zahlungen zu erwarten sind. Daher sind einige bereit,<br />

auf eine (teure) Titulierung der Schuld (z.B. durch Mahn- <strong>und</strong> Vollstreckungsbescheid)<br />

zu verzichten.<br />

Schulden aufgr<strong>und</strong> der Inhaftierung: Girokonto/ Bankkredite<br />

Die häufigste Form der Bankkredite sind Überziehungskredite auf Girokonten. Wenn nach der Inhaftierung<br />

keine regelmäßigen Einzahlungen auf das Konto erfolgen, kündigen die Banken oft das Girokonto<br />

<strong>und</strong> die Gesamtschuld wird sofort fällig.

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