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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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19 Täter-Opfer-Ausgleich<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 90<br />

Der Täter-Opfer-Ausgleich wird als ein Angebot der<br />

außergerichtlichen Konfliktschlichtung verstanden.<br />

Die Zielgruppen sind Jugendliche, Heranwachsende<br />

<strong>und</strong> Erwachsene, die im Rahmen einer Straftat natürliche<br />

Personen geschädigt haben <strong>und</strong> Opfer, die den Konflikt oder<br />

dessen Folgen regeln wollen.<br />

Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen bei Jugendlichen <strong>und</strong> Heranwachsenden sind im JGG bzw. bei Erwachsenen<br />

im StGB <strong>und</strong> in der StPO geregelt.<br />

Die Zuweisung kann in der Regel durch die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht/ Landgericht, die<br />

Jugendgerichtshilfe, die Opferhilfe erfolgen bzw. können sich Täter oder Opfer auch direkt in der Projektstelle<br />

melden.<br />

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, den Konflikt zwischen Täter <strong>und</strong> Geschädigten aufzuarbeiten,<br />

um den sozialen Frieden wieder herzustellen. Er bietet die Chance, im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren,<br />

unmittelbare <strong>und</strong> direkte Schadenswiedergutmachung zu leisten. Der TOA erfolgt auf freiwilliger<br />

Basis <strong>und</strong> kann zu jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens veranlasst werden.<br />

Voraussetzung ist die freiwillige Teilnahme der Beteiligten. Ein Ausgleich unter Zwang ist nicht möglich.<br />

Der Versuch des Ausgleiches bietet Tätern <strong>und</strong> Opfern die Chance, subjektive <strong>und</strong> emotionale<br />

Ursachen <strong>und</strong> Folgen der Straftat in Worte zu fassen, um eine ihren Bedürfnissen <strong>und</strong> Erwartungen<br />

gemäße Lösung zu finden.<br />

Die aktive Auseinandersetzung des Täters mit seiner Tat <strong>und</strong> deren Folgen <strong>für</strong> das Opfer soll ihn<br />

nachhaltig beeindrucken. Er muss im Verlauf des Täter-Opfer-Ausgleichs soziale Verantwortung<br />

übernehmen, in dem er sich den körperlichen <strong>und</strong> gefühlsmäßigen Verletzungen des Geschädigten<br />

stellt.<br />

In Fällen, in denen es um finanzielle Wiedergutmachung geht, sollen Zivilprozesse vermieden werden<br />

Der TOA ist keine Therapie <strong>und</strong> kann bestenfalls als ein begleitendes Angebot bei der Aufarbeitung<br />

einer Straftat sein.<br />

Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Unser Ziel ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich aktiv mit Ihrer Straftat<br />

<strong>und</strong> den Folgen <strong>für</strong> Ihr Opfer auseinanderzusetzen, an sich zu arbeiten, sich zu<br />

ändern <strong>und</strong> Verantwortung <strong>für</strong> ihr Tun zu übernehmen, um so ein akzeptiertes<br />

Mitglied unserer Gesellschaft zu werden. Sie können selber ein Angebot zum<br />

TOA unterbreiten <strong>und</strong> sich damit um eine direkte Wiedergutmachung bemühen.

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